So, 11:14 Uhr
22.12.2024
Thüringer Landesamt für Statistik
Rund zwei Prozent der Wahlberechtigten sind Migranten
Im Jahr 2023 hatten 153 Tausend Menschen ab 18 Jahren und damit rund neun Prozent der erwachsenen Bevölkerung in Thüringen eine Einwanderungsgeschichte...
Wie das Thüringer Landesamt für Statistik auf Basis der Erstergebnisse des Mikrozensus 2023 mitteilt, wären davon 19 Prozent oder 29 Tausend Personen bei einer Bundestagswahl wahlberechtigt gewesen. Damit machten Wahlberechtigte mit Einwanderungsgeschichte rund zwei Prozent aller Wahlberechtigten in Thüringen aus. Da sich die Ergebnisse auf das Jahr 2023 beziehen, geben die angegebenen Werte mit Blick auf die Bundestagswahl 2025 nur annäherungsweise Auskunft.
Im Jahr 2013 hatten ein Prozent aller Wahlberechtigten eine Einwanderungsgeschichte. Eine Person hat nach der hier verwendeten Definition eine Einwanderungsgeschichte, wenn sie selbst oder beide Elternteile seit 1950 auf das heutige Staatsgebiet Deutschlands eingewandert sind.
Voraussetzung für die Wahlberechtigung bei einer Bundestagswahl ist neben der Volljährigkeit die deutsche Staatsbürgerschaft. Die Mehrzahl der Wahlberechtigten mit Einwanderungsgeschichte erhielt die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung (41 Prozent) oder besaß diese aufgrund ihres Status als (Spät-)Aussiedlerin oder (Spät-)Aussiedler (37 Prozent). Etwa ein Fünftel erwarb die deutsche Staatsbürgerschaft bereits mit der Geburt (22 Prozent).
Von den volljährigen Personen, die selbst nach Deutschland eingewandert sind, waren im Jahr 2023 in Thüringen 18 Prozent wahlberechtigt. Diese Wahlberechtigten lebten durchschnittlich bereits 27 Jahre in Deutschland.
Bitte beachten:
Die Daten liefert der Mikrozensus, die jährliche repräsentative Haushaltsbefragung, bei der rund 1 Prozent der Bevölkerung befragt wird. Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften der Befragten. Um aus den erhobenen Daten Aussagen über die Gesamtbevölkerung treffen zu können, werden die Daten an den Eckwerten der Bevölkerungsfortschreibung hochgerechnet. Die Hochrechnung basiert auf der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011. Auf Basis des Zensus 2022 hochge- rechnete Ergebnisse des Mikrozensus werden voraussichtlich Ende Mai 2025 vorliegen. Die Zahlen beziehen sich auf die Bevölkerung in privaten Hauptwohnsitzhaushalten (im Jahresdurchschnitt). Als Wahlberechtigte werden in dieser Pressemitteilung Personen definiert, die im Jahr 2023 die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen und 18 Jahre oder älter waren.
Eine Person hat nach der hier verwendeten Definition eine Einwanderungsgeschichte, wenn entwe- der sie selbst oder beide Elternteile seit 1950 auf das heutige Staatsgebiet Deutschlands eingewan- dert sind. Sie werden auch als Eingewanderte und ihre (direkten) Nachkommen bezeichnet. Ein- gewanderte sind hierbei Personen, die im Ausland geboren wurden und seit 1950 nach Deutschland eingewandert sind. Mit Nachkommen werden hier Personen bezeichnet, die in Deutschland gebo- ren wurden und deren Elternteile beide seit 1950 nach Deutschland eingewandert sind.
Autor: redWie das Thüringer Landesamt für Statistik auf Basis der Erstergebnisse des Mikrozensus 2023 mitteilt, wären davon 19 Prozent oder 29 Tausend Personen bei einer Bundestagswahl wahlberechtigt gewesen. Damit machten Wahlberechtigte mit Einwanderungsgeschichte rund zwei Prozent aller Wahlberechtigten in Thüringen aus. Da sich die Ergebnisse auf das Jahr 2023 beziehen, geben die angegebenen Werte mit Blick auf die Bundestagswahl 2025 nur annäherungsweise Auskunft.
Im Jahr 2013 hatten ein Prozent aller Wahlberechtigten eine Einwanderungsgeschichte. Eine Person hat nach der hier verwendeten Definition eine Einwanderungsgeschichte, wenn sie selbst oder beide Elternteile seit 1950 auf das heutige Staatsgebiet Deutschlands eingewandert sind.
Voraussetzung für die Wahlberechtigung bei einer Bundestagswahl ist neben der Volljährigkeit die deutsche Staatsbürgerschaft. Die Mehrzahl der Wahlberechtigten mit Einwanderungsgeschichte erhielt die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung (41 Prozent) oder besaß diese aufgrund ihres Status als (Spät-)Aussiedlerin oder (Spät-)Aussiedler (37 Prozent). Etwa ein Fünftel erwarb die deutsche Staatsbürgerschaft bereits mit der Geburt (22 Prozent).
Von den volljährigen Personen, die selbst nach Deutschland eingewandert sind, waren im Jahr 2023 in Thüringen 18 Prozent wahlberechtigt. Diese Wahlberechtigten lebten durchschnittlich bereits 27 Jahre in Deutschland.
Bitte beachten:
Die Daten liefert der Mikrozensus, die jährliche repräsentative Haushaltsbefragung, bei der rund 1 Prozent der Bevölkerung befragt wird. Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften der Befragten. Um aus den erhobenen Daten Aussagen über die Gesamtbevölkerung treffen zu können, werden die Daten an den Eckwerten der Bevölkerungsfortschreibung hochgerechnet. Die Hochrechnung basiert auf der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011. Auf Basis des Zensus 2022 hochge- rechnete Ergebnisse des Mikrozensus werden voraussichtlich Ende Mai 2025 vorliegen. Die Zahlen beziehen sich auf die Bevölkerung in privaten Hauptwohnsitzhaushalten (im Jahresdurchschnitt). Als Wahlberechtigte werden in dieser Pressemitteilung Personen definiert, die im Jahr 2023 die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen und 18 Jahre oder älter waren.
Eine Person hat nach der hier verwendeten Definition eine Einwanderungsgeschichte, wenn entwe- der sie selbst oder beide Elternteile seit 1950 auf das heutige Staatsgebiet Deutschlands eingewan- dert sind. Sie werden auch als Eingewanderte und ihre (direkten) Nachkommen bezeichnet. Ein- gewanderte sind hierbei Personen, die im Ausland geboren wurden und seit 1950 nach Deutschland eingewandert sind. Mit Nachkommen werden hier Personen bezeichnet, die in Deutschland gebo- ren wurden und deren Elternteile beide seit 1950 nach Deutschland eingewandert sind.