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Birkunger Stausee ist derzeit Risikogebiet

Sonntag, 30. November 2014, 15:17 Uhr
Freilaufende Hühner, Enten, Gänse u.ä. sollte es jetzt im Umkreis von 500 Metern rund um den Birkunger Stausee nicht mehr geben. Wegen der Gefülgelpest gibt es strenge Vorschriften, die die Kreisverwaltung erlassen hat....

Mit dem Nachweis des Virus der Geflügelpest („Vogelgrippe“) bei einer Wildente auf Rügen hat sich der Verdacht bestätigt, dass Wildvögel bei der Verbreitung des Erregers in Europa beteiligt sein können. Infizierte Wildvögel scheiden den Erreger z.B. über Kot aus. Über die virushaltigen Ausscheidungen kann eine Verunreinigung von Oberflächenwasser, Auslaufflächen, Futter oder Einstreumaterial geschehen, wodurch wiederum eine Infektion der Hausgeflügelbestände erfolgen kann.

Als Gebiete mit besonderem Risiko für Hausgeflügelbestände werden Brut- und Rastgebiete von frei lebendem Wassergeflügel angesehen. Im Landkreis Eichsfeld ist hiervon ausschließlich der Birkunger Stausee betroffen. Um das Geflügel vor der Infektionsmöglichkeit durch Wildvögel zu schützen, hat das Veterinäramt des Landkreises Eichsfeld eine Allgemeinverfügung erlassen, in welcher alle Geflügelhalter im Risikogebiet Birkunger Stausee dazu aufgefordert werden, ihr Geflügel aufzustallen. Die Aufstallungspflicht betrifft alle Halter von Hühnern, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänsen im Umkreis von 500 Meter um der Uferzone.

Die Anordnung zur Aufstallung bedeutet im Detail, dass Geflügel bis auf weiteres in geschlossenen Ställen gehalten werden muss. Alternativ ist auch die Haltung von Geflügel in Vorrichtungen mit einem überstehenden, dichten Dach und gegen das Eindringen von Wildvögeln sicheren Seitenbegrenzungen (Volieren) möglich.

Damit soll sowohl der direkte Kontakt zwischen Geflügel und Wildvögeln sowie insbesondere auch die Verunreinigung von Einstreu, Tränken, Futter usw. durch virushaltige Ausscheidungen der Wildvögel verhindert werden.

Nach Kenntnis und Prüfung durch das Veterinäramt befinden sich zurzeit keine Geflügelhaltungen im ausgewiesenen Risikogebiet um den Birkunger Stausee. Das bedeutet, dass derzeit keine Geflügelhalter des Landkreises Eichsfeld von der Aufstallungspflicht betroffen sind.

Neben der Virusausbreitung durch Wildvögel sind auch andere Einschleppungswege möglich, so z.B. durch die Einstallung bereits infizierter Tiere, Personen- und Fahrzeugverkehr oder bereits kontaminiertes Futter. Um eine Einschleppung der Erkrankung in Hausgeflügelbestände zu verhindern, ist neben der Aufstallung des Geflügels im Risikogebiet für alle Geflügelhalter die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen notwendig: das Futter- und Einstreulager sind vor Wildvogeleinflug und Verunreinigungen zu schützen. Das Verbot zur Verfütterung von Speise- und Küchenabfällen ist zu beachten, dies schließt auch Eierschalen mit ein.

Oberflächenwasser sollte nicht zur Tränkung verwendet werden. Weiterhin gilt es, den Personenverkehr im Stall
auf ein Minimum zu beschränken, ggf. Schutzkleidung zu tragen und einen Schuhwechsel vorzunehmen und vor dem direkten Kontakt die Hände zu waschen. Beim Auffinden von toten Wildvögeln ist ein direkter Kontakt zu vermeiden. Jäger mit privater Geflügelhaltung sollten sich dem Übertragungsrisiko nach Jagd auf Federwild bewusst sein und der Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen besondere Beachtung schenken.

Alle Geflügelhalter sind in der Pflicht, den Gesundheitsstatus ihrer Tiere regelmäßig und gewissenhaft zu kontrollieren. Bei erhöhten Verlusten von Tieren ist unverzüglich der Tierarzt zu informieren und die Erkrankungsursache abzuklären.

Alle Geflügelhalter im Landkreis Eichsfeld, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, haben die Haltung von Geflügel unverzüglich beim Veterinär- und Lebensmittel des Landkreises Eichsfeld, Friedensplatz 1, 37339 Leinefelde-Worbis, Tel. 036074/6503901 anzuzeigen.
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