Indexierung soll abgeschafft werden
Samstag, 14. Juni 2014, 16:09 Uhr
Der Bund der Steuerzahler Thüringen hat sich erneut gegen die automatische Erhöhung der Abgeordnetendiäten ausgesprochen. Dessen Vorsitzender, Justus Kehrl, hat sich zur jetzt ergangenen Information aus dem Landtag positioniert...
Die in Thüringen bestehende Indexierung nach der Einkommens- und Preisentwicklung gehört abgeschafft. Wir sehen die Zukunft der Abgeordnetenbezahlung in einem vollständigen Wechsel des Vergütungssystems, wie er in Nordrhein-Westfalen bereits 2005 vollzogen wurde und durch den Bund der Steuerzahler weiterhin unterstützt wird.
Der Vorsitzende erklärt: Aus einer erhöhten steuerpflichtigen Grundentschädigung sollen alle mandatsbedingten Aufwendungen mit der Steuererklärung geltend gemacht werden. Die überdimensionierte und vollständig aus Steuermitteln finanzierte Altersversorgung ist zu streichen. Für ihre Rente haben die Abgeordneten selbst zu sorgen.
Die Grundentschädigung der Thüringer Abgeordneten von bisher monatlich 4.955,90 Euro erhöht sich um 1,5 Prozent rückwirkend zum 01.01.2014 auf 5.030,24 Euro. Um 1,2 Prozent erhöhen sich die dreigeteilten nicht steuerpflichtigen Aufwandsentschädigungen. Dabei steigt die Allgemeine Kostenpauschale auf monatlich 1.256,82 Euro. Die sogenannten Mehraufwendungen am Sitz des Landtags betragen nunmehr 392,77 Euro pro Monat. Und die nach Entfernung zwischen Wohnsitz bzw. Abgeordnetenbüro und Landtag gestaffelte monatliche Pauschale zur Abgeltung der Fahrten in Ausübung des Mandats beträgt mindestens 235,65 Euro (bis zu 20 km) und maximal 981,91 Euro (ab 120 km).
Ein Arbeitnehmer kann für sich lediglich eine jährliche Werbungskostenpauschale von zur Zeit 1000 Euro reklamieren, erinnert der Vorsitzende des thüringischen Steuerzahlerbundes. Sofern die Aufwendungen über diesen Pauschbetrag hinausgehen, sind alle Aufwendungen akribisch gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen. Von solch großzügigen Pauschalen, wie sie die Abgeordneten ausgezahlt bekommen, können Arbeitnehmer nur träumen, kritisiert Justus Kehrl die Regelungen.
Autor: redDie in Thüringen bestehende Indexierung nach der Einkommens- und Preisentwicklung gehört abgeschafft. Wir sehen die Zukunft der Abgeordnetenbezahlung in einem vollständigen Wechsel des Vergütungssystems, wie er in Nordrhein-Westfalen bereits 2005 vollzogen wurde und durch den Bund der Steuerzahler weiterhin unterstützt wird.
Der Vorsitzende erklärt: Aus einer erhöhten steuerpflichtigen Grundentschädigung sollen alle mandatsbedingten Aufwendungen mit der Steuererklärung geltend gemacht werden. Die überdimensionierte und vollständig aus Steuermitteln finanzierte Altersversorgung ist zu streichen. Für ihre Rente haben die Abgeordneten selbst zu sorgen.
Die Grundentschädigung der Thüringer Abgeordneten von bisher monatlich 4.955,90 Euro erhöht sich um 1,5 Prozent rückwirkend zum 01.01.2014 auf 5.030,24 Euro. Um 1,2 Prozent erhöhen sich die dreigeteilten nicht steuerpflichtigen Aufwandsentschädigungen. Dabei steigt die Allgemeine Kostenpauschale auf monatlich 1.256,82 Euro. Die sogenannten Mehraufwendungen am Sitz des Landtags betragen nunmehr 392,77 Euro pro Monat. Und die nach Entfernung zwischen Wohnsitz bzw. Abgeordnetenbüro und Landtag gestaffelte monatliche Pauschale zur Abgeltung der Fahrten in Ausübung des Mandats beträgt mindestens 235,65 Euro (bis zu 20 km) und maximal 981,91 Euro (ab 120 km).
Ein Arbeitnehmer kann für sich lediglich eine jährliche Werbungskostenpauschale von zur Zeit 1000 Euro reklamieren, erinnert der Vorsitzende des thüringischen Steuerzahlerbundes. Sofern die Aufwendungen über diesen Pauschbetrag hinausgehen, sind alle Aufwendungen akribisch gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen. Von solch großzügigen Pauschalen, wie sie die Abgeordneten ausgezahlt bekommen, können Arbeitnehmer nur träumen, kritisiert Justus Kehrl die Regelungen.
