Kommunalaufsicht gegen Leinefelder Beschluss
Mittwoch, 03. Dezember 2014, 12:52 Uhr
Da schafft die Stadt Leinefelde-Worbis etwas sehr Positives, nämlich ein beitragsfreies letztes Kindergartenjahr, da kriegt sie dafür Prügel von der Kommunalaufsicht. Die sagt, dass es nicht rechtsmäßig sei und Eltern benachteiligt sind....
In einem Schreiben an die Presse von der Kreisverwaltung heißt es heute:
"1. Nach Ansicht der Kommunalaufsicht kann eine Freistellung der Eltern von der Mitfinanzierung des letzten Kindergartenjahres nur über eine Änderung des Thüringer Kindertagesstättengesetzes erreicht werden. Nur eine städtische Verwaltungsrichtlinie reicht nicht aus.
2. Im Übrigen behandelt die vorliegende Richtlinie der Stadt Leinfelde-Worbis die Eltern ungleich. Während die wohlhabenden die zuvor von ihnen entrichteten Kindergartenbeiträge ohne eigene Vermögensnachweise direkt von der Stadtkasse zurück erstattet bekommen, werden die armen Eltern an das Jugendamt verwiesen. Die hier praktizierte Rückerstattung erfolgt erst nach einer Bedürftigkeitsprüfung, welche zu dem Ergebnis kam, dass den Eltern die Bezahlung des eigenen Beitrages unzumutbar ist.
3. Angesichts dieser Sachlage hat sich die Kommunalaufsicht eine rechtsförmliche Beanstandung der in Leinefelde-Worbis zugrunde liegenden Richtlinie vorbehalten und die Stadt darüber informiert."
Soweit der Wortlaut der Stellungnahme. Bürgermeister Gerd Reinhardt hatte am Montag bei der Stadtratsitzung bereits gesagt, dass die Kommunalaufsicht mit dem Beschluss von Leinefelde-Worbis nicht einverstanden sei. ,
Die Redewendung: tue keinem was Gutes, dann tut dir auch keiner was Schlechtes, wandelte er auf den 23. Juni ab, als die Gebührenrückerstattung für Kindergärten beschlossen wurde. Von Kommunalaufsicht wurde ihm mitgeteitl, dass die Richtlinie rechtswidrig sei. Er sagte, wir betrachten unsere Richtlinie als rechtskonform. Es wurde begründet, es käme zu einer nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung. Das hat uns erstaunt, sagte Reinhardt.
Und weiter:"Wir haben uns Rechtsauskunft beim Gemeinde und Städtebund eingeholt, der hier aber keine Unrechtsbehandlung sieht. Alle Eltern zahlen erst die Gebühren und erhalten sie dann zurück. Erstattung erfolgt also danach in der Höhe, in der die tatsächlichen Zahlungen erbracht worden sind. Es handelt sich bei der Erstattung um eine freiwillige Leistung, das sichert uns auch das Grundgesetz des Freistaates zu, erklärte Gerd Reinhardt. Nur mal als Hinweis: Weimar hat ebenfalls bereits 2008 eine Richtlinie erlassen, in der die Eltern für Kinder mit 2 Jahren Geld zurück erhalt. Eine andere Gemeinde sogar 2007. Dort gab es keine Beanstandungen. Reinhardt teilte es der Kommunalaufsichtsbehörde im Eichsfeld mit, dass er sich wundere, dass es hier anders sein sollte.
Autor: enIn einem Schreiben an die Presse von der Kreisverwaltung heißt es heute:
"1. Nach Ansicht der Kommunalaufsicht kann eine Freistellung der Eltern von der Mitfinanzierung des letzten Kindergartenjahres nur über eine Änderung des Thüringer Kindertagesstättengesetzes erreicht werden. Nur eine städtische Verwaltungsrichtlinie reicht nicht aus.
2. Im Übrigen behandelt die vorliegende Richtlinie der Stadt Leinfelde-Worbis die Eltern ungleich. Während die wohlhabenden die zuvor von ihnen entrichteten Kindergartenbeiträge ohne eigene Vermögensnachweise direkt von der Stadtkasse zurück erstattet bekommen, werden die armen Eltern an das Jugendamt verwiesen. Die hier praktizierte Rückerstattung erfolgt erst nach einer Bedürftigkeitsprüfung, welche zu dem Ergebnis kam, dass den Eltern die Bezahlung des eigenen Beitrages unzumutbar ist.
3. Angesichts dieser Sachlage hat sich die Kommunalaufsicht eine rechtsförmliche Beanstandung der in Leinefelde-Worbis zugrunde liegenden Richtlinie vorbehalten und die Stadt darüber informiert."
Soweit der Wortlaut der Stellungnahme. Bürgermeister Gerd Reinhardt hatte am Montag bei der Stadtratsitzung bereits gesagt, dass die Kommunalaufsicht mit dem Beschluss von Leinefelde-Worbis nicht einverstanden sei. ,
Die Redewendung: tue keinem was Gutes, dann tut dir auch keiner was Schlechtes, wandelte er auf den 23. Juni ab, als die Gebührenrückerstattung für Kindergärten beschlossen wurde. Von Kommunalaufsicht wurde ihm mitgeteitl, dass die Richtlinie rechtswidrig sei. Er sagte, wir betrachten unsere Richtlinie als rechtskonform. Es wurde begründet, es käme zu einer nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung. Das hat uns erstaunt, sagte Reinhardt.
Und weiter:"Wir haben uns Rechtsauskunft beim Gemeinde und Städtebund eingeholt, der hier aber keine Unrechtsbehandlung sieht. Alle Eltern zahlen erst die Gebühren und erhalten sie dann zurück. Erstattung erfolgt also danach in der Höhe, in der die tatsächlichen Zahlungen erbracht worden sind. Es handelt sich bei der Erstattung um eine freiwillige Leistung, das sichert uns auch das Grundgesetz des Freistaates zu, erklärte Gerd Reinhardt. Nur mal als Hinweis: Weimar hat ebenfalls bereits 2008 eine Richtlinie erlassen, in der die Eltern für Kinder mit 2 Jahren Geld zurück erhalt. Eine andere Gemeinde sogar 2007. Dort gab es keine Beanstandungen. Reinhardt teilte es der Kommunalaufsichtsbehörde im Eichsfeld mit, dass er sich wundere, dass es hier anders sein sollte.
