Fr, 11:08 Uhr
02.08.2024
Der Landeswahlleiter informiert
Wahlbenachrichtigungen werden versandt
Jede in Thüringen wahlberechtigte Person muss ihre bzw. seine Wahlbenachrichtigung für die Wahl des 8. Thüringer Landtags bis spätestens 11. August erhalten haben, informiert Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger...
Sofern die Wahlbenachrichtigung bis zum 7. August nicht eingegangen ist und Sie glauben, im Freistaat Thüringen wahlberechtigt zu sein, sollten Sie sich auf jeden Fall mit der zuständigen Gemeindebehörde (Wahlamt) in Verbindung setzen. Dort wird geprüft, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind und aus welchem Grund Ihre Wahlbenachrichtigung Sie noch nicht erreicht hat.
Das Wählerverzeichnis liegt darüber hinaus in der Woche vom 12. bis 16. August 2024 in der Gemeindebehörde (Wahlamt) aus. Wer (noch) nicht im Wählerverzeichnis steht, kann bis zum 16. August Einspruch erheben und die Aufnahme beantragen.
Wer seine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, sie aber nicht mehr findet, kann das Wahllokal am Wahltag trotzdem aufsuchen. Zwar ist die Wahlbenachrichtigung hilfreich bei der Wahl, muss aber nicht unbedingt ins Wahllokal mitgebracht werden, jedoch ist dann die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses zwingend erforderlich.
Der Personalausweis oder Reisepass sollte mit der Wahlbenachrichtigung im Regelfall ohnehin ins Wahllokal mitgenommen werden, um einen reibungslosen Ablauf bei der Ausgabe der Wahlunterlagen zu gewährleisten.
Autor: redSofern die Wahlbenachrichtigung bis zum 7. August nicht eingegangen ist und Sie glauben, im Freistaat Thüringen wahlberechtigt zu sein, sollten Sie sich auf jeden Fall mit der zuständigen Gemeindebehörde (Wahlamt) in Verbindung setzen. Dort wird geprüft, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind und aus welchem Grund Ihre Wahlbenachrichtigung Sie noch nicht erreicht hat.
Das Wählerverzeichnis liegt darüber hinaus in der Woche vom 12. bis 16. August 2024 in der Gemeindebehörde (Wahlamt) aus. Wer (noch) nicht im Wählerverzeichnis steht, kann bis zum 16. August Einspruch erheben und die Aufnahme beantragen.
Wer seine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, sie aber nicht mehr findet, kann das Wahllokal am Wahltag trotzdem aufsuchen. Zwar ist die Wahlbenachrichtigung hilfreich bei der Wahl, muss aber nicht unbedingt ins Wahllokal mitgebracht werden, jedoch ist dann die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses zwingend erforderlich.
Der Personalausweis oder Reisepass sollte mit der Wahlbenachrichtigung im Regelfall ohnehin ins Wahllokal mitgenommen werden, um einen reibungslosen Ablauf bei der Ausgabe der Wahlunterlagen zu gewährleisten.
Kommentare
KeinKreisverkehr
02.08.2024, 11.48 Uhr
Vielleicht eine blöde Frage:
Warum gibt es dann überhaupt Wahlbenachrichtigungen? Wenn man eh mit Perso wählen gehen kann und das Wahlverzeichnis vorher ausliegt (vielleicht kann man das ja auch online tun) und sich dort jeder informieren kann ob er drin steht.
Da kann man sich doch dieses Stück Bürokratie sparen oder? Ich lasse mich gerne eines besseren belehren.
Da kann man sich doch dieses Stück Bürokratie sparen oder? Ich lasse mich gerne eines besseren belehren.
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