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So, 16:21 Uhr
25.12.2022
Tipps für den Alltag

Am Schneeschieben führt kein Weg vorbei

„Endlich Schnee“, freuen sich die einen. „Wieder früher aufstehen und Schnee schaufeln“, murren die anderen. Richtig ist: Winterliche Straßenverhältnisse bringen Fußgänger leicht ins Rutschen. Ein Bein ist schnell gebrochen...

Passiert das vor der eigenen Haustür, können Mieter oder Eigentümer eines Hauses eventuell zur Verantwortung gezogen werden. Warum? Das erklärt die HUK-COBURG.

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Beide sind im Winter verpflichtet, für einen eisfreien Fußweg zu sorgen. Mieter müssen immer dann zu Schneeschieber und Streumittel greifen, wenn ihnen per Mietvertrag die Räum- und Streupflicht übertragen wurde und das ist eher die Regel als die Ausnahme. Passiert ein Unfall, weil die Winterpflichten nur ungenügend erledigt oder gleich ganz vergessen wurden, kann der Säumige für die Folgen verantwortlich gemacht werden. Ohne private Haftpflichtversicherung ein teures Vergessen: Neben Behandlungskosten lassen sich vom Geschädigten auch Verdienstausfall oder Schmerzensgeld geltend machen. 

Räum- und Streupflicht
Wann und wie oft Schnee schieben oder Streuen angesagt sind? Auf diese Frage gibt es keine Auskunft von der Stange: Ausschlaggebend ist immer die jeweilige Satzung, mit der jede Kommune den Winterdienst regelt. Oftmals kann man sich auf den Websites von Städten und Gemeinden schlaumachen. Ein anderer Weg ist ein Anruf beim örtlichen Bau- oder Ordnungsamt. Hier lässt sich erfragen, in welchem Zeitraum der Griff zum Schneeschieber erforderlich ist und wie breit der freie Gehweg sein muss.

Die Häufigkeit des Räumens hängt letztlich von der Witterung und der Verkehrsbedeutung eines Weges ab. Bei extremem Schneefall oder heftiger Glatteisbildung ist gerade auf stark frequentierten Wegen außergewöhnlicher Einsatz gefordert. Nur wenn Räumen und Streuen witterungsbedingt zwecklos sind, kann man warten, bis beispielsweise der Schneefall nachlässt oder ganz aufhört.

Auch müssen Wege meist nicht in ihrer gesamten Breite geräumt werden. In der Regel genügt es, einen Streifen frei zu schaufeln oder auf einer bestimmten Breite zu streuen. Eine Faustregel besagt: Zwei Fußgänger müssen auf dem geräumten Weg aneinander vorbeigehen können. Kommunen können diese Frage aber auch klar in ihrer Satzung regeln. Dort lässt sich auch nachlesen, zu welchen Streumitteln man greifen sollte. Salz ist oft gar nicht oder nur bei extremer Glätte zugelassen. 

Allerdings kann niemand im Winter einen durchgängig eis- oder schneefreien Bürgersteig erwarten. Wer in der kalten Jahreszeit unterwegs ist, muss mit winterlichen Straßenverhältnissen rechnen und sich entsprechend vorsichtig bewegen. Dazu gehört auch das Tragen von Winterschuhen, die ein entsprechend tiefes und rutschfestes Profil haben. 
Autor: red

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Kommentare
Psychoanalytiker
25.12.2022, 18:21 Uhr
Ich war mal in Belgien ...
... fuhr nachts auf der Autobahn, und die war mit Lampen total erhellt. Das war noch im alten Jahrtausend.

Jetzt, im Zeitalter der Windräder und Solarzellen, die ja laut Aussage unserer "GRÜNEN" Fachkräfte auch bei Schnee und Eis oder sogar bei Flaute Strom erzeugen (werden), könnte man deren Überschüsse doch für umfassende "Fußbodenheizungen", eingebaut in alle Gehwege und Straßen verwenden. Fällt Schnee oder Regen auf kalten Untergrund, schaltet man die Heizungen an, und schon werden die Wege "vom Eise befreit", ganz so, wie im Gedicht. Ach ist das ein schöner Gedanke, eine warme Idee in unserem Wirtschafts-Wunder-Deutsch(e)land. Und schon braucht man nicht früh aufstehen, nicht räumen oder böööses Salz streuen, nicht Schnee fräsen oder beiseiteschieben. Man bräuchte keine Räumdienste, keine Räumfahrzeuge, kein Benzin, kein Diesel. Alles wird mit erneuerbarer Energie geschaffen, so wie im Märchen, das R.H. bestimmt noch schreibt und uns vom Rednerpult dann vorliest.

Das war mein Vorschlag eines Vorab-Weihnachtsmärchens, geschaffen aus den Grund-Ideen unser "Grünen" und weiterer Weltverbesserer (notwendige Quellenangabe). Und für den Sekunden-Anleimkleber findet sich für den Winter sicher auch noch ein "Lösungs-"Ansatz.

Noch schöne Rest-Weihnachten.
geloescht.20250302
25.12.2022, 18:47 Uhr
Hiiilfe...Es schneit und gefriert!!!
Wliiinter..Schneeeee...Hat uns damals vor 40 Jahren nicht wirklich tangiert, als die meisten von uns mit dem tatsächlich funktionierenden ÖPNV zur Arbeit und Schule gelangten.
Anna Lüst
26.12.2022, 12:13 Uhr
Liebe NNZ,
wenn sie schon einen solchen Artikel bringen, warum dann nicht präzise. Die NNZ ist eine lokale Zeitung in NDH und Umgebung, man kann also zumindest auf die Satzungen eingehen. Dort ist alles geregelt, beginnend von der Breite die freigeräumt werden muss, von wann bis wann die Gehwege schnee - und eisfrei zu halten sind. Warum müssen die Bürger jetzt noch selber nachschauen?
Oder sollte das nur Werbung für einen Versicherer sein?
Wenigstens den Link zur Stadt - bzw. den Gemeindesatzungen hätten sie beifügen können.
Wer soll denn mit diesem Wischi - Waschi etwas anfangen?
Psychoanalytiker
26.12.2022, 18:15 Uhr
Sehen Sie, Anna Lüst ...
... Sie fordern quasi das, was mit Solarzellen und Fußbodenheizung auf Straßen und Gehwegen kein Thema mehr wäre. Da braucht es keine Breite mehr, da muss nichts mehr freigeräumt werden.

Die Solarzellen sollen doch sowieso kommen, alle 6 Meter könnten die zukünftigen PKW-Ladesäulen auch die Fußbodenheizung ansteuern, und schon hätten wir keine Probleme mehr.

Schnee und Eis schmelzen und verdampfen, die E-Autos werden aufgeladen ...

... jetzt brauchen wir nur noch schlaue Köpfe, die dies umsetzen ... .
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