Fr, 08:41 Uhr
10.04.2026
Polizeibericht
Mit dem Auto zum Gericht - jedoch ohne (Fahr-) Erlaubnis
Heilbad Heiligenstadt
Grundsätzlich ist das Verhalten zu loben, dass Personen, die von einem Gericht geladen sind, auch zu dem Termin erscheinen. Jedoch verliert das Vorhaben an Zuspruch, wenn dem Erscheinen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten vorausgingen.
Ein 35-Jähriger wurde zum Amtsgericht in Heilbad Heiligenstadt vorgeladen - der Termin fand am gegen Donnerstagmittag statt. Der Besitzer eines Autos musste in Dingelstädt gegen 11 Uhr eine Notdurft verrichten, was der Vorgeladene zum Anlass nahm, das offenstehende Fahrzeug widerrechtlich zur Fahrt in die Kreisstadt zu nutzen. Dort angekommen liefen bereits die Fahndungsmaßnahmen nach dem Auto, welches im Bereich des Amtsgerichts festgestellt wurde - ebenso wie der vermeintliche Täter, der bei Eintreffen der Beamten auf einer Raucherinsel weilte und sich auf den Termin vorbereitete. Der 35-Jährige räumte die Tat ein und wurde nach dem ordnungsgemäß wahrgenommenen Verhandlungstermin erneut in polizeiliche Obhut genommen, um die weiteren notwendigen Maßnahmen durchzuführen.
Hierbei stellte sich heraus, dass der Mann weder eine Fahrerlaubnis vorweisen konnte, noch fahrtüchtig war oder das Auto befugt gebraucht hatte. Entsprechende Ermittlungsverfahren wegen dem unbefugten Gebrauch des Kraftfahrzeugs und dem Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis wurden eingeleitet.
Überdies räumte der Mann ein, dass er am Vorabend Betäubungsmittel konsumierte. Ein Vortest bestätigte diese Angabe, sodass zur genauen Bestimmung der Konzentration der berauschenden Mittel im Blut eine Blutprobenentnahme veranlasst wurde.
Autor: enGrundsätzlich ist das Verhalten zu loben, dass Personen, die von einem Gericht geladen sind, auch zu dem Termin erscheinen. Jedoch verliert das Vorhaben an Zuspruch, wenn dem Erscheinen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten vorausgingen.
Ein 35-Jähriger wurde zum Amtsgericht in Heilbad Heiligenstadt vorgeladen - der Termin fand am gegen Donnerstagmittag statt. Der Besitzer eines Autos musste in Dingelstädt gegen 11 Uhr eine Notdurft verrichten, was der Vorgeladene zum Anlass nahm, das offenstehende Fahrzeug widerrechtlich zur Fahrt in die Kreisstadt zu nutzen. Dort angekommen liefen bereits die Fahndungsmaßnahmen nach dem Auto, welches im Bereich des Amtsgerichts festgestellt wurde - ebenso wie der vermeintliche Täter, der bei Eintreffen der Beamten auf einer Raucherinsel weilte und sich auf den Termin vorbereitete. Der 35-Jährige räumte die Tat ein und wurde nach dem ordnungsgemäß wahrgenommenen Verhandlungstermin erneut in polizeiliche Obhut genommen, um die weiteren notwendigen Maßnahmen durchzuführen.
Hierbei stellte sich heraus, dass der Mann weder eine Fahrerlaubnis vorweisen konnte, noch fahrtüchtig war oder das Auto befugt gebraucht hatte. Entsprechende Ermittlungsverfahren wegen dem unbefugten Gebrauch des Kraftfahrzeugs und dem Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis wurden eingeleitet.
Überdies räumte der Mann ein, dass er am Vorabend Betäubungsmittel konsumierte. Ein Vortest bestätigte diese Angabe, sodass zur genauen Bestimmung der Konzentration der berauschenden Mittel im Blut eine Blutprobenentnahme veranlasst wurde.