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Was ist noch das Abitur wert`?

Mittwoch, 16. Januar 2013, 13:56 Uhr
Der heute in Jena von Kultusminister Christoph Matschie vorgestellte Gesetzentwurf zum Studium ohne Abitur trifft auf die Zustimmung der Wirtschaft. Der Wirtschaft ist in Zwangslagen scheinbar alles überdenkenswert...


„Das wäre ein wichtiger Baustein zur Fachkräftesicherung“, erklärt der Hauptgeschäftsführer der Erfurter Industrie- und Handelskammer (IHK), Gerald Grusser. Das Konzept richte sich vor allem an diejenigen, die bereits eine Berufsausbildung absolviert hätten und einen akademischen Abschluss nachholen wollten.

„Deutschland besitzt mit der beruflichen Bildung und dem Hochschulwesen zwar zwei leistungsfähige Systeme zur Qualifizierung von Fachkräften, wer jedoch zwischen beiden Bildungswegen wechseln oder diese kombinieren will, trifft noch immer auf Widerstände: Fehlende Studienangebote für Berufstätige, keine Anrechnung von Prüfungen und viel Intransparenz erschweren die von den Unternehmen geforderte flexible Qualifizierung von Mitarbeitern“, betont der IHK-Chef.

Ein Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte auf Meisterniveau wäre heute bereits in allen Bundesländern auch ohne Abitur oder Fachhochschulreife möglich. „Meister und Absolventen vergleichbarer Abschlüsse sind in fast jedem Fach studienberechtigt. Wer eine Ausbildung abgeschlossen hat und mehrjährige Berufserfahrung besitzt, kann anschließend ein fachnahes Studium beginnen“, so der Hauptgeschäftsführer. Der Anteil dieser Studierenden sei jedoch äußerst gering und liege derzeit bei gerade einmal 2,1 Prozent aller Studienanfänger in Deutschland.

Die IHK begrüße deshalb ausdrücklich den aktuellen Gesetzentwurf, da dieser die Quote von qualifizierten Berufsabsolventen an den Universitäten deutlich steigern könnte. „Die Hochschulen müssen sich mehr öffnen und vom Land dafür mit den notwendigen Investitionen unterstützt werden. Schließlich bereichern die Berufserfahrenen mit ihrem Praxiswissen die Lehre an den Hochschulen“, stellt Grusser fest.

Noch immer gestalteten sich die Wege zum Studium als zu kompliziert. Der Hochschulzugang sollte deshalb bundesweit einheitlich geregelt werden. Zudem habe jede Hochschule ihre eigenen Zulassungsverfahren. Auch hier sei mehr Transparenz notwendig. Daher müssten die Hochschulen mehr über die Zugangs- und diesbezüglichen Studienmöglichkeiten informieren.

Der rechtliche Zugang zum Studium allein reiche aber nicht, wenn es keine passenden Angebote für beruflich Qualifizierte an den Hochschulen gibt. Wer bereits eine Karriere in der beruflichen Bildung hinter sich habe, stehe oft mit beiden Beinen im Berufsleben und müsse sich vielleicht zusätzlich noch um eine Familie kümmern. „Für diesen Personenkreis sind berufsbegleitende Studienangebote notwendig, die nach der Arbeit, am Wochenende oder in Blockphasen absolviert werden können“, unterstreicht Grusser.

Erworbene Fähigkeiten, die bereits Bestandteil des Berufsabschlusses sind, sollten im Studium nicht erneut geprüft werden. Ein großes Unwissen an den Hochschulen über die bundeseinheitlich geregelten beruflichen Qualifikationen und die mangelnde Bereitschaft, „fremde“ Kompetenzen für das Studium anzuerkennen, verlängerten oftmals unnötig die Studienzeit.

Stattdessen sollte auf das Studium angerechnet werden, was sich nicht wesentlich von der hochschulischen Qualifikation unterscheidet. Die Anrechnung müsse dabei verlässlichen Kriterien folgen und dürfe nicht willkürlich geschehen.
Autor: red

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