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Alte Masche neu aufgewärmt

Taxifahrer bewahrt ältere Frau vor Trickbetrug

Sonnabend, 19. September 2015, 12:07 Uhr
Ein 59 Jahre alter Taxifahrer aus Duderstadt hat gestern eine Seniorin aus Wollbrandshausen (Landkreis Göttingen) vermutlich vor einem Trickbetrug und damit auch vor dem Verlust ihrer Ersparnisse bewahrt....

Der kluge Helfer fuhr anschließend zur Polizei und meldete den Fall.
Die Beamten ermitteln jetzt gegen "unbekannt" wegen versuchten
Betrugs.

Derzeitigen Informationen zufolge hatte der 59-Jährige gegen 11.00
Uhr über seine Zentrale den Auftrag bekommen, die ältere Dame in
ihrer Wohnung in Wollbrandshausen abzuholen, was er auch tat.

Als er die Seniorin fragte, wohin er sie fahren solle, habe sie
ihm mitgeteilt, dass sie zur Post nach Gieboldehausen wolle. Sie
müsse dort 2.000 Euro per Western Union an einen Empfänger in der
Türkei überweisen. Dann bekäme sie einen Gewinn über 100.000 Euro
ausgezahlt.

Der kluge Taxifahrer durchschaute den faulen Trick sofort und
reagierte aus Sicht der Polizei vorbildlich. Im Gespräch wies er die
Seniorin vorsichtig darauf hin, dass es sehr unwahrscheinlich sei,
so einfach so viel Geld zu gewinnen und fügte hinzu, dass es sich
höchstwahrscheinlich um einen Betrugsversuch handele.

Sein besonnenes Verhalten bewahrte die Frau ganz sicher vor einem
finanziellen Schaden. Anstatt sie zur Post zu fahren, brachte der
Mann sie wieder zurück nach Hause und sagte ihr zugleich, dass die
Polizei Kontakt zu ihr aufnehmen werde.

"Alte Masche"

Das Versprechen angeblich hoher Gewinne ist eine Masche, die
Betrüger in den unterschiedlichsten Varianten anwenden. Die Methode
ist immer die gleiche: Vor einer Gewinnübergabe werden die Opfer dazu
aufgefordert, eine Gegenleistung zu erbringen, zum Beispiel
"Gebühren" zu bezahlen, kostenpflichtige Telefonnummern anzurufen
oder an Veranstaltungen teilzunehmen, auf denen minderwertige Ware zu
überhöhten Preisen angeboten wird.

Die vorgetäuschten Szenarien werden von den Gaunern laufend
verändert. Mehr zu diesen Betrugsmaschen - beispielhaft dargestellt -
erfahren Sie hier:

Gewinn nur gegen eine "Bearbeitungsgebühr"

Sie melden sich zumeist per Telefon - manchmal auch per E-Mail -
bei ihren Opfern und behaupten, diese hätten bei einem Gewinnspiel
eine hohe Summe, einen hochwertigen Pkw oder anderen Sachwert
gewonnen. Allerdings könne der Gewinn nur nach Zahlung einer
"Bearbeitungsgebühr" übergeben werden.

Anrufer geben sich u.a. als Rechtsanwälte aus

Zielgruppe sind zumeist ältere Menschen, die von überwiegend aus
der Türkei agierenden Betrügern kontaktiert werden. Die Anrufer sind
in Gesprächsführung gut geschult und wirken überzeugend. Um ihre
Opfer in falscher Sicherheit zu wiegen, geben sie vor, im Auftrag von
Rechtsanwälten und Notaren anzurufen und teilen den angeblichen
Gewinnern eine Rückrufnummer für die weitere Gewinnabwicklung mit.

Melden sich die "Gewinner" darauf hin bei den "Notaren" oder
"Rechtsanwälten", werden sie dazu aufgefordert, angeblich angefallene
Kosten zu zahlen, bevor sie den Gewinn entgegen nehmen können, zum
Beispiel Rechtsanwalts-, Notar-, Bearbeitungs- oder Zollgebühren,
Transport- oder Versicherungskosten.

Täter täuschen seriöse Rufnummern vor

Die Täter verwenden für ihre Anrufe eine spezielle Technik, die es
ermöglicht, auf der Rufnummernanzeige der Telefone ihrer Opfer eine
andere Nummer anzuzeigen, zum Beispiel die Telefonnummer eines
Rechtsanwalts, einer Behörde oder der Polizei.

Täter geben klare Zahlungsanweisungen

Die Täter geben klare Zahlungsanweisungen: Sie schicken ihre Opfer
beispielsweise zur Post, um die angeblichen Kosten - häufig eine
Summe von mehreren hundert bis über tausend Euro - zu überweisen, zum
Beispiel per Bargeldtransfer. Empfänger sind überwiegend Personen in
der Türkei (Istanbul).

Oder sie fordern ihre Opfer dazu auf, Prepaid-Karten für
Online-Käufe, wie zum Beispiel Ukash oder Paysafecard zu erwerben,
mit denen man auch Geld ins Ausland überweisen kann. Diese Karten
gibt es als Gutscheine an vielen Tankstellen sowie in
Einzelhandelsgeschäften. Mit dem Ukash- beziehungsweise
Paysafecard-Gutschein erhält der Käufer eine individuelle Nummer.
Diese Nummer ist quasi Bargeld, denn wer sie hat, kann damit im
Internet einkaufen. Deshalb erfragen die Betrüger unter einem Vorwand
die Gutschein-Nummer bei ihren Opfern, um damit im Internet auf
Einkaufstour gehen zu können.

Drohung mit einer Strafanzeige

Ist der Angerufene kritisch und nicht so leicht zu überzeugen,
üben die Täter massiv Druck aus und drohen nicht selten mit
"Konsequenzen" wie zum Beispiel einer Strafanzeige, wenn das Opfer
nicht zahlen will.

Zahlt das Opfer dagegen, melden sich die Täter immer wieder
erneut, um unter verschiedenen Vorwänden weiter Geld zu fordern. Den
versprochenen Gewinn allerdings bekommen die Opfer nie zu Gesicht.
Und das Geld, das sie überwiesen haben, ist weg.

Vorgetäuschte Szenarien sind vielfältig

Mit immer neuen vorgetäuschten Szenarien versuchen die Täter an
das Geld ihrer Opfer zu kommen. So geben sie sich beispielsweise auch
als Polizeibeamte, Staatsanwälte oder Richter aus und behaupten, die
Angerufenen spielten in einem Ermittlungsverfahren der Polizei eine
wichtige Rolle. Um die Polizei bei einer Festnahme zu unterstützen,
sollten sie per Ukash Geld überweisen.

Oder die Betrüger kontaktieren im Namen der Staatsanwaltschaft
ihre Opfer, um sie darauf hinzuweisen, dass angeblich ein
Strafverfahren wegen einer Betrugsanzeige gegen sie laufe, weil sie
ein Gewinnspiel abgeschlossen, aber nicht bezahlt hätten. Damit die
Anklage noch zurückgezogen werden könne, müsse sofort ein Betrag von
mehreren hundert Euro bezahlt werden.

Einladung zur "Gewinnübergabe"

Nicht nur per Telefon oder E-Mail melden sich die Betrüger,
sondern auch per Post. Sie schicken Briefe an ihre Opfer, in denen
sie hohe Geldgewinne versprechen, die sie angeblich für den
"glücklichen Gewinner" erstritten hätten.

Um das Geld zu erhalten, müssten sich die Gewinner lediglich zu
einer Veranstaltung anmelden, auf der das Geld ausgezahlt werde.
Darüber hinaus gebe es dort auch kostenlos Speisen und Getränke,
ebenso sei der Bustransfer zur Veranstaltung umsonst. Auch mit
Zusatzpräsenten wird gelockt.

Auf diese Weise versuchen die Betrüger, die glücklichen "Gewinner"
auf eine Verkaufsveranstaltung zu locken, auf der minderwertige Ware
zu überhöhten Preisen angepriesen wird.

Vorsicht kostenpflichtige Telefonschlaufe

Ebenfalls per Post fordern kommerzielle "Gewinnspielbetreiber"
ihre Opfer in amtlich wirkenden Briefen dazu auf, eine bestimmte
Telefonnummer zu wählen, um sich einen angeblichen Gewinnanspruch zu
sichern und das möglichst schnell. Oder sie werden von einem Anrufer
dazu aufgefordert, eine bestimmte Ziffer oder Ziffernfolge zu
drücken. Wer das tut, landet zunächst in einer langen Warteschleife
und wird dann in ein Gespräch verwickelt, das in der Regel nur ein
Ziel hat: den Anrufer so lange wie möglich in der Leitung zu halten,
damit hohe Telefongebühren anfallen. So manches Opfer hat auf diese
Weise schon mehrere hundert Euro "vertelefoniert".

Meistens enden die Gespräche mit dem Hinweis: "Sie hören von uns".
Doch darauf wartet der vermeintliche Gewinner vergeblich. Wer hinter
den Briefen steckt, ist schwer feststellbar, denn häufig benutzen die
Betrüger falsche Straßen- und Ortsangaben.

Gut informiert: Faltblatt "Abzocke durch falsche
Gewinnversprechen"

Sinnvolle Tipps enthält das Informationsblatt "Abzocke durch
falsche Gewinnversprechen" (siehe Anhang), das Interessierte im
Internet unter http://www.polizei-beratung.de/medienangebot/medienang
ebot-details/detail/184.html abrufen können.

Es beschreibt verschiedene Methoden der Betrugsmasche
Gewinnversprechen, die Betrüger in unterschiedlichsten Varianten
anwenden. Das Grundmuster ist dabei immer das gleiche: Vor einer
Gewinnübergabe werden die Opfer dazu aufgefordert, eine
'Gegenleistung' zu erbringen, zum Beispiel eine Gebühr zu zahlen,
eine kostenpflichtige Hotline (Telefondienst) anzurufen oder an einer
Veranstaltung teilzunehmen. Im Informationsblatt sind Tipps
enthalten, wie sich Bürgerinnen und Bürger vor solchen
Betrugsdelikten schützen können.

Ihre Polizei rät:

Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie
teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben!

Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn
einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen
gebührenpflichtige Sondernummern (gebührenpflichtige Sondernummern
beginnen z.B. mit der Vorwahl: 0900..., 0180..., 0137...).

Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon.

Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine
Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen,
Kreditkartennummern oder Ähnliches.

Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer der
Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt und
was genau Sie gewonnen haben. Notieren sie sich seine Antworten.

Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück.

Sichern Sie sich ab, indem Sie einen angeblichen Vertragsabschluss
widerrufen und wegen arglistiger Täuschung anfechten.
Verbraucherzentralen bieten dazu Musterschreiben an. Diese gibt es in
den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen sowie im Internet
(www.verbraucherzentrale.de).

Kontrollieren Sie mindestens einmal im Monat Ihre Kontoauszüge und
Ihre Telefonrechnung. Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen von Ihrer
Bank oder Sparkasse rückgängig machen. Abbuchungen können Sie
innerhalb einer bestimmten Frist problemlos widersprechen. Wenden Sie
sich zudem unverzüglich an Ihren Bankberater.

Teilen Sie Ihrem Telefonanbieter schnellstmöglich mit, welche
Forderung unberechtigt ist. Dieser hat dann eventuell noch die
Möglichkeit, nur den berechtigten Teil des Rechnungsbetrags
einzuziehen. Ist bereits eine Abbuchung über den gesamten Betrag
erfolgt, sollten Sie dieser bei Ihrem Geldinstitut widersprechen und
dann nur den berechtigten Teil der Telefonrechnung begleichen.

Unberechtigte Lastschrifteinzüge können den Tatbestand des Betrugs
gemäß § 263 Strafgesetzbuch erfüllen. Erstatten Sie im Zweifel
Anzeige bei der Polizei.

Informationen und Vorträge zum Thema "Sicher im Alter"

Für weitere Informationen und auch Vorträge rund um das Thema
"Sicher im Alter" steht Kriminalhauptkommissar Norbert Esemann vom
Präventionsteam der Polizeiinspektion Göttingen gern zur Verfügung,
Telefon: 0551/491-2007.
Autor: en

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