Telefon-Hotline zum Mindestlohn
Dienstag, 10. Februar 2015, 21:21 Uhr
Die im Thüringer Wirtschaftsministerium ansässige Service- und Clearingstelle für den Mittelstand steht den Thüringer Unternehmen für alle Fragen, Hinweise und Probleme rund um den seit 1. Januar 2015 geltenden Mindestlohn zur Verfügung. Jetzt auch mit einer Telefon-Hotline...
Darauf hat Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee heute hingewiesen. Das Wirtschaftsministerium hat für das Thema eine eigene Telefon- und E-Mail-Hotline eingerichtet. Die Clearingstelle ist zu allen Fragen rund um den Mindestlohn ab sofort unter der Telefonnummer 0361-3797-777 und der E-Mail-Adresse clearingstelle@tmwwdg.thueringen.de erreichbar.
Wir sind interessiert an allen – positiven oder kritischen – Rückmeldungen der Betriebe zum Thema Mindestlohn, sagte Tiefensee. Man nehme die Bedenken der Thüringer Wirtschaft ernst und stehe im Kontakt mit Kammern und Gewerkschaften, Branchenvertretern und Einzelunternehmen. Hauptaufgabe der Servicestelle sei es, die unterschiedlichen Informationen und Fragen zu bündeln, für eine Beantwortung durch die zuständigen Stellen zu sorgen und eine fundierte Stellungnahme Thüringens für die erste Evaluierung des Mindestlohngesetzes auf Bundesebene im Sommer 2015 vorzubereiten.
Am Mindestlohn selbst werde allerdings nicht gerüttelt, stellte der Minister klar. Die Einführung des flächendeckenden und einheitlichen Mindestlohns ist ein großer Fortschritt. In einem wirtschaftlich starken Deutschland sollte es selbstverständlich sein, dass die Beschäftigten mit ihrer Arbeit ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Zudem hat der Mindestlohn auch positive Auswirkungen auf die Rentenhöhe und ist ein Schritt, die drohende Altersarmut gerade im Osten zu verhindern. Die Unternehmen hätten lange Zeit gehabt, sich auf die Einführung des Mindestlohns einzustellen. Geschäftsmodelle, die nur existieren, weil die Angestellten Armutslöhne erhalten, gehören ohnehin auf den Prüfstand.
Autor: enDarauf hat Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee heute hingewiesen. Das Wirtschaftsministerium hat für das Thema eine eigene Telefon- und E-Mail-Hotline eingerichtet. Die Clearingstelle ist zu allen Fragen rund um den Mindestlohn ab sofort unter der Telefonnummer 0361-3797-777 und der E-Mail-Adresse clearingstelle@tmwwdg.thueringen.de erreichbar.
Wir sind interessiert an allen – positiven oder kritischen – Rückmeldungen der Betriebe zum Thema Mindestlohn, sagte Tiefensee. Man nehme die Bedenken der Thüringer Wirtschaft ernst und stehe im Kontakt mit Kammern und Gewerkschaften, Branchenvertretern und Einzelunternehmen. Hauptaufgabe der Servicestelle sei es, die unterschiedlichen Informationen und Fragen zu bündeln, für eine Beantwortung durch die zuständigen Stellen zu sorgen und eine fundierte Stellungnahme Thüringens für die erste Evaluierung des Mindestlohngesetzes auf Bundesebene im Sommer 2015 vorzubereiten.
Am Mindestlohn selbst werde allerdings nicht gerüttelt, stellte der Minister klar. Die Einführung des flächendeckenden und einheitlichen Mindestlohns ist ein großer Fortschritt. In einem wirtschaftlich starken Deutschland sollte es selbstverständlich sein, dass die Beschäftigten mit ihrer Arbeit ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Zudem hat der Mindestlohn auch positive Auswirkungen auf die Rentenhöhe und ist ein Schritt, die drohende Altersarmut gerade im Osten zu verhindern. Die Unternehmen hätten lange Zeit gehabt, sich auf die Einführung des Mindestlohns einzustellen. Geschäftsmodelle, die nur existieren, weil die Angestellten Armutslöhne erhalten, gehören ohnehin auf den Prüfstand.
