Eisplatte fiel vom LKW aufs Auto
Mittwoch, 31. Dezember 2014, 12:38 Uhr
Großes Glück hatte am Montagvormittag gegen 10.50 Uhr ein Mercedesfahrer auf der A 7 zwischen den Anschlussstellen (AS) Northeim-Nord und Northeim-West in Höhe der Northeimer Flutbrücke....
Während der 45-Jährige einen Sattelzug überholte, fiel eine ca. 75 mal 50 cm große Eisplatte von der Aufliegerplane des LKW und traf die Frontscheibe seines Wagens. Der am Steuer sitzende Hamburger hatte großes Glück: die Eisplatte durchschlug die Scheibe auf der Beifahrerseite, auf der niemand saß. Der Fahrer selbst erlitt eine leichte Schnittverletzung an der Hand.
Den 46 Jahre alten LKW-Fahrer aus dem Landkreis Northeim erwartet jetzt eine Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige.
Dazu Verkehrssicherheitsberater Jörg Arnecke von der Polizeiinspektion Göttingen: "Die kalte Jahreszeit stellt die Verkehrsteilnehmer immer wieder vor Herausforderungen. Neben den bekannten Gefahren, wie eine eingeschränkte Rundumsicht durch vereiste Scheiben und Außenspiegel, sind insbesondere gefährliche Situationen durch herunterfallende
Schneelasten und Eisplatten von LKW-Planen hervorzuheben.
Die Tatsache, dass sich auf den Planen abgestellter
LKW-Anhänger/-auflieger größere Mengen von Wasser in bis zu zwei Zentner schwere "Eisgeschosse" verwandeln und während der Fahrt auf die Fahrbahn oder schlimmstenfalls auf andere Verkehrsteilnehmer
geschleudert werden können, ist nicht zu unterschätzen.
Die Rechtslage hierzu ist eindeutig: Nach § 23 (1) der
Straßenverkehrsordnung (StVO) hat derjenige, der ein Fahrzeug
führt, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie
die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die
Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung
nicht leidet. Hierunter sind auch Schneelasten und gefrorene
Eisspalten zu verstehen, die sich auf Planen von Lkw-Anhängern
/-aufliegern gebildet haben und während der Fahrt herabfallen können.
Bei einem fahrlässigen Verstoß ist nach dem bundeseinheitlichen
Tatbestandskatalog ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro sowie 1 Punkt
vorgesehen. Sollte wie im aktuellen Fall durch herabfallende Schnee-
/Eislasten ein Verkehrsunfall verursacht werden, droht sogar ein
Bußgeld in Höhe von 120 Euro und 1 Punkt.
Und damit nicht genug: Eine Zuwiderhandlung gegen § 23 StVO kann
zusätzlich zu weiteren gravierenden Konsequenzen führen. Im Falle
eines verursachten Unfalls kann ein Gericht eine mögliche Mit-/
Teilschuld feststellen. Mit allen daraus resultierenden rechtlichen
und finanziellen Folgen." Für die Beseitigung von Eis- und
Schneelasten vor Antritt der Fahrt ist grundsätzlich der LKW-Fahrer
verantwortlich. Hierzu kann er sich auch der Hilfe von
Service-Unternehmen bedienen.
Autor: enWährend der 45-Jährige einen Sattelzug überholte, fiel eine ca. 75 mal 50 cm große Eisplatte von der Aufliegerplane des LKW und traf die Frontscheibe seines Wagens. Der am Steuer sitzende Hamburger hatte großes Glück: die Eisplatte durchschlug die Scheibe auf der Beifahrerseite, auf der niemand saß. Der Fahrer selbst erlitt eine leichte Schnittverletzung an der Hand.
Den 46 Jahre alten LKW-Fahrer aus dem Landkreis Northeim erwartet jetzt eine Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige.
Dazu Verkehrssicherheitsberater Jörg Arnecke von der Polizeiinspektion Göttingen: "Die kalte Jahreszeit stellt die Verkehrsteilnehmer immer wieder vor Herausforderungen. Neben den bekannten Gefahren, wie eine eingeschränkte Rundumsicht durch vereiste Scheiben und Außenspiegel, sind insbesondere gefährliche Situationen durch herunterfallende
Schneelasten und Eisplatten von LKW-Planen hervorzuheben.
Die Tatsache, dass sich auf den Planen abgestellter
LKW-Anhänger/-auflieger größere Mengen von Wasser in bis zu zwei Zentner schwere "Eisgeschosse" verwandeln und während der Fahrt auf die Fahrbahn oder schlimmstenfalls auf andere Verkehrsteilnehmer
geschleudert werden können, ist nicht zu unterschätzen.
Die Rechtslage hierzu ist eindeutig: Nach § 23 (1) der
Straßenverkehrsordnung (StVO) hat derjenige, der ein Fahrzeug
führt, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie
die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die
Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung
nicht leidet. Hierunter sind auch Schneelasten und gefrorene
Eisspalten zu verstehen, die sich auf Planen von Lkw-Anhängern
/-aufliegern gebildet haben und während der Fahrt herabfallen können.
Bei einem fahrlässigen Verstoß ist nach dem bundeseinheitlichen
Tatbestandskatalog ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro sowie 1 Punkt
vorgesehen. Sollte wie im aktuellen Fall durch herabfallende Schnee-
/Eislasten ein Verkehrsunfall verursacht werden, droht sogar ein
Bußgeld in Höhe von 120 Euro und 1 Punkt.
Und damit nicht genug: Eine Zuwiderhandlung gegen § 23 StVO kann
zusätzlich zu weiteren gravierenden Konsequenzen führen. Im Falle
eines verursachten Unfalls kann ein Gericht eine mögliche Mit-/
Teilschuld feststellen. Mit allen daraus resultierenden rechtlichen
und finanziellen Folgen." Für die Beseitigung von Eis- und
Schneelasten vor Antritt der Fahrt ist grundsätzlich der LKW-Fahrer
verantwortlich. Hierzu kann er sich auch der Hilfe von
Service-Unternehmen bedienen.

