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Grüne Zustimmung

Samstag, 29. Juni 2013, 15:20 Uhr
Rat und Europaparlament haben entschieden: Kommunen müssen unser Trinkwasser nicht den Konzernen überlassen. Auch das Eichsfeld wäre betroffen gewesen...


"Ich bin sehr froh, dass die Wasserversorgung aus der EU-Konzessions-Richtlinie ausgenommen wurde. Damit kann die bisherige Praxis weiterverfolgt werden und die Wasserversorgung in öffentlicher Hand bleiben", sagt Michael Hoffmeier, Kreistagsmitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zu der jüngsten Entscheidung des Europaparlamentes dazu. Der Druck der erfolgreichen Europäischen Bürgerinitiative und die vielen Initiativen und Resolutionen von vor Ort habe Kommissar Barnier gezwungen, Wasser aus der Konzessions-Richtlinie auszunehmen. Parlament und Rat haben sich dem angeschlossen.

"Damit bleibt unser wichtigstes Lebensmittel vor dem Ausverkauf an international agierende Konzerne geschützt. Die Wasserver- und -entsorgung ist nicht nur ein natürliches Monopol, wo es keinen fairen Markt gibt, sondern auch eine äußert gewichtige Aufgabe der Daseinsvorsorge. Daher verbietet sich eine Privatisierung", erklärt Michael Hoffmeier.
Betroffen waren alle Wasserversorger, in denen bereits private Anteile stecken. Das gilt beispielsweise für die Wassersparte der Eichsfeldwerke.

Hunderttausende haben die Appelle und die Europäische Bürgerinitiative gegen Wasserprivatisierung unterschrieben oder sich an Protestaktionen beteiligt.

Dieser Erfolg sei etwas Besonderes und Erfreuliches, weil die Zivilgesellschaft sich erfolgreich der reichen Lobby der Wasserprivatisierer entgegen gestellt habe. EU-Kommissar Barnier konnte dann nur noch feststellen, dass es die Pflicht sei, die Sorgen zu berücksichtigen, die von einer so großen Zahl von Bürgerinnen und Bürgern komme, und vorschlagen Wasser aus der Richtlinie auszunehmen.

Aus der Sicht von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN gibt es noch weitere Erfolge hinsichtlich der Vergaberichtlinie:
  • Fair Trade wird gestärkt:Die EU-Gesetzgebung erlaubt erstmals ausdrücklich, sich auf bestimmte Labels zu berufen. Öffentliche Auftraggeber sollen dadurch ermutigt werden, bei der Beschaffung auf Fair-Trade-Produkte oder nachhaltige Produkte mit entsprechenden Labeln zu setzen.
  • Nachhaltige und soziale Beschaffung wird verbessert:In Deutschland war das heftig umstritten, da es sich um "vergabefremde Ziele" handele. Unter Achtung des Binnenmarktes ermöglichen nun die europäischen Rahmen-Richtlinien von Anfang an die Berücksichtigung ökologischer und sozialer Standards bei der öffentlichen Auftragsvergabe.
  • Zuschlagkriterum niedrigster Preis, dass den gewählten Entscheidungsträgern bisher eine wirkliche Entscheidung aus der Hand nahm, wurde gestrichen: Bisher wurde in der Öffentlichkeit der Eindruck erweckt, die Europäischen Richtlinien verlangten den Zuschlag gemäß dem billigsten Angebot. Dies hat das Parlament nun korrigiert und Rat und Kommission haben zugestimmt, das Kriterium des niedrigsten Preises zu streichen. Damit rücken ganzheitliche Betrachtungen in den Mittelpunkt. So können besser die ökonomischen Lösungen, die auch nach zwanzig Jahren noch die richtigen sind, ausgewählt werden.
  • Ausschluss von Rettungsdiensten:Viele Organisationen im Bereich Rettungsdienst arbeiten mit ehrenamtlichen Strukturen. Bei europaweiten Ausschreibungen wären diese nicht geschützt und können unter massiven Druck geraten. Rettungsdienste, die von Non-Profit-Organisationen angeboten werden, unterliegen künftig nicht dem Vergaberegime.
"Insgesamt gesehen ist das für mich wieder ein Beweis, dass zivilgesellschaftliches Engagement wirklich etwas bewirken kann", resümiert das grüne Kreistagsmitglied.
Autor: red

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