Nachgefragt bei Gerd Reinhardt
Donnerstag, 04. Dezember 2014, 11:22 Uhr
Gestern hatten wir unter der Überschrift "Kommunalaufsicht gegen Leinefelder Beschluss" einen Beitrag zum kostenfreien letzten Kindergartenjahr veröffentlicht. Wir baten den Bürgermeister von Leinefelde-Worbis um seine Meinung zu diesem Thema. Hier ist sie.....
Gerd Reinhardt schreibt:
"Das ist die Rechtsauffassung des Landkreises. Die Stadt Leinefelde-Worbis und der Gemeinde- und Städtebund Thüringen sehen es so, dass es sich um einen freiwilligen Zuschuss im Rahmen des kommunalen Selbstverwaltungsrechts und der finanziellen Möglichkeiten der Stadt handelt. Außerdem praktizieren die Stadt Weimar und die Gemeinde Floh-Seligenthal seit 2008 bzw. 2007 eine ganz ähnliche Verfahrensweise, ohne dass es zu rechtlichen Beanstandungen kam.
Die Formulierung "die armen Eltern werden an das Jugendamt" verwiesen, ist, abgesehen von der unglücklichen Wortwahl "arm" nicht zutreffend. Das würde heißen, dass die Stadt die Eltern zum Jugendamt schickt um den Zuschuss zu beantragen. Nach § 90 SGB VIII erhalten die einkommensschwachen Eltern aber schon seit Bestehen der Gesetzmäßigkeit den Zuschuss vom Jugendamt und beantragen diesen schon immer ohne eine Prüfung durch die Stadt. Auch wird der Elternbeitrag an die Träger der Einrichtungen entrichtet. Lediglich legt die Stadt im Einvernehmen
mit dem Träger den Beitrag fest. Deshalb erfolgt auch hier keine Bedürftigkeitsprüfung. Die Stadt will allen Eltern von Kindern, die im regulär letzten Kindergartenjahr sind und im Stadtgebiet wohnen, den Beitrag erstatten, der tatsächlich aus der eigenen Tasche der Eltern gezahlt wird und die von keiner Seite eine Bezuschussung erhalten."
Anmerkung der Redaktion: Im Sommer war es in der ganzen Stadt eine große Freude, als der Beschluss gefasst wurde. Auf Facebook gab es auf unserer Seite jede Menge positive Eintragungen. Es ist nicht verständlich, dass die Kommunalaufsicht so reagiert. Es gibt bestimmt andere Dinge, in die sie eingreifen müsste. Der Schritt der Stadt Leinefelde-Worbis ist jedenfalls sehr lobenswert!
Ilka Kühn
Autor: enGerd Reinhardt schreibt:
"Das ist die Rechtsauffassung des Landkreises. Die Stadt Leinefelde-Worbis und der Gemeinde- und Städtebund Thüringen sehen es so, dass es sich um einen freiwilligen Zuschuss im Rahmen des kommunalen Selbstverwaltungsrechts und der finanziellen Möglichkeiten der Stadt handelt. Außerdem praktizieren die Stadt Weimar und die Gemeinde Floh-Seligenthal seit 2008 bzw. 2007 eine ganz ähnliche Verfahrensweise, ohne dass es zu rechtlichen Beanstandungen kam.
Die Formulierung "die armen Eltern werden an das Jugendamt" verwiesen, ist, abgesehen von der unglücklichen Wortwahl "arm" nicht zutreffend. Das würde heißen, dass die Stadt die Eltern zum Jugendamt schickt um den Zuschuss zu beantragen. Nach § 90 SGB VIII erhalten die einkommensschwachen Eltern aber schon seit Bestehen der Gesetzmäßigkeit den Zuschuss vom Jugendamt und beantragen diesen schon immer ohne eine Prüfung durch die Stadt. Auch wird der Elternbeitrag an die Träger der Einrichtungen entrichtet. Lediglich legt die Stadt im Einvernehmen
mit dem Träger den Beitrag fest. Deshalb erfolgt auch hier keine Bedürftigkeitsprüfung. Die Stadt will allen Eltern von Kindern, die im regulär letzten Kindergartenjahr sind und im Stadtgebiet wohnen, den Beitrag erstatten, der tatsächlich aus der eigenen Tasche der Eltern gezahlt wird und die von keiner Seite eine Bezuschussung erhalten."
Anmerkung der Redaktion: Im Sommer war es in der ganzen Stadt eine große Freude, als der Beschluss gefasst wurde. Auf Facebook gab es auf unserer Seite jede Menge positive Eintragungen. Es ist nicht verständlich, dass die Kommunalaufsicht so reagiert. Es gibt bestimmt andere Dinge, in die sie eingreifen müsste. Der Schritt der Stadt Leinefelde-Worbis ist jedenfalls sehr lobenswert!
Ilka Kühn
