Das ändert sich 2013
Mittwoch, 26. Dezember 2012, 10:28 Uhr
2013 bringt für die Bundesbürger einige gesetzliche Veränderungen mit sich. Die wohl wichtigsten Neuerungen sind die Einführung des Betreuungsgelds, neue Verdienstobergrenzen bei Minijobs und die Abschaffung der Praxisgebühr. Wir haben den Überblick für Sie...
"Bei einem Bezug des Elterngelds von 14 Monaten ergibt sich ein Anspruch auf Betreuungsgeld über maximal 22 Monate", erläutert Melanie Schmergal vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). Das Betreuungsgeld beträgt bis Juli 2014 monatlich 100 Euro, ab dem 1. August 2014 steigt der Satz auf 150 Euro. "Eltern, die das Geld für die private Altersvorsorge nutzen, erhalten einen monatlichen Zuschlag in Höhe von 15 Euro", so Schmergal weiter. Das Geld kann für Kinder beantragt werden, die nach dem 31. Juli 2012 geboren wurden.
Autor: redBetreuungsgeld kommt im August 2013
Nach intensiven Diskussionen hat der Bundestag die Einführung des Betreuungsgelds beschlossen. Es soll ab dem 1. August 2013 an Eltern gezahlt werden, die ihre ein- und zweijährigen Kinder zu Hause erziehen und von staatlichen Betreuungsangeboten keinen oder nur wenig Gebrauch machen. Das Geld kann aber erst im Anschluss an das Elterngeld und danach bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs des Kindes von den Eltern bezogen werden."Bei einem Bezug des Elterngelds von 14 Monaten ergibt sich ein Anspruch auf Betreuungsgeld über maximal 22 Monate", erläutert Melanie Schmergal vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). Das Betreuungsgeld beträgt bis Juli 2014 monatlich 100 Euro, ab dem 1. August 2014 steigt der Satz auf 150 Euro. "Eltern, die das Geld für die private Altersvorsorge nutzen, erhalten einen monatlichen Zuschlag in Höhe von 15 Euro", so Schmergal weiter. Das Geld kann für Kinder beantragt werden, die nach dem 31. Juli 2012 geboren wurden.
