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Forderungen an den Bund

Ortsumgehungen vorziehen

Freitag, 20. Mai 2016, 09:40 Uhr
„Beim Straßenbau muss künftig der Grundsatz gelten: Erst Anwohner entlasten, dann den Komfort auf freier Strecke verbessern. Der Schwerpunkt muss jetzt auf dem Bau von Ortsumgehungen liegen, vor allem für die Orte, in denen der massive Durchgangsverkehr die Gefahrenlage erhöht...


Deshalb hat die Landesregierung den Bund aufgefordert, die Prioritäten in der Verkehrsplanung teilweise neu zu justieren und hierzu konkrete Vorschläge unterbreitet“, sagte heute Verkehrsministerin Birgit Keller zur Veröffentlichung der Stellungnahme Thüringens zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 im Internet (www.tmil.info).

„Durch das zeitliche Verschieben des Ausbaus des Hermsdorfer Kreuzes und der B 7 zwischen Weimar und Erfurt wollen wir die vorhandenen Mittel auf den dringend notwendigen Bau von Ortumgehungen wie in Wasungen (B 19), Straußfurt (B 4) oder Dorndorf / Merkers (B 62) konzentrieren.“

„Der Freistaat ist im neuen Bundesverkehrswegeplan (BVWP) aus Thüringer Sicht grundsätzlich angemessen berücksichtigt. Deshalb können wir nicht einfach mehr Geld fordern, sondern müssen stattdessen die Prioritäten teilweise neu setzen“, so die Ministerin weiter. „Manche benachbarten Ortsumgehungen bilden gemeinsam einen netzwirksamen Abschnitt wie beispielsweise an der B 19 die Umfahrungen von Meiningen und Wasungen, bei Eisenach die Bauvorhaben von Etterwinden bis Stockhausen oder die B 4 zwischen Gebesee und Greußen. Sie sollten dann auch gemeinsam bewertet werden. Die Ortsumgehung Niedersachswerfen muss gemeinsam mit der Ortsumgehung Nordhausen geplant werden und soll daher und aufgrund ihrer hohen städtebaulichen Beurteilung vorgezogen werden. In Ostthüringen sollte aus städtebaulichen Gründen zunächst die Umgehungsstraße von Schleiz geplant werden und die Priorität hierfür mit Zeulenroda tauschen. Damit würde gleichzeitig die Erreichbarkeit der Autobahn von Zeulenroda aus verbessert.

Andere Ortsumgehungen können mit Blick auf den Netzzusammenhang später realisiert werden, wie beispielweise in Oldisleben (Kyffhäuserkreis). Andere Projekte wie Weimar-Ost sollten aufgrund erheblicher Planungswiderstände in die Kategorie ‚Weiterer Bedarf mit Planungsrecht‘ eingestuft werden, da hier auf Grund der ablehnenden Haltung der Stadt Weimar zur vom Bund favorisierten Variante schwierige und sehr langwierige Untersuchungen zu erwarten sind.“

Auch bei den Schienenvorhaben bittet Thüringen um weitere Prüfungen. Im BVWP wurden der weitere zweigleisige Ausbau und die Elektrifizierung der Mitte-Deutschland-Verbindung (MDV) über Weimar, Jena und Gera bis Gößnitz sowie die Elektrifizierung der Strecke Gotha – Leinefelde als Vorhaben des Potentiellen Bedarfs eingeordnet. Das Land fordert, dass die MDV in den Vordringlichen Bedarf aufgenommen wird und bietet für die Realisierung des Projekts den Einsatz von EFRE-Mitteln in Höhe von 30 Millionen Euro und die Vorfinanzierung von Planungsleistungen in Höhe von 3 Millionen Euro durch das Land an. Ab 2018 wird die Strecke durch die neue Fernverkehrslinie der Deutschen Bahn von Düsseldorf über Kassel und Erfurt nach Gera zu einer Fernverkehrstrecke, die für ihre weitere Entwicklung dringend auszubauen und zu elektrifizieren ist. Nach erfolgter Elektrifizierung gibt es die feste Zusage der Fernverkehr AG die Linie bis in das sächsische Oberzentrum Chemnitz zu verlängern, um zukünftig wieder zweistündlich die Stadt mit 250.000 Einwohnerinnen und Einwohnern an das Fernverkehrsnetz anzuschließen. Auch die Elektrifizierung der Strecke Gotha – Leinefelde würde dem Fernverkehr dienen. Die Linie vom Ruhrgebiet nach Westsachsen könnte über Leinefelde geführt werden und so weite Teile Thüringens erschließen. Auch der Güterverkehr in Richtung norddeutsche Häfen könnte die Strecke nach der Elektrifizierung verstärkt nutzen.

Der Lückenschluss Coburg – Südthüringen (Werrabahn) wurde bislang nicht im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans berücksichtigt. Hier plädiert das Land dafür, dass dieses Projekt in den Potentiellen Bedarf aufgenommen und detailliert bewertet wird. Mit dem Lückenschluss würde sich das Fahrgastpotential für den künftigen ICE-Fernverkehrshalt Coburg erhöhen und die Anbindung an den Schienengüterverkehr für Wirtschaftsbetriebe in Südthüringen verbessern.

„Mit dem neuen Bundesverkehrswegeplan ist Thüringen auf einem guten Weg“, stellte Ministerin Keller abschließend fest. „Nun gilt es noch, die Bundesregierung von den richtigen Stellschrauben für die Feinjustierung zu überzeugen. Gemeinsam mit dem Sachverstand und Stellungnahmen aus den betroffenen Regionen vor Ort sollte uns dies wohl gelingen.“
Autor: nnz

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