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So, 14:30 Uhr
31.12.2023
Restalkohol kann Führerschein kosten

Nach Silvesterparty besser aufs Auto verzichten

Restalkohol wird immer wieder unterschätzt. Gerade nach ausschweifenden Feiern wie zu Silvester glaubt mancher, nach einer Trinkpause wieder fahrtüchtig zu sein und setzt sich alkoholisiert oder mit einem zu hohen Restalkoholspiegel hinters Steuer...

Verkehrspsychologin Marie-Christin Perlich vom TÜV Thüringen warnt jedoch nicht nur davor, nach Alkoholgenuss mit dem Auto zu fahren: Sie rät auch dringend davon ab, auf das Fahrrad oder einen E-Scooter zu steigen. Auch hier gibt es ein hohes Unfallrisiko – und der Führerschein ist ebenfalls in Gefahr. Wer weiß, dass er fahren muss, sollte lieber ganz auf Alkohol verzichten. Ansonsten kann die Neujahrsfahrt schnell mit einem Fahrverbot enden.

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In kaum einer anderen Nacht wird wohl so viel Alkohol getrunken wie zum Jahreswechsel. Für viele bleibt es dabei nicht bei dem einen Glas Sekt zum Anstoßen um Mitternacht. Wie hoch der Alkoholspiegel auch nach einer Trinkpause ist, kann jedoch kaum jemand verlässlich einschätzen. Zumal sich der Blutalkoholspiegel aufgrund der Anflutungsphase des Alkohols nach dem letzten Schluck erst einmal erhöht, bevor er abgebaut wird. Immer wieder wird dabei unterschätzt, dass der Alkoholabbau wesentlich länger als der Aufbau dauert.

„Bei einem verstärkten Trinkverhalten können sowohl Männer als auch Frauen über den Abend hinweg einen Alkoholpegel von weit über 1,0 Promille aufbauen“, sagt die Verkehrspsychologin Marie-Christin Perlich vom TÜV Thüringen. Sie kennt sowohl die Folgen als auch die Rechtfertigungen einer Alkoholfahrt: „Oft hören wir Ausreden wie: ‚Ich trinke eine Weile nichts, dann kann ich wieder fahren‘. Allerdings baut eine Person von durchschnittlicher Statur pro Stunde nur zirka 0,1 bis 0,15 Promille Alkohol ab. Daher kann die Fahrtüchtigkeit auch nach mehreren Stunden noch deutlich beeinträchtigt sein“, ergänzt Marie-Christin Perlich. „Die nötige Wartezeit bis zum Fahrtantritt hängt also im Wesentlichen vom erreichten Promillewert ab. Je höher dieser liegt, also je mehr jemand getrunken hat, desto länger dauert es, bis man wieder komplett nüchtern ist.“ Das bloße Gefühl, wieder nüchtern zu sein, kann hierbei jedoch trügen. Liegt der Restalkoholspiegel über 0,5 Promille, wäre die Fahrerlaubnis für mindestens einen Monat weg. Bei auffälliger Fahrweise beziehungsweise der Beteiligung an einem Unfall führen bereits 0,3 Promille Blutalkoholkonzentration zur Entziehung der Fahrerlaubnis sowie zu Punkten und einer Geldstrafe.

Nicht nur in der Silvesternacht sollte Alkoholgenuss daher strikt vom Führen eines Fahrzeuges getrennt werden. „Wer weiß, dass er fahren muss, sollte generell keinen Alkohol trinken und umgekehrt: Wer weiß, dass er getrunken hat, sollte lieber auf Nummer sicher gehen und das Auto stehen lassen. Aber auch das Fahrrad oder der E-Scooter sind im alkoholisierten Zustand kein Ersatz für den fahrbaren Untersatz. Auf dem E-Scooter gelten im Übrigen die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer. Bereits nach dem zweiten Bier kann die 0,5-Promillegrenze überschritten sein“, warnt die Verkehrspsychologin. Sie empfiehlt daher, bereits im Vorfeld einer Silvesterparty den Heimweg zu klären. Übrigens kann auch stark alkoholisierten Fahrradfahrern ab 1,6 Promille die Fahrerlaubnis entzogen werden. Um die Fahrerlaubnis nach Entziehung aufgrund einer Alkoholauffälligkeit wiederzuerlangen ist dann in aller Regel das Bestehen einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung notwendig.

Der aktuelle Bußgeldkatalog sieht für Alkoholfahrten bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l und mehr ein Fahrverbot von einem Monat, 500 Euro Bußgeld sowie zwei Punkte für Ersttäter vor. Auf Wiederholungstäter kommen 1.000 Euro beim zweiten Mal und 1.500 Euro bei der dritten Auffälligkeit zu. Außerdem müssen diese mit drei Monaten Fahrverbot sowie zwei Punkten im Flensburger Fahreignungsregister rechnen.

Wer unter Alkoholeinfluss eine Straßenverkehrsgefährdung begeht, das ist in der Regel ab einem Alkoholpegel von über 1,1 Promille im Blut der Fall, dem drohen verschärfte Strafen mit drei Punkten im Fahreignungsregister, der Entzug der Fahrerlaubnis sowie eine empfindliche Geldstrafe oder Freiheitsentzug. Für Fahranfänger in der Probezeit gilt auch in der Silvesternacht die strikte Einhaltung der Null-Promillegrenze. Sollten diese auch mit geringen Alkoholkonzentrationen unter 0,3 Promille mit dem Auto erwischt werden, sieht der Bußgeldkatalog 250 Euro Bußgeld sowie einen Punkt in Flensburg vor.
Autor: red

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Kommentare
nur_mal_so
31.12.2023, 14:56 Uhr
Diese grüne Verbotskultur geht mir so gegen den Strich!
Jetzt wird mir sogar verboten, nach der Silvesterparty mit dem Auto zu fahren! Wann hört diese Meinungsdiktatur endlich auf! Wollen schon die Böller verbieten! Ich lasse mir das nicht mehr gefallen! Wenn ich 2000€ in den Himmel schießen will, mache ich das, ich mag ohnehin weder Hunde noch Katzen noch Finger, und die Feinstaubdiskussion der Ökogrünen lohnt sich nur, wenn ich in der Silvesternacht 15 Prozent des Feinstaubes des ganzen restlichen Jahres verursache! Wenn ich mich schon sonst aufrege, dass mir durch die Linksgrünversiffte Diktatur kaum Geld zum Leben übrigbleibt, kann ich es in der Silvesternacht krachen lassen, und drei Tage zuvor und zwei danach ebenso! Das ist Tradition! Seit 2000 Jahren zünde ich Feuerwerk, und seit 1863 fahre ich betrunken nach Hause!
Macht endlich die Augen auf, denkt selbst nach!
Frank1
31.12.2023, 15:15 Uhr
Na, nur_mal_so.
Sie haben wohl mit der Silvesterparty schon begonnen.
Leser X
31.12.2023, 16:16 Uhr
Spiegelschrift
Da muss ich Sie mal loben, nur mal so. Genau mein Humor!
RWE
31.12.2023, 16:54 Uhr
Vielleicht sollte man Ironie auch als solche kennzeichnen, nur_mal_so
Laßt es krachen, feiert schön und auf neues Jahr!
Junge21
31.12.2023, 17:22 Uhr
Nur mal so
Es fällt langsam auf, dass Sie hier mit Umkehr arbeiten. Also wenn es Ihnen Befriedigung gibt 🤷‍♂️ Ich hätte ja die Energie nicht für solche Postings.
Zum Feuerwerk meine Meinung: Ich finde es schlecht für die Tiere. Da blutet echt mein Herz. Wiederum sehe ich mir für 5 min die bunten Raketen am Himmel an und freue mich. Dann gehe ich aber schnell wieder ins Haus, um meine Katze zu beruhigen. Gott sei Dank haben wir in NDH noch nicht diese Zustände wie in Neu Köln oder anderen Großstädten. Aber was nicht ist... 😵‍💫
Leser X
31.12.2023, 17:51 Uhr
Seit wann...
... ist denn Ironie kennzeichnungspflichtig? Das Erkennen von Ironie muss man sich erarbeiten! "Ironie On oder Off" , wie man es neuerdings gerne nennt, hat für mich den Charme von betreutem Denken.
Marian
01.01.2024, 04:35 Uhr
Eine Party von der nnz wäre auch ganz nett,
Alle Kommentatoren könnten sich mal treffen,
unerkannt bleiben und Geld ausgeben.
Den Erlös dann spenden für einen Guten Zweck,
im Landkreis.
Liebe Grüße noch und gutes
Neues Jahr wünsche ich Euch.
Kobold2
01.01.2024, 11:41 Uhr
Für die einen
Ist es schlichte Umkehr und für die anderen ist es das Vorhalten des Spiegels.
Leere Wortphrasen (der Begriff stammt aus einem anderen Kommentar) vernebeln häufig den Blick. Man erkennt sich weder selbst, noch die Ironie im Kommentar.
Ich wünsche allen mehr Abgeklärtheit und Durchblick im neuen Jahr, denn das ist bei der gesellschaftlichen Entwicklung dringend nötig.
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