Ordnungsamt mahnt zur Vorsicht
Donnerstag, 06. November 2014, 18:59 Uhr
In den zurückliegenden Wochen hat es im Stadtgebiet Leinefelde-Worbis auf mehreren Grundstücken wieder Einbrüche gegeben. Weiterhin meldeten mehrere Bürgerinnen und Bürger der Stadt, dass ihr Grundstück von nicht näher bekannten Personen betreten oder beobachtet wurde....
Des Weiteren kam es in den letzten Wochen zu diversen anderen Vorfällen im Stadtgebiet. In Absprache mit der Polizei möchte deswegen das Ordnungsamt auf folgendes hinweisen:
1. Jeder der sein Grundstück verlässt, sollte überprüfen, ob wirklich alle Fenster verschlossen sind. Auch ein angekipptes Fenster läd Einbrecher ein. Darauf geachtet werden soll auch, dass beim Verlassen die Türen zugeschlossen und nicht nur zugezogen sind.
2. Wichtig ist ein gutes nachbarschaftliches Miteinander. Bei Abwesenheit sollte der Nachbar darauf achten, dass sich auf dem Grundstück keine fremden Personen befinden. Bitte stimmen Sie sich auch mit Nachbarn oder Verwandten ab, dass bei längerer Abwesenheit der Briefkasten geleert wird. In den wenigsten Fällen kommen auch während der Abwesenheit Mitarbeiter von Baufirmen auf das Grundstück, die etwas vermessen oder überprüfen wollen. Jeder der für den Grundstückseigentümer Arbeiten verrichtet, kann sich auch dafür ausweisen.
3. Aufgrund verschiedener Vorfälle in der jüngsten Vergangenheit sollten keine Wertsachen beim Besuch auf Friedhöfen in mitgeführten Autos aufbewahrt werden. Besucher von Friedhöfen sollten Ihre Handtaschen nicht unbeobachtet abstellen.
4. Grundsätzlich ist im Stadtgebiet Leinefelde-Worbis aggressives Betteln verboten. Jeder der Sammlungen durchführt, hat die Genehmigung der zuständigen Behörde und einen Sammelausweis einzuholen. Fordert Sie jemand auf, eine Unterstützungsunterschrift zu leisten und das Sie hierbei Ihre Wohnanschrift angeben, prüfen Sie bitte genaustens für wen Sie hier als Unterstützer auftreten. Klingelt jemand bei Ihnen an der Haustür, überzeugen Sie sich bitte davon, ob Sie dieser Person auch Zutritt gewähren wollen. Niemand sollte gleich, nachdem er eine fremden Person des Grundstückes verwiesen hat, sein Haus verlassen.
5. Sollten Ihnen fremde Personen auf der Straße Waren anbieten und Sie darum bitten, dafür einen bestimmten Geldbetrag zu übergeben, lassen Sie sich auf kein Geschäft ein. Die Erfahrung besagt, dass es sich hierbei um minderwertige oder entwendete Waren handelt, die keinenfalls den geforderten Geldwert entsprechen. Wer finanziell Unterstützung braucht, kann sich an die zuständigen Behörden oder Sozialeinrichtungen wenden.
Alle Bürgerinnen und Bürger, die ungewöhnliche Vorfälle feststellen oder beobachten, werden gebeten umgehend die Polizeiinspektion Eichsfeld, Telefon 03606/6510 oder das Odnungsamt der Stadt Leinefelde-Worbis, Telefon 03605/200250 bis 255 zu informieren. In dringenden Fällen wählen Sie bitte den Notruf 110.
Bitte leisten Sie Ihren Beitrag für Sicherheit und Ordnung in unserer Stadt. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Leinefelde-Worbis
Autor: enDes Weiteren kam es in den letzten Wochen zu diversen anderen Vorfällen im Stadtgebiet. In Absprache mit der Polizei möchte deswegen das Ordnungsamt auf folgendes hinweisen:
1. Jeder der sein Grundstück verlässt, sollte überprüfen, ob wirklich alle Fenster verschlossen sind. Auch ein angekipptes Fenster läd Einbrecher ein. Darauf geachtet werden soll auch, dass beim Verlassen die Türen zugeschlossen und nicht nur zugezogen sind.
2. Wichtig ist ein gutes nachbarschaftliches Miteinander. Bei Abwesenheit sollte der Nachbar darauf achten, dass sich auf dem Grundstück keine fremden Personen befinden. Bitte stimmen Sie sich auch mit Nachbarn oder Verwandten ab, dass bei längerer Abwesenheit der Briefkasten geleert wird. In den wenigsten Fällen kommen auch während der Abwesenheit Mitarbeiter von Baufirmen auf das Grundstück, die etwas vermessen oder überprüfen wollen. Jeder der für den Grundstückseigentümer Arbeiten verrichtet, kann sich auch dafür ausweisen.
3. Aufgrund verschiedener Vorfälle in der jüngsten Vergangenheit sollten keine Wertsachen beim Besuch auf Friedhöfen in mitgeführten Autos aufbewahrt werden. Besucher von Friedhöfen sollten Ihre Handtaschen nicht unbeobachtet abstellen.
4. Grundsätzlich ist im Stadtgebiet Leinefelde-Worbis aggressives Betteln verboten. Jeder der Sammlungen durchführt, hat die Genehmigung der zuständigen Behörde und einen Sammelausweis einzuholen. Fordert Sie jemand auf, eine Unterstützungsunterschrift zu leisten und das Sie hierbei Ihre Wohnanschrift angeben, prüfen Sie bitte genaustens für wen Sie hier als Unterstützer auftreten. Klingelt jemand bei Ihnen an der Haustür, überzeugen Sie sich bitte davon, ob Sie dieser Person auch Zutritt gewähren wollen. Niemand sollte gleich, nachdem er eine fremden Person des Grundstückes verwiesen hat, sein Haus verlassen.
5. Sollten Ihnen fremde Personen auf der Straße Waren anbieten und Sie darum bitten, dafür einen bestimmten Geldbetrag zu übergeben, lassen Sie sich auf kein Geschäft ein. Die Erfahrung besagt, dass es sich hierbei um minderwertige oder entwendete Waren handelt, die keinenfalls den geforderten Geldwert entsprechen. Wer finanziell Unterstützung braucht, kann sich an die zuständigen Behörden oder Sozialeinrichtungen wenden.
Alle Bürgerinnen und Bürger, die ungewöhnliche Vorfälle feststellen oder beobachten, werden gebeten umgehend die Polizeiinspektion Eichsfeld, Telefon 03606/6510 oder das Odnungsamt der Stadt Leinefelde-Worbis, Telefon 03605/200250 bis 255 zu informieren. In dringenden Fällen wählen Sie bitte den Notruf 110.
Bitte leisten Sie Ihren Beitrag für Sicherheit und Ordnung in unserer Stadt. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Leinefelde-Worbis
