Bistum Erfurt
Kirchliche Lehrbeauftragung wird erteilt
Donnerstag, 19. Mai 2016, 09:40 Uhr
Der Erfurter Bischof Ulrich Neymeyr erteilt fünfzehn Frauen am kommenden Samstag die kirchliche Lehrbeauftragung für den katholischen Religionsunterricht an allgemeinbildenden Schulen in Thüringen. Darunter sind auch viele Eichsfelderinnen....
Sie unterrichten im Eichsfeld an der Bergschule in Heilbad Heiligenstadt, in den Schulen in Weißenborn-Lüderode, Worbis, Struth, Rustenfelde, Siemerode, Brehme, Niederorschel und Küllstedt.
Die Urkunden für diese Beauftragung, die im Staatskirchenrecht Missio canonica heißt, überreicht der Bischof im Rahmen einer Heiligen Messe um 11 Uhr in der Erfurter Schottenkirche (St. Nicolai und Jacobi). Bis dahin haben die Lehrerinnen mit einer vorläufigen Erlaubnis das Fach Religion unterrichtet.
Für den Bischof sind Religionslehrer Zeugen der Frohen Botschaft Jesu Christi. Schülerinnen und Schüler brauchen authentische Glaubenszeugen, mit denen sie über Gott im Raum der Schule sprechen und Orientierung für ihr Leben finden können, schreibt Neymeyr in einem Brief an die neuen Lehrerinnen.
140 Religionslehrerinnen und -lehrer unterrichten in Thüringen an staatlichen Schulen. Hinzukommen 40 kirchliche Mitarbeiter als sogenannte Gestellungskräfte. Der Religionsunterricht ist im Artikel 7 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und auch in der Thüringer Landesverfassung (Art. 25) als ordentliches Lehrfach verankert.
Träger dieser religiösen Unterweisung ist der Staat, wobei der Unterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erfolgen muss, wie es im Grundgesetz heißt. Staat und Kirche kooperieren hier also, weshalb nicht nur das Kultusministerium, sondern auch der Bischof bei der Bestellung der Lehrkräfte gefragt ist.
Autor: enSie unterrichten im Eichsfeld an der Bergschule in Heilbad Heiligenstadt, in den Schulen in Weißenborn-Lüderode, Worbis, Struth, Rustenfelde, Siemerode, Brehme, Niederorschel und Küllstedt.
Die Urkunden für diese Beauftragung, die im Staatskirchenrecht Missio canonica heißt, überreicht der Bischof im Rahmen einer Heiligen Messe um 11 Uhr in der Erfurter Schottenkirche (St. Nicolai und Jacobi). Bis dahin haben die Lehrerinnen mit einer vorläufigen Erlaubnis das Fach Religion unterrichtet.
Für den Bischof sind Religionslehrer Zeugen der Frohen Botschaft Jesu Christi. Schülerinnen und Schüler brauchen authentische Glaubenszeugen, mit denen sie über Gott im Raum der Schule sprechen und Orientierung für ihr Leben finden können, schreibt Neymeyr in einem Brief an die neuen Lehrerinnen.
140 Religionslehrerinnen und -lehrer unterrichten in Thüringen an staatlichen Schulen. Hinzukommen 40 kirchliche Mitarbeiter als sogenannte Gestellungskräfte. Der Religionsunterricht ist im Artikel 7 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und auch in der Thüringer Landesverfassung (Art. 25) als ordentliches Lehrfach verankert.
Träger dieser religiösen Unterweisung ist der Staat, wobei der Unterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erfolgen muss, wie es im Grundgesetz heißt. Staat und Kirche kooperieren hier also, weshalb nicht nur das Kultusministerium, sondern auch der Bischof bei der Bestellung der Lehrkräfte gefragt ist.
