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Di, 11:03 Uhr
09.12.2025
Landkreis Eichsfeld

Aufhebung der Stallpflicht für Geflügel

Die seit Anfang November angeordnete Stallpflicht für Geflügel wird mit Wirkung zum 09.12. wieder aufgehoben.
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Grundlage ist die aktuelle Risiko-Einschätzung für den Landkreis Eichsfeld im Zusammenhang mit der Lage in den Nachbarkreisen.

Im Landkreis Eichsfeld wurde trotz laufendem Monitoring seit dem 04.11. kein erkranktes Tier mehr aufgefunden; in angrenzenden Kreisen ruht das Geschehen seit ca. 14 Tagen. Die Belastung von Geflügel, welches üblicherweise Freilauf hat, ist durch eine längere Stallpflicht nicht unerheblich.

Die zuständige Behörde muss hier Seuchenschutz- gegen Tierschutz-Gesichtspunkte abwägen, wobei zum jetzigen Zeitpunkt die Stallpflicht zu Gunsten des Tierschutzes wieder aufgehoben werden kann.
Autor: en

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