Thüringer Kurortegesetz neu beschlossen
Donnerstag, 17. Oktober 2013, 17:47 Uhr
Der Thüringer Landtag hat heute das novellierte Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Anerkennung von Kurorten und Erholungsorten (Thüringer Kurortegesetz, ThürKOG) beschlossen....
Auf Initiative des Thüringer Wirtschaftsministeriums wurde das aus dem Jahr 1994 stammende Gesetz aktualisiert, um die Regelungen an neue Anforderungen im Kur- und Bäderwesen anzupassen.
Thüringen verfügt derzeit über 19 Heilbäder und Kurorte. Von den Übernachtungen im Freistaat entfallen ca. 30 Prozent auf Wellness und Kuren. Das Spektrum reicht von der klassischen medizinisch-therapeutischen Versorgung über Entspannung und Wellness bis hin zur aktiven Freizeitgestaltung. Die Thüringer Bäder, die oftmals auch über Sole- und Thermalquellen, Moorvorkommen und Heilklima verfügen, haben sich in den letzten Jahren zu modernen Zentren der Prävention entwickelt, sagte der Staatssekretär.
Weitere Änderungen im überarbeiteten Kurortegesetz betreffen vor allem die Anpassung an neue Begrifflichkeiten und inhaltliche Bestimmungen. So haben der Deutsche Heilbäderverband und der Deutsche Tourismusverband zwischenzeitlich ihre Qualitätsstandards für die Prädikatisierung von Kurorten, Erholungsorten und Heilbrunnen überarbeitet, an denen sich die Regelungen in den Bundesländern orientieren.
Weiterhin werden Teile des früheren Kurortegesetzes künftig in einer eigenen Rechtsverordnung geregelt. Dies betrifft spezielle Anforderungen an das Antragsverfahren, konkrete Voraussetzungen für die Anerkennung von Kur- und Erholungsorten oder die Zusammensetzung des Landesfachausschusses für Kur- und Bäderwesen, der die Voraussetzungen für die Prädikatserteilung prüft.
Im Kurortegesetz selbst werden neben den Begriffsbestimmungen und Prädikatsbezeichnungen u.a. die Grundsätze des Anerkennungsverfahrens und die mit dem Führen des Prädikats verbundenen Rechte und Pflichten geregelt.
Autor: enAuf Initiative des Thüringer Wirtschaftsministeriums wurde das aus dem Jahr 1994 stammende Gesetz aktualisiert, um die Regelungen an neue Anforderungen im Kur- und Bäderwesen anzupassen.
Thüringen verfügt derzeit über 19 Heilbäder und Kurorte. Von den Übernachtungen im Freistaat entfallen ca. 30 Prozent auf Wellness und Kuren. Das Spektrum reicht von der klassischen medizinisch-therapeutischen Versorgung über Entspannung und Wellness bis hin zur aktiven Freizeitgestaltung. Die Thüringer Bäder, die oftmals auch über Sole- und Thermalquellen, Moorvorkommen und Heilklima verfügen, haben sich in den letzten Jahren zu modernen Zentren der Prävention entwickelt, sagte der Staatssekretär.
Weitere Änderungen im überarbeiteten Kurortegesetz betreffen vor allem die Anpassung an neue Begrifflichkeiten und inhaltliche Bestimmungen. So haben der Deutsche Heilbäderverband und der Deutsche Tourismusverband zwischenzeitlich ihre Qualitätsstandards für die Prädikatisierung von Kurorten, Erholungsorten und Heilbrunnen überarbeitet, an denen sich die Regelungen in den Bundesländern orientieren.
Weiterhin werden Teile des früheren Kurortegesetzes künftig in einer eigenen Rechtsverordnung geregelt. Dies betrifft spezielle Anforderungen an das Antragsverfahren, konkrete Voraussetzungen für die Anerkennung von Kur- und Erholungsorten oder die Zusammensetzung des Landesfachausschusses für Kur- und Bäderwesen, der die Voraussetzungen für die Prädikatserteilung prüft.
Im Kurortegesetz selbst werden neben den Begriffsbestimmungen und Prädikatsbezeichnungen u.a. die Grundsätze des Anerkennungsverfahrens und die mit dem Führen des Prädikats verbundenen Rechte und Pflichten geregelt.
