Rustenfelde/Erfurt
Bestätigt: Autobahn-Versickerbecken übergelaufen
Freitag, 06. November 2015, 13:27 Uhr
Gerold Wucherpfennigs Anfrage zum Unwetterereignis in Rustenfelde ist nun beantwortet. Land übernimmt aber keine Schadenshaftung nach Überlauf von Autobahn-Sickerbecken....
Nach dem Unwetterereignis in Rustenfelde hatte in der Septembersitzung des Thüringer Landtags der Abgeordnete Gerold Wucherpfennig eine Mündliche Anfrage an die Landesregierung gestellt, wobei eine Frage nicht beantwortet werden konnte.
Auf Grundlage der regionalen Presseberichterstattung, wonach zwei Versickerbecken der Autobahn 38 oberhalb von Rustenfelde übergelaufen und die Schäden in Rustenfelde noch verstärkt haben sollen, hatte er nachgefragt, wer in diesem Fall dafür haftet.
Die schriftliche Beantwortung erfolgte in diesen Tagen durch Innenstaatssekretär Udo Götze. Darin wurde festgestellt, dass planungstechnisch die Richtlinien mit den entsprechenden Bemessungsparametern umgesetzt wurden. Offiziell bestätigt wurde, dass die Versickerbecken der Autobahn im Bereich Rustenfelde nach Erreichen des maximalen Fassungsvermögens übergelaufen sind.
Eine Schadenshaftung kann unter den gegebenen Umständen (höhere Gewalt) bezüglich der Straßenbauverwaltung BAB nicht abgeleitet werden, da ein Überlaufen bei 50- bis 100jährigen Hochwässer nicht unüblich ist, so die Antwort.
Gerold Wucherpfennig bezweifelt nicht die Einhaltung der planungstechnischen Grundlagen der Versickerbecken. Allerdings wurde durch das Schreiben bestätigt, dass auch die Autobahn an den Unwetterschäden in Rustenfelde nicht unbeteiligt war, stellte er abschließend fest.
Bernhard Schauer
Autor: enNach dem Unwetterereignis in Rustenfelde hatte in der Septembersitzung des Thüringer Landtags der Abgeordnete Gerold Wucherpfennig eine Mündliche Anfrage an die Landesregierung gestellt, wobei eine Frage nicht beantwortet werden konnte.
Auf Grundlage der regionalen Presseberichterstattung, wonach zwei Versickerbecken der Autobahn 38 oberhalb von Rustenfelde übergelaufen und die Schäden in Rustenfelde noch verstärkt haben sollen, hatte er nachgefragt, wer in diesem Fall dafür haftet.
Die schriftliche Beantwortung erfolgte in diesen Tagen durch Innenstaatssekretär Udo Götze. Darin wurde festgestellt, dass planungstechnisch die Richtlinien mit den entsprechenden Bemessungsparametern umgesetzt wurden. Offiziell bestätigt wurde, dass die Versickerbecken der Autobahn im Bereich Rustenfelde nach Erreichen des maximalen Fassungsvermögens übergelaufen sind.
Eine Schadenshaftung kann unter den gegebenen Umständen (höhere Gewalt) bezüglich der Straßenbauverwaltung BAB nicht abgeleitet werden, da ein Überlaufen bei 50- bis 100jährigen Hochwässer nicht unüblich ist, so die Antwort.
Gerold Wucherpfennig bezweifelt nicht die Einhaltung der planungstechnischen Grundlagen der Versickerbecken. Allerdings wurde durch das Schreiben bestätigt, dass auch die Autobahn an den Unwetterschäden in Rustenfelde nicht unbeteiligt war, stellte er abschließend fest.
Bernhard Schauer
