Wechsel beim Rettungsdienst
Donnerstag, 10. Januar 2013, 22:03 Uhr
Dr. med. Andreas Goedecke hat zum 1. Januar die ehrenamtliche Funktion des Ärztlichen Leiter Rettungsdienst des Landkreises Eichsfeld übernommen. Sein Vorgänger, Dr. Bernhard Sänger, hatte wegen beruflicher Veränderungen darum gebeten, ihn von der Funktion zu entbinden...
Der bisherige Ärztliche Leiter Rettungsdienst, Dr. med. Bernhard Sänger, wurde im Rahmen einer kleinen Feierstunde durch den Landrat Dr. Henning, im Beisein von Mitgliedern des Rettungsdienstbereichsbeirates verabschiedet.
Dr. Sänger war mehr als 20 Jahre in diesem Bereich für den Landkreis Eichsfeld tätig. Beginnend 1990 wurde in den damaligen Kreisen Heiligenstadt und Worbis, in enger Zusammenarbeit mit dem Deutschen Roten Kreuz, aufbauend auf dem vorhandenen System der Dringlichen Medizinischen Hilfe, ein flächendeckender Rettungsdienst installiert.
Diese beiden Rettungsdienstsysteme vereinigten sich mit der Kreisgebietsreform 1994 zum Rettungsdienstbereich des Landkreises Eichsfeld. Von 1990 bis zum heutigen Zeitpunkt wurde der Rettungsdienst zu rund 197 Tausend Notfällen, bei denen ca. 273 Tausend mal Rettungsmittel zum Einsatz kamen, gerufen.
Die qualifizierte notfallmedizinische Versorgung und Betreuung von erkrankten und verletzten Patienten während Notfallrettung und Krankentransport wurde zur zentralen Aufgabe des Rettungsdienstes. Damit entwickelte sich der Rettungsdienst in erster Linie zu einer medizinischen Dienstleistung.
Da die Medizin im Mittelpunkt des Rettungsdienstes stand und steht, musste dieser unter ärztlicher Beteiligung durchgeführt werden, damit sichergestellt ist, dass die Qualität der Patientenversorgung den anerkannten Regeln der Medizin entspricht. Dies bedeutete, dass Mediziner mit ihrem Wissen, ihren Fähigkeiten und ihrer Person, dem Rettungsdienst zur Verfügung stehen mussten und das in der Regel auf freiwilliger Basis.
In einer im April 1992 durchgeführten Beratung aller in der Notfallrettung beteiligten Ärzte des damaligen Landkreises Worbis wurde Dr. Sänger durch alle Anwesenden einstimmig für die Funktion Leitender Notarzt vorgeschlagen. Seit Mai 1992 nahm er diese Aufgaben kommissarisch wahr. 1993 wurde Dr. Sänger durch den Kreistag des Landkreises Worbis mit Wirkung vom 1. Mai 1993 offiziell als Leitender Notarzt bestellt.
Auf der Grundlage des im Jahr 2000 angepassten Landesrettungsdienstplans Thüringen wurde er durch den Kreistag des Landkreises Eichsfeld zum Ärztlichen Leiter Rettungsdienst ernannt. Seit dieser Zeit stellte sich Dr. Sänger nicht nur der Organisation und Sicherstellung der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst des Landkreises Eichsfeld, sondern auch der Sicherstellung der rettungsdienstlichen Versorgung bei größeren Notfallereignissen. In diesem Aufgabenbereich unterstützte er u. a. den Sanitäts- und Betreuungszug des Katastrophenschutzes und nahm aktiv an Ausbildungsmaßnahmen und Übungen dieser Einheit teil.
Mit Inkrafttreten des Thüringer Gesetzes zur Neuregelung des Rettungswesens, vom 16. Juli 2008, und der damit verbundenen Übertragung des Sicherstellungsauftrags für eine bedarfsgerechte und flächendeckende notärztliche Versorgung im bodengebundenen Rettungsdienst an die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen begann für ihn und seinen Stellvertreter, Thomas Friebe, ein dritter neuer Abschnitt in seinem Wirken als Ärztlicher Leiter Rettungsdienst. Grundlage hierfür bildete die dreiseitige Vereinbarung zwischen den Ärztlichen Leitern Rettungsdienst, der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen und dem Landkreis Eichsfeld vom 9. Juni 2009.
Auf Grund beruflicher Veränderungen hat Herr Dr. Sänger darum gebeten, ihn von der Funktion Ärztlicher Leiter Rettungsdienst zu entbinden.
Mit den Worten: Auch wenn es mir schwer fällt, Ihrer Bitte nachzukommen, möchte ich ihnen hiermit entsprechen und entbinde sie mit Wirkung vom 31.12.2012 von der Funktion Ärztlicher Leiter Rettungsdienst, bedankte sich Dr. Henning für die gute Zusammenarbeit. Herrn Dr. Goedecke wünschte er viel Erfolg und eine ebenso gute Zusammenarbeit mit dem Landkreis und den hier tätigen Notärzten.
Autor: enDer bisherige Ärztliche Leiter Rettungsdienst, Dr. med. Bernhard Sänger, wurde im Rahmen einer kleinen Feierstunde durch den Landrat Dr. Henning, im Beisein von Mitgliedern des Rettungsdienstbereichsbeirates verabschiedet.
Dr. Sänger war mehr als 20 Jahre in diesem Bereich für den Landkreis Eichsfeld tätig. Beginnend 1990 wurde in den damaligen Kreisen Heiligenstadt und Worbis, in enger Zusammenarbeit mit dem Deutschen Roten Kreuz, aufbauend auf dem vorhandenen System der Dringlichen Medizinischen Hilfe, ein flächendeckender Rettungsdienst installiert.
Diese beiden Rettungsdienstsysteme vereinigten sich mit der Kreisgebietsreform 1994 zum Rettungsdienstbereich des Landkreises Eichsfeld. Von 1990 bis zum heutigen Zeitpunkt wurde der Rettungsdienst zu rund 197 Tausend Notfällen, bei denen ca. 273 Tausend mal Rettungsmittel zum Einsatz kamen, gerufen.
Die qualifizierte notfallmedizinische Versorgung und Betreuung von erkrankten und verletzten Patienten während Notfallrettung und Krankentransport wurde zur zentralen Aufgabe des Rettungsdienstes. Damit entwickelte sich der Rettungsdienst in erster Linie zu einer medizinischen Dienstleistung.
Da die Medizin im Mittelpunkt des Rettungsdienstes stand und steht, musste dieser unter ärztlicher Beteiligung durchgeführt werden, damit sichergestellt ist, dass die Qualität der Patientenversorgung den anerkannten Regeln der Medizin entspricht. Dies bedeutete, dass Mediziner mit ihrem Wissen, ihren Fähigkeiten und ihrer Person, dem Rettungsdienst zur Verfügung stehen mussten und das in der Regel auf freiwilliger Basis.
In einer im April 1992 durchgeführten Beratung aller in der Notfallrettung beteiligten Ärzte des damaligen Landkreises Worbis wurde Dr. Sänger durch alle Anwesenden einstimmig für die Funktion Leitender Notarzt vorgeschlagen. Seit Mai 1992 nahm er diese Aufgaben kommissarisch wahr. 1993 wurde Dr. Sänger durch den Kreistag des Landkreises Worbis mit Wirkung vom 1. Mai 1993 offiziell als Leitender Notarzt bestellt.
Auf der Grundlage des im Jahr 2000 angepassten Landesrettungsdienstplans Thüringen wurde er durch den Kreistag des Landkreises Eichsfeld zum Ärztlichen Leiter Rettungsdienst ernannt. Seit dieser Zeit stellte sich Dr. Sänger nicht nur der Organisation und Sicherstellung der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst des Landkreises Eichsfeld, sondern auch der Sicherstellung der rettungsdienstlichen Versorgung bei größeren Notfallereignissen. In diesem Aufgabenbereich unterstützte er u. a. den Sanitäts- und Betreuungszug des Katastrophenschutzes und nahm aktiv an Ausbildungsmaßnahmen und Übungen dieser Einheit teil.
Mit Inkrafttreten des Thüringer Gesetzes zur Neuregelung des Rettungswesens, vom 16. Juli 2008, und der damit verbundenen Übertragung des Sicherstellungsauftrags für eine bedarfsgerechte und flächendeckende notärztliche Versorgung im bodengebundenen Rettungsdienst an die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen begann für ihn und seinen Stellvertreter, Thomas Friebe, ein dritter neuer Abschnitt in seinem Wirken als Ärztlicher Leiter Rettungsdienst. Grundlage hierfür bildete die dreiseitige Vereinbarung zwischen den Ärztlichen Leitern Rettungsdienst, der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen und dem Landkreis Eichsfeld vom 9. Juni 2009.
Auf Grund beruflicher Veränderungen hat Herr Dr. Sänger darum gebeten, ihn von der Funktion Ärztlicher Leiter Rettungsdienst zu entbinden.
Mit den Worten: Auch wenn es mir schwer fällt, Ihrer Bitte nachzukommen, möchte ich ihnen hiermit entsprechen und entbinde sie mit Wirkung vom 31.12.2012 von der Funktion Ärztlicher Leiter Rettungsdienst, bedankte sich Dr. Henning für die gute Zusammenarbeit. Herrn Dr. Goedecke wünschte er viel Erfolg und eine ebenso gute Zusammenarbeit mit dem Landkreis und den hier tätigen Notärzten.

