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Lärmschutz an Schienenwegen

Samstag, 05. Juli 2014, 11:18 Uhr
In der Novelle der Verkehrslärmverordnung erfolgte unter anderem eine Anpassung an den technischen Fortschritt in der Eisenbahn- und Schienentechnik seit 1990, der in der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung noch nicht berücksichtigt werden konnte, informiert CDU-Bundestagsabgeordneter Manfred Grund...

Dadurch soll ab dem 1. Januar 2015 ein neues Berechnungsverfahren für Schienenlärm zur Anwendung kommen. Weiter betrifft sie die im letzten Jahr erreichte Streichung des sogenannten Schienenbonus‘ von 5 dB(A). Um diesen Pegel durfte Schienenlärm den Straßenlärm bis 2013 übersteigen.

Der Wegfall zieht nun ggf. neue Schallschutzmaßnahmen nach sich, wofür die Berücksichtigung neuerer Technik wesentlich ist. Gegenstand der Änderung ist die genauere Anpassung der akustischen Eigenschaften der Schallquellen (Fahrzeuge, Fahrbahnen) sowie der Schallausbreitung an den Stand der Technik.

Das Bundesverkehrsministerium stellt umfangreiche Informationen zum Lärmschutz an Gleisen und Straßen sowie zur Lärmsanierung und den Folgen der neuen Verkehrslärmverordnung auf seiner Internetseite bereit.
Autor: en

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