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Aus der Plenarsitzung:

Verschärfung des Waffenrechts geplant

Freitag, 29. Januar 2016, 17:47 Uhr
Europaminister Benjamin-Immanuel Hoff und Innenminister Dr. Holger Poppenhäger sprechen sich für eine Verschärfung des Waffenrechts aus. Der Bundesrat hatte heute in seiner Plenarsitzung mehrheitlich ebenfalls keine Einwände gegen die Änderung der europäischen Waffenrichtlinie (91/477/EWG)....

Der Thüringer Bundes- und Europaminister, Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff erklärt dazu: „Eine effektivere Kontrolle des Erwerbs und Besitzes von Waffen ist eine wesentliche und berechtigte Forderung der Menschen unseres Landes. Die Landesregierung teilt die Ansicht der EU-Kommission, dass halbautomatische Waffen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben von Menschen bedeuten. Auf EU-Ebene muss daher klar und einheitlich definiert sein, dass einige Waffen besonders gefährlich und daher für den zivilen Nutzen verboten sein sollten. Maßgabe für unser weiteres Handeln ist also, dass sich die Sicherheit für die gesamte Bevölkerung erhöht.“

„Nicht nur die organisierte Kriminalität hat eine neue Qualität erreicht und macht ebenso wie der Terrorismus an Staatsgrenzen keinen Halt. Auch im Hinblick auf das Gutenberg-Attentat 2002 haben wir in Thüringen eine besondere Verantwortung zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor den Gefahren von Schusswaffen“, betont der Innenminister.

Am vergangenen Montag verurteilte das Landgericht Meiningen einen 28-jährigen Büchsenmacher wegen des illegalen Umbaus von zwei Dekorationswaffen zu funktionsfähigen Schusswaffen zu einer Bewährungsstrafe. Bei den Waffen handelte es sich um eine Maschinenpistole tschechischen Fabrikats und ein Sturmgewehr vom Typ Kalaschnikow. In einem anderen Fall wirft die Staatsanwaltschaft Schweinfurt einem 26-jährigen Mechatronik-Studenten die unerlaubte Herstellung und Ausfuhr von umgebauten Kriegswaffen aus Slowenien bzw. Rumänien vor. Der Mann soll seit dem Jahr 2013 unbrauchbare Maschinenpistolen aktiviert und zu einem Gesamtwert von 20.000 Euro weiterverkauft haben.

„Dass diese Art des Waffenhandels mit umgebauten Zier- und Sammlerwaffen todbringend sein kann, lehrten uns die Anschläge von Charlie Hebdo vor einem Jahr“, mahnt Poppenhäger.

Nach Ansicht der Europäischen Kommission bestehen in Bereichen wie der Umbaubarkeit unscharfer Waffen, Kennzeichnungsanforderungen, Deaktivierung, Begriffsbestimmung, Regeln für den Onlineverkauf sowie bei Systemen für Sammlung und Austausch von Daten Defizite. Künftig soll sich deshalb der Lebenszyklus einer Feuerwaffe von der Produktion, über Handel, Eigentum und Besitz bis zur Deaktivierung und Vernichtung besser verfolgen lassen.

Unter anderem soll der Besitz und Verkauf auch von deaktivierten halbautomatischen Feuerwaffen für Privatpersonen verboten, der Online-Waffenhandel auch für Waffenteile eingeschränkt und gemeinsame Kriterien für Schreckschusswaffen innerhalb der EU geschaffen werden. Die EU-Länder sollen künftig auch im Datenaustausch besser zusammenarbeiten. „Es geht hierbei in erster Linie nicht um eine Verschärfung der waffenrechtlichen Regelungen in Deutschland, sondern vor allem um eine Angleichung des europäischen Waffenrechts“, erklärt der Innenminister.

In Thüringen gab es 2014 rund 126.000 registrierte erlaubnispflichtige Schusswaffen, rund 38.000 davon waren Kurzwaffen wie Pistolen oder Revolver. Bei halbautomatischen Waffen handelt es sich um Schusswaffen, die automatisch nachgeladen werden, aber bei denen im Gegensatz zu vollautomatischen Waffen bei jedem Schuss erneut der Abzug zu betätigen ist. „Niemand braucht sogenannte halbautomatische Waffen, die aussehen wie Kriegswaffen“, unterstrich der Innenminister.
Autor: en

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