Neue Regelungen für Betriebssicherheit
Donnerstag, 21. Mai 2015, 09:08 Uhr
Am 1. Juni 2015 tritt die Novelle der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Kraft. Für Arbeitgeber folgen daraus Änderungen für die Gefährdungsbeurteilung und Überwachung von Arbeitsmitteln und Anlagen im Unternehmen....
Damit Arbeitgeber effektiv, verordnungskonform und rechtssicher mit ihren Arbeitsmitteln und Anlagen umgehen, ist die frühzeitige Beschäftigung mit der novellierten Verordnung unabdingbar. Dies betrifft sowohl das produzierende Gewerbe als auch Hotelbetreiber, Krankenhäuser und Wohnungsbaugesellschaften.
Eine Informationsveranstaltung der IHK Erfurt zur Thematik beginnt am 3. Juni 2015 um 13 Uhr, informiert zu grundlegenden Änderungen der Verordnung und gibt wertvolle Hinweise für die praktische Umsetzung.
Anmeldung bei Antje Welz, Tel. 0361 3484-218 bzw. auf der Homepage der IHK Erfurt, Veranstaltungs-Nr. IU2015-02
Autor: enDamit Arbeitgeber effektiv, verordnungskonform und rechtssicher mit ihren Arbeitsmitteln und Anlagen umgehen, ist die frühzeitige Beschäftigung mit der novellierten Verordnung unabdingbar. Dies betrifft sowohl das produzierende Gewerbe als auch Hotelbetreiber, Krankenhäuser und Wohnungsbaugesellschaften.
Eine Informationsveranstaltung der IHK Erfurt zur Thematik beginnt am 3. Juni 2015 um 13 Uhr, informiert zu grundlegenden Änderungen der Verordnung und gibt wertvolle Hinweise für die praktische Umsetzung.
Anmeldung bei Antje Welz, Tel. 0361 3484-218 bzw. auf der Homepage der IHK Erfurt, Veranstaltungs-Nr. IU2015-02
