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Erste Petition wird online gestellt

Freitag, 14. Juni 2013, 12:54 Uhr
Der Petitionsausschuss des Thüringer Landtags hat in seiner gestrigen Sitzung erstmals beschlossen, eine Petition auf der neuen Petitionsplattform des Thüringer Landtags zu veröffentlichen. Es geht um das Wahlrecht. 1500 Stimmen sind nötig, damit eine Anhörung erfolgen kann...

Der Petitionsausschuss des Thüringer Landtags hat in seiner gestrigen Sitzung erstmals beschlossen, eine Petition auf der neuen Petitionsplattform des Thüringer Landtags zu veröffentlichen.

Ausschussvorsitzender Fritz Schröter (CDU) sagte dazu: „Knapp zwei Wochen nach Einführung der neuen Petitionsplattform konnte der Petitionsausschuss die Veröffentlichung einer Petition beschließen. Das zeigt, dass das neue Angebot angenommen wird. Anknüpfend an das Online-Diskussionsforum des Thüringer Landtags ist die Möglichkeit, Petitionen zu veröffentlichen und mitzeichnen zu lassen, ein weiterer Schritt zu weitgehender Transparenz und Offenheit im Rahmen der parlamentarischen Prozesse.“

Der Petent aktuell verfolgt mit seiner Eingabe das Anliegen, im Rahmen von Kommunalwahlen das aktive Wahlrecht bereits für Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr zu gewähren. Nach der aktuellen Gesetzeslage sind die Bürgerinnen und Bürger erst mit der Vollendung des 18. Lebensjahres wahlberechtigt. Wer das Anliegen zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes unterstützen möchte, hat nun für sechs Wochen die Möglichkeit, die Petition online auf der Petitionsplattform des Landtags durch seine Mitzeichnung zu unterstützen. Erreicht die Petition in der vorgegebenen Zeit ein Quorum von 1.500 Unterstützern, ist zu der Petition eine öffentliche Anhörung des Petenten vor dem Petitionsausschuss und dem betroffenen Fachausschuss vorgesehen.

Landtagspräsidentin Diezel (CDU) sagte: „Seit sechs Jahren gibt es die Möglichkeit, Petitionen auch online zu stellen. Dafür wurde auf der Homepage des Landtags eine entsprechende Seite eingerichtet. Mit der neuen erweiterten Petitionsplattform im Internet leistet der Thüringer Landtag einen wichtigen Beitrag zu mehr Bürgerbeteiligung.“

Die neuen Regelungen des geänderten Petitionsgesetzes, die seit dem 1. Juni gelten, ermöglichen das Einreichen von sogenannten öffentlichen Petitionen. Anliegen allgemeinen Interesses können damit auf der Internetseite des Thüringer Landtags veröffentlicht und unterstützt werden. Über die neu eingerichtete Petitionsplattform unter www.petitionen-landtag.thueringen.de ist es ebenfalls möglich, selbst eine neue Petition an den Thüringer Landtag zu senden und, sofern gewünscht, die Veröffentlichung zu beantragen.
Autor: en

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