Leitlinien für den Wandel in Thüringen
Donnerstag, 18. Juli 2013, 09:27 Uhr
Neben dem demografischen und energetischen Wandel steht auch der verantwortungsvolle Umgang mit knappen Ressourcen wie Energie, Wasser und Fläche im Mittelpunkt des neuen Landesentwicklungsprogramms (LEP 2025). Wir brauchen eine breite gesellschaftliche Akzeptanz für diesen Kompass, meint Landesentwicklungsminister Christian Carius....
Deshalb haben wir einen landesweiten Dialog mit den Entscheidungsträgern vor Ort und den Bürgerinnen und Bürgern geführt. Auch im Internet und auf Regionalforen konnte an dem Programm mitgewirkt werden. Über 4.000 Vorschläge sind bei uns eingegangen. Den daraus hervorgegangenen 2. Entwurf des LEP 2025 stellen wir nun erneut zur Diskussion, sagte heute in Erfurt Minister Christian Carius nach der Beratung des LEP 2025 im Kabinett der Thüringer Landesregierung.
Das LEP 2025 ist das dritte Landesentwicklungsprogramm nach 1993 und 2004. Einen ersten Entwurf hatte das Kabinett am 12. Juli 2011 beschlossen. Im Anschluss erfolgte eine breit angelegte Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und des Thüringer Landtags. Es wurden 1.235 öffentliche Stellen beteiligt. In jeder der vier Planungsregionen wurde ein Regionalforum durchgeführt. Auch im Internet wurde der Entwurf des LEP 2025 veröffentlicht und konnten Vorschläge eingebracht werden. Insgesamt gingen 387 Stellungnahmen mit 4.176 einzelnen Sachäußerungen ein. Die Überarbeitung des LEP-Entwurfs erfordert nun eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und des Landtags. Diese soll im 2. Halbjahr 2013 durchgeführt werden.
Das LEP 2025 sichert die Wettbewerbsfähigkeit Thüringens. Die Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse sowie die Sicherung der Daseinsvorsorge bleibt Leitvorstellung der Landesentwicklung, so Carius weiter. Die gleichmäßig verteilten Mittelzentren (s. a. Karte 4 in der Anlage) in Thüringen sowie die Entwicklungskorridore entlang leistungsfähiger Verkehrsinfrastrukturen (s. a. Karte 3 in der Anlage) bieten gute Chancen für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum in allen Landesteilen. Mittel- und Grundzentren sind wichtige Impulsgeber und Ankerpunkte im ländlichen Raum. Sie sichern die Daseinsvorsorge und die Erreichbarkeit von Bildungs-, Gesundheits-, Handels- und Verwaltungsstandorten. Dabei steht der Zusammenhalt aller Regionen im Freistaat Thüringen im Mittelpunkt. Das LEP 2025 ist ein Entwicklungsprogramm für alle Landesteile.
Die bisher in den Regionalplänen enthaltenen Grundzentren erhalten Planungssicherheit durch eine dreijährige Übergangs- und Qualifizierungsphase. Innerhalb dieses Zeitraums haben die Städte und Gemeinden die Chance, sich beispielsweise durch verstärkte und freiwillige interkommunale Kooperationen als leistungsstarkes Grundzentrum zu qualifizieren.
Thüringen führt mit dem LEP 2025 eine neue raumstrukturelle Gliederung des Landes (s. a. Karte 2 in der Anlage) ein, die sich an den tatsächlichen Entwicklungs- und Handlungserfordernissen orientiert. Damit werden auf die jeweiligen Landesteile ausgerichtete Zielstellungen ermöglicht. Dabei gilt es, die Landesteile mit günstigen Entwicklungsvoraussetzungen so zu stärken, dass deren Standortvorteile auf die übrigen Landesteile ausstrahlen. Die strukturschwächeren Landesteile sollen dagegen zur demografischen und wirtschaftlichen Stabilisierung gezielt unterstützt werden, um Schwächen auszugleichen und vorhandene Potenziale gezielt zu nutzen.
Bei der Energiewende setzt das LEP 2025 auf eine landesweit koordinierte und regional umgesetzte Vorgehensweise, die die Bürger beteiligt und die betroffenen Behörden und Verbände einbezieht. Neben der Erhöhung der Energieeffizienz muss der Ausbau erneuerbarer Energien vorangetrieben werden. Dabei setzt das LEP auf technologieoffene Mengenziele und keine einseitige Bevorzugung beispielsweise der Windenergienutzung. Bis zum Jahr 2020 soll der Anteil erneuerbarer Energien auf 45 Prozent am Nettostromverbrauch gesteigert werden.
Durch die Bestimmung von 34 ‚Kulturerbestandorten’ hilft das LEP die einzigartige Thüringer Kulturlandschaft zu erhalten. Hierzu gehören beispielsweise die Wartburg, Schloss Friedenstein, Burg Ranis und das Kyffhäuser-Denkmal. Kulturstandorte können so einen besonderen Umgebungsschutz erhalten, der beispielsweise bei der zukünftigen Entwicklung des Stromnetzes zu berücksichtigen ist.
Spätestens neun Monate nach Inkrafttreten des neuen LEP 2025 müssen die nachfolgenden Planungsebenen gemäß Thüringer Landesplanungsgesetz die Überarbeitung ihrer Regionalpläne einleiten. Drei Jahre später muss die Arbeit an den neuen regionalen Raumordnungsplänen abgeschlossen sein. Auch der 2. Entwurf des LEP 2025 wird im Internet unter www.tmblv.de veröffentlicht.
Autor: enDeshalb haben wir einen landesweiten Dialog mit den Entscheidungsträgern vor Ort und den Bürgerinnen und Bürgern geführt. Auch im Internet und auf Regionalforen konnte an dem Programm mitgewirkt werden. Über 4.000 Vorschläge sind bei uns eingegangen. Den daraus hervorgegangenen 2. Entwurf des LEP 2025 stellen wir nun erneut zur Diskussion, sagte heute in Erfurt Minister Christian Carius nach der Beratung des LEP 2025 im Kabinett der Thüringer Landesregierung.
Das LEP 2025 ist das dritte Landesentwicklungsprogramm nach 1993 und 2004. Einen ersten Entwurf hatte das Kabinett am 12. Juli 2011 beschlossen. Im Anschluss erfolgte eine breit angelegte Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und des Thüringer Landtags. Es wurden 1.235 öffentliche Stellen beteiligt. In jeder der vier Planungsregionen wurde ein Regionalforum durchgeführt. Auch im Internet wurde der Entwurf des LEP 2025 veröffentlicht und konnten Vorschläge eingebracht werden. Insgesamt gingen 387 Stellungnahmen mit 4.176 einzelnen Sachäußerungen ein. Die Überarbeitung des LEP-Entwurfs erfordert nun eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und des Landtags. Diese soll im 2. Halbjahr 2013 durchgeführt werden.
Das LEP 2025 sichert die Wettbewerbsfähigkeit Thüringens. Die Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse sowie die Sicherung der Daseinsvorsorge bleibt Leitvorstellung der Landesentwicklung, so Carius weiter. Die gleichmäßig verteilten Mittelzentren (s. a. Karte 4 in der Anlage) in Thüringen sowie die Entwicklungskorridore entlang leistungsfähiger Verkehrsinfrastrukturen (s. a. Karte 3 in der Anlage) bieten gute Chancen für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum in allen Landesteilen. Mittel- und Grundzentren sind wichtige Impulsgeber und Ankerpunkte im ländlichen Raum. Sie sichern die Daseinsvorsorge und die Erreichbarkeit von Bildungs-, Gesundheits-, Handels- und Verwaltungsstandorten. Dabei steht der Zusammenhalt aller Regionen im Freistaat Thüringen im Mittelpunkt. Das LEP 2025 ist ein Entwicklungsprogramm für alle Landesteile.
Die bisher in den Regionalplänen enthaltenen Grundzentren erhalten Planungssicherheit durch eine dreijährige Übergangs- und Qualifizierungsphase. Innerhalb dieses Zeitraums haben die Städte und Gemeinden die Chance, sich beispielsweise durch verstärkte und freiwillige interkommunale Kooperationen als leistungsstarkes Grundzentrum zu qualifizieren.
Thüringen führt mit dem LEP 2025 eine neue raumstrukturelle Gliederung des Landes (s. a. Karte 2 in der Anlage) ein, die sich an den tatsächlichen Entwicklungs- und Handlungserfordernissen orientiert. Damit werden auf die jeweiligen Landesteile ausgerichtete Zielstellungen ermöglicht. Dabei gilt es, die Landesteile mit günstigen Entwicklungsvoraussetzungen so zu stärken, dass deren Standortvorteile auf die übrigen Landesteile ausstrahlen. Die strukturschwächeren Landesteile sollen dagegen zur demografischen und wirtschaftlichen Stabilisierung gezielt unterstützt werden, um Schwächen auszugleichen und vorhandene Potenziale gezielt zu nutzen.
Bei der Energiewende setzt das LEP 2025 auf eine landesweit koordinierte und regional umgesetzte Vorgehensweise, die die Bürger beteiligt und die betroffenen Behörden und Verbände einbezieht. Neben der Erhöhung der Energieeffizienz muss der Ausbau erneuerbarer Energien vorangetrieben werden. Dabei setzt das LEP auf technologieoffene Mengenziele und keine einseitige Bevorzugung beispielsweise der Windenergienutzung. Bis zum Jahr 2020 soll der Anteil erneuerbarer Energien auf 45 Prozent am Nettostromverbrauch gesteigert werden.
Durch die Bestimmung von 34 ‚Kulturerbestandorten’ hilft das LEP die einzigartige Thüringer Kulturlandschaft zu erhalten. Hierzu gehören beispielsweise die Wartburg, Schloss Friedenstein, Burg Ranis und das Kyffhäuser-Denkmal. Kulturstandorte können so einen besonderen Umgebungsschutz erhalten, der beispielsweise bei der zukünftigen Entwicklung des Stromnetzes zu berücksichtigen ist.
Spätestens neun Monate nach Inkrafttreten des neuen LEP 2025 müssen die nachfolgenden Planungsebenen gemäß Thüringer Landesplanungsgesetz die Überarbeitung ihrer Regionalpläne einleiten. Drei Jahre später muss die Arbeit an den neuen regionalen Raumordnungsplänen abgeschlossen sein. Auch der 2. Entwurf des LEP 2025 wird im Internet unter www.tmblv.de veröffentlicht.
