Urteil zu Samstagsarbeit
Mittwoch, 11. März 2015, 21:10 Uhr
In der Folge der heute veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts warnt der Handelsverband Thüringen vor den Auswirkungen der Regelung für Samstagsarbeit im Einzelhandel....
Zum einen sei das eine schwerwiegende wirtschaftliche Belastung für viele Betriebe. Zum anderen beschränke die Regelung auch die Arbeitnehmer: Denn viele Mitarbeiter, wie beispielsweise Studenten, würden gerne an allen Samstagen arbeiten.
Jetzt ist der Gesetzgeber gefordert, seine Kompetenz für die Regelung der Samstagsarbeit wahrzunehmen. Der Richterspruch lässt dies ausdrücklich zu, so der Präsident des Handelsverbandes Thüringen, Arnold Senft aus Leinefelde. Die Verfassungsrichter erklärten heute die Regelung in Thüringen, nach der die Beschäftigten in den Verkaufsstellen des Einzelhandels an mindestens zwei Samstagen im Monat von der Arbeit freigestellt werden müssen, für rechtens.
Dies widerspricht auch den tariflichen Vereinbarungen, so der Hauptgeschäftsführer des Verbands Knut Bernsen weiter.Auch wirtschaftlich sei die Einschränkung ausgerechnet am Samstag – dem traditionell verkaufsstärksten Tag im Einzelhandel – ein schwerer Schlag.
Senft: Wenn ausgerechnet am Samstag nicht alle Fachkräfte zur Kundenberatung zur Verfügung stehen, kann das auch zukünftig zu Einbußen bei Service und Qualität führen. Das hatten so auch die Richter ausdrücklich festgehalten.
Laut Thüringer Handelsverband wird jetzt auch die Suche nach Fachkräften für viele Händler schwieriger: Denn Fachkräfte haben in der Regel kein Interesse daran, nur an den zwei Samstagen im Monat zu arbeiten, an denen die Stammkräfte frei haben.
Für die Angestellten mit regelmäßiger Samstagsarbeit sei laut Handelsverband auch vor dem Erlass des Gesetzes mit Hilfe von modernen Arbeitszeitmodellen und Zeitausgleich sichergestellt, dass sie nur fünf Tage die Woche arbeiten müssten.
Autor: enZum einen sei das eine schwerwiegende wirtschaftliche Belastung für viele Betriebe. Zum anderen beschränke die Regelung auch die Arbeitnehmer: Denn viele Mitarbeiter, wie beispielsweise Studenten, würden gerne an allen Samstagen arbeiten.
Jetzt ist der Gesetzgeber gefordert, seine Kompetenz für die Regelung der Samstagsarbeit wahrzunehmen. Der Richterspruch lässt dies ausdrücklich zu, so der Präsident des Handelsverbandes Thüringen, Arnold Senft aus Leinefelde. Die Verfassungsrichter erklärten heute die Regelung in Thüringen, nach der die Beschäftigten in den Verkaufsstellen des Einzelhandels an mindestens zwei Samstagen im Monat von der Arbeit freigestellt werden müssen, für rechtens.
Dies widerspricht auch den tariflichen Vereinbarungen, so der Hauptgeschäftsführer des Verbands Knut Bernsen weiter.Auch wirtschaftlich sei die Einschränkung ausgerechnet am Samstag – dem traditionell verkaufsstärksten Tag im Einzelhandel – ein schwerer Schlag.
Senft: Wenn ausgerechnet am Samstag nicht alle Fachkräfte zur Kundenberatung zur Verfügung stehen, kann das auch zukünftig zu Einbußen bei Service und Qualität führen. Das hatten so auch die Richter ausdrücklich festgehalten.
Laut Thüringer Handelsverband wird jetzt auch die Suche nach Fachkräften für viele Händler schwieriger: Denn Fachkräfte haben in der Regel kein Interesse daran, nur an den zwei Samstagen im Monat zu arbeiten, an denen die Stammkräfte frei haben.
Für die Angestellten mit regelmäßiger Samstagsarbeit sei laut Handelsverband auch vor dem Erlass des Gesetzes mit Hilfe von modernen Arbeitszeitmodellen und Zeitausgleich sichergestellt, dass sie nur fünf Tage die Woche arbeiten müssten.
