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Sitzlifte:

Worauf müssen Sie achten?

Dienstag, 12. Juli 2016, 18:04 Uhr
Für viele Menschen kommt früher oder später der Zeitpunkt, an dem mobile Einschränkungen besondere Maßnahmen erfordern. Ein Rollator oder anderweitige Gehhilfen sind eine wichtige Unterstützung, um auch bei Krankheit oder im hohen Alter den Alltag zu meistern. Auch Sitzlifte sind eine Bereicherung im Leben vieler älterer Menschen...


Allerdings sollte die Entscheidung für oder gegen ein bestimmtes Modell an sogenannten Sitz- oder Treppenliften gut durchdacht sein. Zur Wahl stehen etwa 60 unterschiedliche Produktvariationen, die unterschiedlichen Ansprüchen gerecht werden.

Auf Internetplattformen wie unter www.sanimed.de erhalten Betroffene für verhältnismäßig geringe Preise Sitzlifte, die auf geraden Treppen in ein anderes Stockwerk führen. Wesentlich umfangreicher sind komplette Treppenliftanlagen, die Zusatzausstattungen zur Sicherheit sowie komplizierte Linienführungen einschließen. Generell lassen sich Sitzlifte in nahezu jedes Treppenhaus inkludieren. Allerdings bedarf der Einbau bei umständlicher Treppenführung einer sorgfältigen, intensiven Planung.

Wichtig ist es für potentielle Kunden, sich im Bedarfsfall mehrere Angebote einzuholen. Weil für ein Treppensystem häufig mehrere technische Konzepte in Frage kommen, variieren Preise für Sitzlifte zumeist deutlich. Als sinnvoll erweist es sich, vor einer Kaufentscheidung bereits eingebaute Anlagen zu besichtigen.

Besondere Beachtung gilt hierbei etwaigen Betriebsgeräuschen sowie der Einfachheit der Handhabung. Ein ausschlaggebender Faktor bei der Wahl eines Sitzlifts ist der Umstand, dass die Liftanlage den physischen Gegebenheiten mobil eingeschränkter Personen angepasst ist. Beispielsweise benötigen Behinderte mit eingeschränktem Gehvermögen einen Lift mit Sitz. Rollstuhlfahrer sollten einen Lift mit Plattform bevorzugen, auf der das Gerät problemlos aufgestellt werden kann.

Nicht sofort bezahlen

Besitzen die Treppenlifte außerdem eine eigenhändig bedienbare Notabsenkvorrichtung sowie einen Notfallalarm, verweisen Zertifikate auf die hohe Qualität von Treppenliften. Des Weiteren ist eine Baugenehmigung notwendig, die auf Wunsch von den jeweiligen Anbietern durchgesetzt wird. Personen mit mobiler Einschränkung sind gut beraten, die Gesamtsumme erst dann zu bezahlen, wenn die Baugenehmigung sowie Prüfbescheinigung vorgelegt wurden.

Treten bei Inbetriebnahme des Sitzlifts keine Mängel auf, kann die Zahlung erfolgen. Zudem sollte eine Vereinbarung darüber vorliegen, dass Montage- sowie Produktmängel über einen Mindestzeitraum von zwei Jahren unentgeltlich behoben werden. Bildquelle: Ursula Fisch/pixabay.com
Autor: nnz

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