Diskussion zur Überprüfung
Donnerstag, 23. April 2015, 18:04 Uhr
Morgen wird das Ergebnis der Online-Diskussion zum
Thüringer Gesetz zur Überprüfung von Abgeordneten im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz des Thüringer Landtags ausgewertet....
Bis zum 31. März konnten sich interessierte Bürgerinnen und Bürger im Online-Diskussionsforum des Thüringer Landtags an der Debatte zum Gesetzentwurf beteiligen.
Insgesamt gingen 68 Beiträge ein. Im Ergebnis hat sich die Mehrheit der Beiträge u. a. für eine Verlängerung der Gültigkeit des Abgeordnetenüberprüfungsgesetzes, für eine Beibehaltung der öffentlichen
Feststellung der Parlamentsunwürdigkeit sowie für eine erneute Überprüfung von Abgeordneten, die in einer anderen Legislaturperiode bereits entsprechend überprüft wurden, ausgesprochen.
Die Regelung des Abgeordnetenüberprüfungsgesetzes, nach der die Abgeordneten des Thüringer Landtags auch daraufhin überprüft werden, ob sie in der ehemaligen DDR wissentlich als inoffizielle Mitarbeiter des Arbeitsgebietes 1 der Kriminalpolizei der Volkspolizei (K 1) tätig waren, wurde in den
diesbezüglichen Beiträgen positiv bewertet.
Hintergrund:
Das Gesetz zur Überprüfung der Abgeordneten sieht vor, Volksvertreter, die vor dem 1. Januar 1970 geboren sind, auf folgende wissentliche Tätigkeiten
zu überprüfen: hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeit mit dem Staatsministerium für Innere Sicherheit der ehemaligen DDR, Zusammenarbeit mit dem Amt für Nationale Sicherheit (AfNS) sowie inoffizielle Mitarbeit mit dem Arbeitsgebiet 1 der Kriminalpolizei der Volkspartei (K1).
Diese Ermittlungen erfolgen bisher ungeachtet früherer Überprüfungen und ohne Zustimmung der Abgeordneten.
Autor: enThüringer Gesetz zur Überprüfung von Abgeordneten im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz des Thüringer Landtags ausgewertet....
Bis zum 31. März konnten sich interessierte Bürgerinnen und Bürger im Online-Diskussionsforum des Thüringer Landtags an der Debatte zum Gesetzentwurf beteiligen.
Insgesamt gingen 68 Beiträge ein. Im Ergebnis hat sich die Mehrheit der Beiträge u. a. für eine Verlängerung der Gültigkeit des Abgeordnetenüberprüfungsgesetzes, für eine Beibehaltung der öffentlichen
Feststellung der Parlamentsunwürdigkeit sowie für eine erneute Überprüfung von Abgeordneten, die in einer anderen Legislaturperiode bereits entsprechend überprüft wurden, ausgesprochen.
Die Regelung des Abgeordnetenüberprüfungsgesetzes, nach der die Abgeordneten des Thüringer Landtags auch daraufhin überprüft werden, ob sie in der ehemaligen DDR wissentlich als inoffizielle Mitarbeiter des Arbeitsgebietes 1 der Kriminalpolizei der Volkspolizei (K 1) tätig waren, wurde in den
diesbezüglichen Beiträgen positiv bewertet.
Hintergrund:
Das Gesetz zur Überprüfung der Abgeordneten sieht vor, Volksvertreter, die vor dem 1. Januar 1970 geboren sind, auf folgende wissentliche Tätigkeiten
zu überprüfen: hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeit mit dem Staatsministerium für Innere Sicherheit der ehemaligen DDR, Zusammenarbeit mit dem Amt für Nationale Sicherheit (AfNS) sowie inoffizielle Mitarbeit mit dem Arbeitsgebiet 1 der Kriminalpolizei der Volkspartei (K1).
Diese Ermittlungen erfolgen bisher ungeachtet früherer Überprüfungen und ohne Zustimmung der Abgeordneten.
