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Freiwilligen Neugliederungen

Gemeinden haben Anwendungshinweise erhalten

Freitag, 12. August 2016, 11:29 Uhr
Am 13. Juli 2016 trat das Thüringer Vorschaltgesetz zur Neugliederung der Landkreise, kreisfreien Städte und kreisangehörigen Gemeinden in Kraft. Zur Unterstützung der freiwilligen Neugliederungen kreisangehöriger Gemeinden stehen seit heute die Allgemeinen Anwendungshinweise online im pdf-Format sowie die Beschluss- und Vertragsmuster als Word-Dokumente zum Download zur Verfügung. Sie wurden zudem auf dem Dienstweg an die Gemeinden und Städte versandt.....

Wer mal in die Dokumente hineinschauen möchte:
http://www.thueringen.de/th3/gebietsreform/anwendungshinweise/index.aspx

Freiwilligkeit nur bis 31. Oktober 2017
Auf der Grundlage von § 6 des Thüringer Vorschaltgesetzes zur Neugliederung der Landkreise, kreisfreien Städte und kreisangehörigen Gemeinden
(ThürGVG) wird für die kreisangehörigen Gemeinden zunächst auf freiwillige Strukturänderungen orientiert.

Im Rahmen der Freiwilligkeitsphase haben die kreisangehörigen Gemeinden bis zum 31. Oktober 2017 die Möglichkeit, Anträge auf die Bildung einer neuen Gemeindestruktur zu stellen. Nach Ablauf dieser Frist wird die Landesregierung eigene Vorschläge für die
gesetzliche Neugliederung der kreisangehörigen Gemeinden unterbreiten und dem Gesetzgeber zur Entscheidung vorlegen.

Freiwillige Neugliederungen werden durch eine finanzielle Förderung in Form von Strukturbegleithilfen und Neugliederungsprämien nach den §§ 7 und 8 ThürGVG unter Maßgabe der bereitzustellenden Haushaltsmittel gemäß § 8a ThürGVG unterstützt.
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