Auch 2013 kein Stillstand im Eichsfeld
Donnerstag, 11. Oktober 2012, 21:06 Uhr
In der 14. Sitzung des Kreistages des Landkreises Eichsfeld wurde über personelle Veränderungen abgestimmt, der Antrag für eine Bürgerfragestunde abgelehnt, der Verwaltungsrat der Kreissparkasse für 2011 entlastet, ein neuer Beigeordneter gewählt und der Haushaltsentwurf für 2013 vorgelegt...
Gleich zu Beginn konnten sich die Kreistagsmitglieder über eine technische Neuerung freuen. Auf jedem Platz lag für sie ein USB-Stick mit den wichtigsten Unterlagen. So spart die Kreisverwaltung eine Menge Papier und die Kreistagsmitglieder haben das Material jederzeit zur Hand, ohne große Papierpacken mit umherschleppen zu müssen. Wer Wert auf Gedrucktes legt, konnte sich beim Landratsamt auch den Haushaltsentwurf und den Beteiligungsbericht in herkömmlicher Form bestellen.
In seiner Einbringungsrede zum Haushalt 2013 ging Landrat Werner Henning zur Sache und mit dem Land hart ins Gericht. Er sagte: "Im Hinblick auf eine geordnete Haushaltswirtschaft lege ich Ihnen den Haushaltsplanentwurf des Landkreises Eichsfeld für das Haushaltsjahr 2013 zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vor.
Vor einem Jahr habe ich an dieser Stelle in meiner Einbringungsrede zu Ihnen gesagt: Ich gebe der Hoffnung Ausdruck, dass nach Aussage des Finanzministers für das Jahr 2013 ein neuer kommunaler Finanzausgleich auf die Füße gestellt wird, der transparent und nachvollziehbar ist und der durch einen Beirat in dem auch die Kommunalen Spitzenverbände vertreten sind, eine faire und sachgerechte Aufteilung der Finanzmittel erreicht.
Nach einem Jahr des Hoffens, rückt die Enttäuschung über den Umgang in einer partnerschaftlichen Beziehung zwischen dem Land und der kommunalen Familie in den Vordergrund. Ich spreche hier ausdrücklich von der kommunalen Familie, also von den Landkreisen und den Gemeinden, die zukünftig bei ständig knapper werdenden finanziellen Mitteln die Auseinandersetzung über die Verteilung vor Ort führen werden, denn das Land entzieht sich seiner Verantwortung, insbesondere auf der Aufwandsseite.
Ich möchte Ihnen daher in kurzer und zusammenfassender Darstellung ohne Anspruch auf Vollständigkeit die wesentlichsten Veränderungen erläutern: Für das Haushaltsjahr 2013 gibt es eine Neuausrichtung des Kommunalen Finanzausgleichs, der unter anderem eine Neuverteilung der Schlüsselmasse nach der Aufgabenzuständigkeit beinhaltet. Die bisherige Aufteilung der Schlüsselmasse nach dem sogenannten Gothaer Wunder zwischen Gemeinden und Landkreisen entfällt und wird durch eine Aufgabenträger bezogene Schlüsselmasse ersetzt.
Somit erfolgt die Aufteilung der Schlüsselmasse in den Block Gemeinden/kreisfreie Städte und in den Block Landkreise. Die bisherige Auftragskostenpauschale, die sich für die einzelnen Bereiche des übertragenen Wirkungskreises aus einem Betrag je Einwohner oder je Fallzahl ermittelte, wird jetzt durch eine einwohnerbezogene Fallpauschale je Landkreis ersetzt und nicht mehr nach den einzelnen Bereichen fortgeschrieben.
Die bisher außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs gezahlten Zuweisungen nach SGB XII und nach SGB II –SOBEZ- (Spitzabrechnung) werden zukünftig pauschaliert ermittelt und fließen in die Finanzausgleichsmasse ein. Die Ausweisung erfolgt daher zukünftig in einer Gesamtsumme im Teilhaushalt 90.
Es gibt weiter - wie bisher - besondere Ergänzungs-zuweisungen, wie den Schullastenausgleich, den Ausgleich für Schülerbeförderung und die Investpauschale für die Schulgebäude. Die Mittel der Investpauschale werden jedoch gegenüber dem Vorjahr um 31 Prozent gekürzt.
Die nach diesem Verfahren ermittelte Finanzausgleichsmasse nimmt auf der Ertragsseite an dem Auf- oder Abwuchs der Entwicklung des Landes teil. Steigt die Finanzmasse des Landes um ein Prozent, steigt auch die Finanzausgleichsmasse grundsätzlich um ein Prozent.
Das Land rechnet aber grundsätzlich die Steuereinnahmen der Kommunen gegen und bringt diese Summe in Abzug zur Ermittlung der Finanzausgleichsmasse. Die Finanzmasse wird somit um die Steuermehreinnahmen der Gemeinden gemindert. Diese Steuermehreinnahmen betragen für das Jahr 2013 123 Mio. EUR und finden Anrechnung. Keine Anrechnung für den kommunalen Finanzausgleich finden Erträge aus Gebühren und Beiträgen, die verbleiben bei der jeweiligen Körperschaft.
Die Aufwandsseite des Kommunalen Finanzausgleichs wird zukünftig auch nicht mehr nach dem tatsächlich gestiegenen Bedarf berechnet, sondern wird über pauschalierte Indexsteigerungen dargestellt, die aus meiner Sicht die tatsächlichen Aufwüchse, insbesondere in dem sozialen Bereich, nicht wiedergeben. Zur Ermittlung der Berechnungswerte wurden entsprechende Aufgabenbereiche durch das Thüringer Finanzministerium gebildet.
Diese Bildung und die Nichtberücksichtigung der tatsächlichen Aufwüchse der Ausgaben seit 2010 führen dazu, dass die Finanzausgleichsmasse, die ermittelt wurde, von Anfang an zu niedrige Werte hat und somit nicht die Summe abdeckt, die erforderlich wäre, die übertragenen Aufgaben voll umfänglich zu erledigen.
Dies ist ein Fehler der Ermittlung der Finanzausgleichsmasse, der in der jetzt beginnenden politischen Beratung des Kommunalen Finanzausgleichs beseitigt werden muss.
Erschwerend kommt hinzu, dass das Land seine Haftung auf der Aufwandsseite unabhängig von der tatsächlichen Entwicklung auf pauschalierte Steigerungen beschränkt und das unternehmerische Risiko für gravierende Veränderungen bei zu gewährenden Leistungen voll auf die kommunale Ebene verschiebt. Das Land legt oben drauf noch die Standards fest und lässt der kommunalen Ebene gar keine Möglichkeit steuernd einzugreifen. Dies ist ein eindeutiger Bruch des Partnerschaftmodells.
Partnerschaft geht nur sowohl auf der Ertrag- als auch auf der Aufwandsseite und dies muss eingefordert werden. Ich verkenne nicht, dass sich das Land Thüringen in einer schwierigen Lage befindet und der Finanzminister eine Milliarde Euro bis zum Jahr 2019 einsparen muss, aber dies kann nicht zu Lasten der kommunalen Ebene erfolgen, ohne eine Möglichkeit der Einflussnahme.
Die Umstellung des Kommunalen Finanzausgleichs ist ein sehr komplexes Thema und ich möchte es bei meinen jetzigen Ausführungen bewenden lassen, da die Einbringungsrede sicherlich nicht der geeignete Rahmen hierfür ist. Es ist aber sehr wichtig, dass die Grundzüge verstanden sind, da eine Vergleichbarkeit der Zahlen nach dem alten Kommunalen Finanzausgleich mit dem neuen Kommunalen Finanzausgleich nicht mehr gegeben ist. Beispielgebend hierfür werden die Hebesätze der Kreisumlage sein, die bereits durch die Systemumstellung steigen, ohne dass sich das Kreisumlagesoll verändert hat.
Wichtig für unsere gemeinsame Haushaltsberatung: Wir befinden uns in einem neuen System, was wir mit dem bisherigen nicht vergleichen können!
Nach den allgemeinen Erläuterungen komme ich auf die Daten des Haushaltes des Landkreises Eichsfeld für 2013 zu sprechen. Der Ergebnisplan des Landkreises Eichsfeld ist für das Jahr 2013 und die entsprechenden Folgejahre ausgeglichen.
Der Ergebnisplan 2013 umfasst Erträge in Höhe von 131.719.100 EUR und Aufwendungen in Höhe von
131.622.900 EUR.
Gegenüber dem Vorjahr erhöhen sich somit die Erträge um 3.612.400 EUR und die Aufwendungen um 3.942.200 EUR.
Ich möchte Ihnen die wesentlichsten Veränderungen vorstellen:
Die größten Veränderungen ergeben sich wie schon gesagt aus den Verschiebungen der Mittel durch den KFA im Teilhaushalt 90 Allgemeine Finanzwirtschaft und im Teilhaushalt 50 Soziale Sicherung. Im Vorjahr wurden im TH 90 laufende Erträge in Höhe von 55.226.200 EUR veranschlagt. Für das Haushaltsjahr 2013 sind Erträge von 70.328.400 EUR ermittelt worden.
Die Steigerung von 15,1 Mio. EUR ergibt sich durch die Neuberechnung der Schlüsselmasse und der Auftrags-kostenpauschale. Auch die Ausgleichsleistungen des Bundes nach SGB II werden der Schlüsselmasse zugerechnet und wir erwarten gegenüber dem Plan 2012 350.000 EUR mehr.
Gänzlich neu werden 2013 im TH 90 die Zuweisungen gemäß § 22 ThürFAG – bisher immer Ertrag im TH 50 – mit einer Plansumme von 13.000.000 EUR ausgewiesen. Diese reduzieren jetzt den TH 50 in der Position Erträge der sozialen Sicherung. Trotz aller ermittelten Erträge und unter Berücksichtigung der notwendigen Aufwendungen verbleibt ein ungedeckter Bedarf, der durch die Kreisumlage zu decken ist.
In Abwägung des Neuen Systems des Kommunalen Finanzausgleichs kann der Landkreis Eichsfeld die Erhöhung der Kreisumlage nicht abwenden.
Die Begründung dafür habe ich Ihnen bereits vorab gegeben. Aus der Umstellung und der Aufwandsveränderung ist eine Steigerung der Kreisumlage um drei Prozent erforderlich.
Wie bereits im Vorjahr hat der Landkreis Eichsfeld auf der Ertragsseite einen Sonderposten in Höhe von 2.500.000 EUR gebildet, der die Städte und Gemeinden entlastet, die bereits zu kameralen Zeiten zur Finanzierung des Vermögens des Landkreises beigetragen haben. Dieses führt somit weiter zu einer niedrigeren Festsetzung der Kreisumlage und würde eigentlich eine nochmalige Erhöhung um circa vier Prozent bedeuten.
Im Vorgriff auf die Einbringung des Haushalts 2013 hat eine Berechnung der Entwicklung der Kreisumlagen bei allen Landkreisen stattgefunden. Der Spitzenreiter liegt bei circa 16 Prozent Steigerung des Hebesatzes, während der Durchschnitt der Kreise eine Steigerung zwischen acht und zehn Prozent erwartet.
Der Landkreis Eichsfeld liegt damit am Ende der Skala und wird dadurch auch seiner Verantwortung für die kreisangehörigen Gemeinden gerecht.
Der Landkreis Eichsfeld wird auch 2013 keinen Stillstand bei der Entwicklung von Investitionen hinnehmen. So sind diese insgesamt in Höhe von 11.254.000 EUR vorgesehen.
Die Investitionen verteilen sich auf folgende Schwerpunkte:
Trotz aller Schwierigkeiten, deren Ende noch nicht absehbar ist, lege ich Ihnen einen Haushaltsplanentwurf zur Beratung in den Ausschüssen vor.
Hierzu wünsche ich uns gemeinsam viel Erfolg und eine gute gedeihliche Zusammenarbeit im Interesse der Entwicklung des Landkreises Eichsfeld.
Als letzten Wunsch möchte ich an alle politisch Verantwortlichen appellieren, Ihren Einfluss dahingeltend zu machen, dass die Kommunale Familie nicht mit allen Risiken allein gelassen wird und die Verteilungskämpfe auf der kommunalen Ebene ausgetragen werden.
Es ist eine Pflicht des Landes als Partner der Kommunen auch die Risiken der Ausgabensteigerungen im Verhältnis mitzutragen und nicht das Risiko für das Land zu begrenzen.
Autor: enGleich zu Beginn konnten sich die Kreistagsmitglieder über eine technische Neuerung freuen. Auf jedem Platz lag für sie ein USB-Stick mit den wichtigsten Unterlagen. So spart die Kreisverwaltung eine Menge Papier und die Kreistagsmitglieder haben das Material jederzeit zur Hand, ohne große Papierpacken mit umherschleppen zu müssen. Wer Wert auf Gedrucktes legt, konnte sich beim Landratsamt auch den Haushaltsentwurf und den Beteiligungsbericht in herkömmlicher Form bestellen.
In seiner Einbringungsrede zum Haushalt 2013 ging Landrat Werner Henning zur Sache und mit dem Land hart ins Gericht. Er sagte: "Im Hinblick auf eine geordnete Haushaltswirtschaft lege ich Ihnen den Haushaltsplanentwurf des Landkreises Eichsfeld für das Haushaltsjahr 2013 zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vor.
Vor einem Jahr habe ich an dieser Stelle in meiner Einbringungsrede zu Ihnen gesagt: Ich gebe der Hoffnung Ausdruck, dass nach Aussage des Finanzministers für das Jahr 2013 ein neuer kommunaler Finanzausgleich auf die Füße gestellt wird, der transparent und nachvollziehbar ist und der durch einen Beirat in dem auch die Kommunalen Spitzenverbände vertreten sind, eine faire und sachgerechte Aufteilung der Finanzmittel erreicht.
Nach einem Jahr des Hoffens, rückt die Enttäuschung über den Umgang in einer partnerschaftlichen Beziehung zwischen dem Land und der kommunalen Familie in den Vordergrund. Ich spreche hier ausdrücklich von der kommunalen Familie, also von den Landkreisen und den Gemeinden, die zukünftig bei ständig knapper werdenden finanziellen Mitteln die Auseinandersetzung über die Verteilung vor Ort führen werden, denn das Land entzieht sich seiner Verantwortung, insbesondere auf der Aufwandsseite.
Ich möchte Ihnen daher in kurzer und zusammenfassender Darstellung ohne Anspruch auf Vollständigkeit die wesentlichsten Veränderungen erläutern: Für das Haushaltsjahr 2013 gibt es eine Neuausrichtung des Kommunalen Finanzausgleichs, der unter anderem eine Neuverteilung der Schlüsselmasse nach der Aufgabenzuständigkeit beinhaltet. Die bisherige Aufteilung der Schlüsselmasse nach dem sogenannten Gothaer Wunder zwischen Gemeinden und Landkreisen entfällt und wird durch eine Aufgabenträger bezogene Schlüsselmasse ersetzt.
Somit erfolgt die Aufteilung der Schlüsselmasse in den Block Gemeinden/kreisfreie Städte und in den Block Landkreise. Die bisherige Auftragskostenpauschale, die sich für die einzelnen Bereiche des übertragenen Wirkungskreises aus einem Betrag je Einwohner oder je Fallzahl ermittelte, wird jetzt durch eine einwohnerbezogene Fallpauschale je Landkreis ersetzt und nicht mehr nach den einzelnen Bereichen fortgeschrieben.
Die bisher außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs gezahlten Zuweisungen nach SGB XII und nach SGB II –SOBEZ- (Spitzabrechnung) werden zukünftig pauschaliert ermittelt und fließen in die Finanzausgleichsmasse ein. Die Ausweisung erfolgt daher zukünftig in einer Gesamtsumme im Teilhaushalt 90.
Es gibt weiter - wie bisher - besondere Ergänzungs-zuweisungen, wie den Schullastenausgleich, den Ausgleich für Schülerbeförderung und die Investpauschale für die Schulgebäude. Die Mittel der Investpauschale werden jedoch gegenüber dem Vorjahr um 31 Prozent gekürzt.
Die nach diesem Verfahren ermittelte Finanzausgleichsmasse nimmt auf der Ertragsseite an dem Auf- oder Abwuchs der Entwicklung des Landes teil. Steigt die Finanzmasse des Landes um ein Prozent, steigt auch die Finanzausgleichsmasse grundsätzlich um ein Prozent.
Das Land rechnet aber grundsätzlich die Steuereinnahmen der Kommunen gegen und bringt diese Summe in Abzug zur Ermittlung der Finanzausgleichsmasse. Die Finanzmasse wird somit um die Steuermehreinnahmen der Gemeinden gemindert. Diese Steuermehreinnahmen betragen für das Jahr 2013 123 Mio. EUR und finden Anrechnung. Keine Anrechnung für den kommunalen Finanzausgleich finden Erträge aus Gebühren und Beiträgen, die verbleiben bei der jeweiligen Körperschaft.
Die Aufwandsseite des Kommunalen Finanzausgleichs wird zukünftig auch nicht mehr nach dem tatsächlich gestiegenen Bedarf berechnet, sondern wird über pauschalierte Indexsteigerungen dargestellt, die aus meiner Sicht die tatsächlichen Aufwüchse, insbesondere in dem sozialen Bereich, nicht wiedergeben. Zur Ermittlung der Berechnungswerte wurden entsprechende Aufgabenbereiche durch das Thüringer Finanzministerium gebildet.
Diese Bildung und die Nichtberücksichtigung der tatsächlichen Aufwüchse der Ausgaben seit 2010 führen dazu, dass die Finanzausgleichsmasse, die ermittelt wurde, von Anfang an zu niedrige Werte hat und somit nicht die Summe abdeckt, die erforderlich wäre, die übertragenen Aufgaben voll umfänglich zu erledigen.
Dies ist ein Fehler der Ermittlung der Finanzausgleichsmasse, der in der jetzt beginnenden politischen Beratung des Kommunalen Finanzausgleichs beseitigt werden muss.
Erschwerend kommt hinzu, dass das Land seine Haftung auf der Aufwandsseite unabhängig von der tatsächlichen Entwicklung auf pauschalierte Steigerungen beschränkt und das unternehmerische Risiko für gravierende Veränderungen bei zu gewährenden Leistungen voll auf die kommunale Ebene verschiebt. Das Land legt oben drauf noch die Standards fest und lässt der kommunalen Ebene gar keine Möglichkeit steuernd einzugreifen. Dies ist ein eindeutiger Bruch des Partnerschaftmodells.
Partnerschaft geht nur sowohl auf der Ertrag- als auch auf der Aufwandsseite und dies muss eingefordert werden. Ich verkenne nicht, dass sich das Land Thüringen in einer schwierigen Lage befindet und der Finanzminister eine Milliarde Euro bis zum Jahr 2019 einsparen muss, aber dies kann nicht zu Lasten der kommunalen Ebene erfolgen, ohne eine Möglichkeit der Einflussnahme.
Die Umstellung des Kommunalen Finanzausgleichs ist ein sehr komplexes Thema und ich möchte es bei meinen jetzigen Ausführungen bewenden lassen, da die Einbringungsrede sicherlich nicht der geeignete Rahmen hierfür ist. Es ist aber sehr wichtig, dass die Grundzüge verstanden sind, da eine Vergleichbarkeit der Zahlen nach dem alten Kommunalen Finanzausgleich mit dem neuen Kommunalen Finanzausgleich nicht mehr gegeben ist. Beispielgebend hierfür werden die Hebesätze der Kreisumlage sein, die bereits durch die Systemumstellung steigen, ohne dass sich das Kreisumlagesoll verändert hat.
Wichtig für unsere gemeinsame Haushaltsberatung: Wir befinden uns in einem neuen System, was wir mit dem bisherigen nicht vergleichen können!
Nach den allgemeinen Erläuterungen komme ich auf die Daten des Haushaltes des Landkreises Eichsfeld für 2013 zu sprechen. Der Ergebnisplan des Landkreises Eichsfeld ist für das Jahr 2013 und die entsprechenden Folgejahre ausgeglichen.
Der Ergebnisplan 2013 umfasst Erträge in Höhe von 131.719.100 EUR und Aufwendungen in Höhe von
131.622.900 EUR.
Gegenüber dem Vorjahr erhöhen sich somit die Erträge um 3.612.400 EUR und die Aufwendungen um 3.942.200 EUR.
Ich möchte Ihnen die wesentlichsten Veränderungen vorstellen:
Die größten Veränderungen ergeben sich wie schon gesagt aus den Verschiebungen der Mittel durch den KFA im Teilhaushalt 90 Allgemeine Finanzwirtschaft und im Teilhaushalt 50 Soziale Sicherung. Im Vorjahr wurden im TH 90 laufende Erträge in Höhe von 55.226.200 EUR veranschlagt. Für das Haushaltsjahr 2013 sind Erträge von 70.328.400 EUR ermittelt worden.
Die Steigerung von 15,1 Mio. EUR ergibt sich durch die Neuberechnung der Schlüsselmasse und der Auftrags-kostenpauschale. Auch die Ausgleichsleistungen des Bundes nach SGB II werden der Schlüsselmasse zugerechnet und wir erwarten gegenüber dem Plan 2012 350.000 EUR mehr.
Gänzlich neu werden 2013 im TH 90 die Zuweisungen gemäß § 22 ThürFAG – bisher immer Ertrag im TH 50 – mit einer Plansumme von 13.000.000 EUR ausgewiesen. Diese reduzieren jetzt den TH 50 in der Position Erträge der sozialen Sicherung. Trotz aller ermittelten Erträge und unter Berücksichtigung der notwendigen Aufwendungen verbleibt ein ungedeckter Bedarf, der durch die Kreisumlage zu decken ist.
In Abwägung des Neuen Systems des Kommunalen Finanzausgleichs kann der Landkreis Eichsfeld die Erhöhung der Kreisumlage nicht abwenden.
Die Begründung dafür habe ich Ihnen bereits vorab gegeben. Aus der Umstellung und der Aufwandsveränderung ist eine Steigerung der Kreisumlage um drei Prozent erforderlich.
Wie bereits im Vorjahr hat der Landkreis Eichsfeld auf der Ertragsseite einen Sonderposten in Höhe von 2.500.000 EUR gebildet, der die Städte und Gemeinden entlastet, die bereits zu kameralen Zeiten zur Finanzierung des Vermögens des Landkreises beigetragen haben. Dieses führt somit weiter zu einer niedrigeren Festsetzung der Kreisumlage und würde eigentlich eine nochmalige Erhöhung um circa vier Prozent bedeuten.
Im Vorgriff auf die Einbringung des Haushalts 2013 hat eine Berechnung der Entwicklung der Kreisumlagen bei allen Landkreisen stattgefunden. Der Spitzenreiter liegt bei circa 16 Prozent Steigerung des Hebesatzes, während der Durchschnitt der Kreise eine Steigerung zwischen acht und zehn Prozent erwartet.
Der Landkreis Eichsfeld liegt damit am Ende der Skala und wird dadurch auch seiner Verantwortung für die kreisangehörigen Gemeinden gerecht.
Der Landkreis Eichsfeld wird auch 2013 keinen Stillstand bei der Entwicklung von Investitionen hinnehmen. So sind diese insgesamt in Höhe von 11.254.000 EUR vorgesehen.
Die Investitionen verteilen sich auf folgende Schwerpunkte:
- Schulen 2.615.700 EUR
- Straßen 5.850.500 EUR
- Katastrophenschutz 401.000 EUR
- Deponien 1.250.600 EUR
- Verwaltung 848.000 EUR
- Rettungsdienst 104.500 EUR
- Brandschutz 183.700 EUR
Trotz aller Schwierigkeiten, deren Ende noch nicht absehbar ist, lege ich Ihnen einen Haushaltsplanentwurf zur Beratung in den Ausschüssen vor.
Hierzu wünsche ich uns gemeinsam viel Erfolg und eine gute gedeihliche Zusammenarbeit im Interesse der Entwicklung des Landkreises Eichsfeld.
Als letzten Wunsch möchte ich an alle politisch Verantwortlichen appellieren, Ihren Einfluss dahingeltend zu machen, dass die Kommunale Familie nicht mit allen Risiken allein gelassen wird und die Verteilungskämpfe auf der kommunalen Ebene ausgetragen werden.
Es ist eine Pflicht des Landes als Partner der Kommunen auch die Risiken der Ausgabensteigerungen im Verhältnis mitzutragen und nicht das Risiko für das Land zu begrenzen.
