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Sachkundenachweise verliert Gültigkeit

Mittwoch, 25. März 2015, 10:44 Uhr
Aufgrund der Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes und der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung verlieren nach dem 26. November 2015 die alten Sachkundenachweise (Zeugnisse) ihre Gültigkeit....

Darauf weist die Industrie- und Handelskammer Erfurt hin. Personen, die Pflanzenschutzmittel beruflich anwenden, zum Pflanzenschutz beraten, andere nichtsachkundige Personen anleiten oder beaufsichtigen, Pflanzenschutzmittel in Verkehr bringen - auch über Internet - benötigen den neuen Sachkundenachweis (Karte).

Die Beantragung der Karte sollte umgehend und noch vor dem 26. Mai 2015 erfolgen! Bei Antragstellung ab 27.05.2015 entfallen gesetzliche
Übergangsregelungen! Der Antrag auf Ausstellung des Nachweises (Karte) erfolgt über die bundesweite Online-Datenbank unter:  www.pflanzenschutz-skn.de

Fortbildungspflicht: Alle Sachkundigen sind gesetzlich verpflichtet, innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren an einer amtlichen oder anerkannten Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen. Für Personen die bereits am 14.02.2012 sachkundig waren, endet die erste Dreijahresfrist bereits am 31. Dezember 2015. Für Personen, die nach dem 14. Februar 2012 sachkundig geworden sind oder es noch werden, beginnt der Dreijahreszeitraum ab erstmaliger Ausstellung des neuen Sachkundenachweises. Wer keinen anerkennungsfähigen Berufsabschluss hat, kann einen Lehrgang zur Erlangung der Sachkunde besuchen.

Weitere Informationen hierzu: Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft.
Autor: en

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