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Für einen ungetrübten letzten Schultag

Sonntag, 05. Mai 2013, 19:05 Uhr
Es ist eine schöne Tradition, den letzten Schultag der Klasse 10 unter einem bestimmten Motto verbunden mit zahlreichen Aktionen und Veranstaltungen zu gestalten. Damit er bei allen Schülern und den Veranstaltern in guter Erinnerung bleibt gibt es einiges zu beachten...

Das Jugendamt des Landrates gibt folgende Tipps: Werden Einladungen für die Veranstaltungen über das Internet und in sozialen Netzwerken veröffentlicht, werden diese zu einem öffentlichen Fest. Damit sind die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes in jedem Fall einzuhalten.

Der oder die Anmelder der Veranstalter haben zahlreiche gesetzliche Pflichten einzuhalten, wenn Kinder und Jugendliche feiern und sie tragen eine Menge Verantwortung.

Damit es nicht zu unliebsamen Überraschungen kommt und natürlich alle Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen eingehalten werden, sollten sich die Organisatoren im Vorfeld gut informieren und die Veranstaltung sorgfältig vorbereiten. Es ist ratsam rechtzeitig die Ordnungsämter der Verwaltungsgemeinschaften und das Jugendamt zu kontaktieren.

Neben den Regelungen zum Alkoholkonsum (kein Alkohol unter 16, kein Branntwein und keine branntweinhaltigen Getränke unter 18) und dem Konsum von Tabakwaren (ausschließlich erst ab 18) gibt es klare Regelungen zum Aufenthalt von Minderjährigen bei öffentlichen Veranstaltungen.

So muss die Aufsichtspflicht bei Aufenthalt von minderjährigen Personen im Verlauf der Veranstaltung gewährleistet werden. Kindern ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person ist der Aufenthalt nicht gestattet und Jugendlichen ab 16 Jahre der Aufenthalt bis max. 24:00 Uhr erlaubt.

Für Auskünfte stehen die Mitarbeiterinnen des Jugendamtes Verfügung. Tel. 03606-650 5131
Autor: en

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