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Neuausrichtung der Wirtschaftsförderung

Mittwoch, 26. März 2014, 09:02 Uhr
Thüringens Wirtschaftsminister Uwe Höhn hat eine Neuausrichtung der Wirtschaftsförderung im Freistaat angekündigt. Neue EU-Beihilfevor­schriften und rückläufige Fördermittel seien Anlass gewesen, die Förderangebote des Landes grundlegend zu überarbeiten...

Dazu hat das Ministerium Eckpunkte für ein neues Förderkonzept vorgelegt, die in den kommenden Wochen mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern im Freistaat diskutiert werden sollen. Die Abstimmungen sollen bis Mitte 2014 abgeschlossen sein.

„Wichtigstes Ziel für Thüringen bleibt es, als Investitions- und Beschäftigungsstandort zu den erfolgreichen westdeutschen Regionen aufzuschließen“, sagte Höhn heute in Erfurt. Wenn Thüringen im Wettbewerb um Fachkräfte mithalten wolle, müsse die Wirtschaft gut bezahlte Arbeitsplätze und berufliche Entwicklungsperspektiven bieten. „Mit der Förderpolitik werden wir hierfür besondere Anreize geben“, betonte der Minister. Das Prinzip „Gute Arbeit“ solle stärker in den Fokus rücken.

Ein weiterer wichtiger Punkt: Großunternehmen können nach den neuen EU-Kriterien de facto nur noch bei Neuansiedlungen unterstützt werden. Die Investitionsförderung werde sich daher in Zukunft auf das Wachstum der kleinen und mittelständischen Thüringer Unternehmen konzentrieren.

Das neue Thüringer Förderkonzept umfasst eine Neuausrichtung der gesamten betrieblichen Investitionsförderung, also die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) – mit einem Umfang von rund 100 Millionen Euro pro Jahr das wichtigste Instrument der Investitionsförderung in Thüringen – und die Zuschuss- und Darlehensprogramme Thüringen-Invest und Thüringen-Dyna­mik.

Mit der Neuausrichtung dieser Programme gehe es aber nicht nur um neue Förderziele, sondern auch um höhere Planungssicherheit und einfachere Antrags- und Abrechnungsverfahren. „Wir werden einerseits die Förderanforderungen erhöhen“, sagte Höhn. „Andererseits sollen Unternehmen, die diese Anforderungen erfüllen, künftig wieder verlässlich mit Förderung rechnen können und von Verwaltungsaufwand entlastet werden.“

So werde das Auswahlverfahren in der GRW abgeschafft, kündigte der Wirtschaftsminister an – „damit weiß ein Unternehmen bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung, ob und zu welchen Konditionen es gefördert wird.“ Um das Verwaltungsverfahren zu vereinfachen, werden künftig prinzipiell keine EU-Mittel mehr in der GRW eingesetzt. Und um das Ziel wettbewerbsfähiger Beschäftigung zu erreichen, werden an zu schaffende und zu sichernde Arbeitsplätze zusätzliche Anforderungen gestellt.

Das neue Förderkonzept für Thüringen soll folgende Eckpunkte umfassen:

1. GRW-Förderung
- Abschaffung des bisherigen Auswahlverfahrens (mit bis zu drei Auswahlrunden pro Jahr).
- Einführung eines Mindestjahresentgelts von etwa 25.000 Euro brutto pro Jahr für alle mit der GRW-Förderung neu zu schaffenden Arbeitsplätze.
- Öffnung der GRW-Förderung für rein arbeitsplatzsichernde Investitionen. Dazu wird ein Lohnsteigerungskriterium für alle mit der GRW-Förde­rung gesicherten Arbeitsplätze eingeführt. Die Lohnsteigerung muss deutlich über der durchschnittlichen Lohnanpassung liegen. Entsprechende Vorschläge werden derzeit diskutiert.
- Die Mindestinvestitionssumme in der GRW wird von 100.000 Euro auf 250.000 Euro abgehoben. Unternehmen, die unterhalb dieser Grenze investieren, können künftig über das Programm Thüringen-Invest gefördert werden.

2. Thüringen-Invest und Thüringen-Dynamik
- Förderfähige Investitionskosten in Thüringen-Invest sollen von 100.000 Euro auf 250.000 Euro angehoben werden. Am Fördersatz von 20 Prozent für den Investitionszuschuss soll festgehalten werden. Unternehmen können somit zukünftig einen Thüringen-Invest-Zuschuss von bis zu 50.000 Euro statt bisher 20.000 Euro erhalten.
- Thüringen-Invest wird, wie bisher, überwiegend aus dem EFRE finanziert.
- Die Darlehensfonds „Thüringen-Invest-Darlehen“ und „Thüringen-Dynamik“ werden zur Flankierung der Zuschussprogramme immer wichtiger. Beide Fonds sollen um insgesamt 118 Millionen Euro aufgestockt werden. Da die Rückflüsse wieder eingesetzt werden können, ist mit der Mittelaufstockung eine dauerhafte Finanzierung dieser revolvierenden Fonds gesichert.

3. Weiterentwicklung der Beteiligungsinstrumente
- Zwei neue EFRE-finanzierte Fondsangebote:
1) Thüringer Start-up-BeteiligungsFonds (TSF) zur Finanzierung innovativer Gründer und
2) Thüringer WachstumsBeteiligungsFonds (WBF) für Investitionen in innovative, wachstumsstarke Unternehmen –
beide Fonds mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2020.

„Die neue Förderperiode bietet vermutlich die letzte Chance, die Wirtschaftsentwicklung in Thüringen mit großen Fördermittelbudgets und wirkungsvollen Förderprogrammen zu begleiten“, sagte der Wirtschaftsminister. Dabei gelte mehr denn je das Prinzip „Fördern und fordern“: „Wenn Investoren mit öffentlichen Mitteln unterstützt werden, dann kann man im Gegenzug auch etwas von ihnen erwarten – nämlich gut bezahlte, attraktive Arbeitsplätze.“

Die wirtschaftliche Entwicklung Thüringens in den letzten beiden Jahrzehnten sei beeindruckend gewesen, sagte der Minister. Er verwies darauf, dass Thüringen mit 77 Arbeitnehmern je 1.000 Einwohnern inzwischen den bundesweit vierthöchsten Anteil an Industriebeschäftigten habe – nach Bayern, Baden-Württemberg und dem Saarland. „Aber bei der Umsatzproduktivität und den damit korrespondierenden Löhnen in der Industrie zählt Thüringen zu den Schlusslichtern in Deutschland“, so Höhn. „Deshalb soll und muss sich die Wirtschaftsförderung künftig stärker an der Qualität der Arbeit ausrichten und damit einen Beitrag zur Verbesserung der Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Thüringen leisten.“

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