Der "Kurpfennig" ist zurück
Auch Heilbad Heiligenstadt bekommt Geld
Freitag, 09. September 2016, 10:03 Uhr
17 Thüringer Kurorte können sich über einen Kurpfennig von insgesamt 10 Millionen Euro freuen. Die Bescheide über die Sonderzuweisung werden noch in dieser Woche versandt und die Leistungen zum 1. Oktober 2016 ausgezahlt. Auch Heilbad Heiligenstadt kann sich freuen....
Die Finanzspanne reicht nach den vorliegenden Zahlen von ca. 7.500 Euro für Stützerbach bis zu rund 1,5 Millionen Euro für Bad Liebenstein. Heilbad Heiligenstadt wird eine Zuweisung von genau 607.039 Euro erhalten, versicherte unserer Redaktion das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales.
Das sind beträchtliche Mittel, die einen Großteil der Mehrbelastungen der Kurorte ausgleichen dürften, sagte Innenminister Dr. Holger Poppenhä-ger. Ich bin davon überzeugt, dass die Zuweisungen eine positive Entwick-lung in unseren Kurorten befördern und deren internationale Wettbewerbsfähigkeit sichern, so der Minister weiter.
Das Kabinett hatte am 22. September 2015 beschlossen, den Kommunalen Finanzausgleich (KFA) für den Doppelhaushalt 2016/17 zu novellieren. Mit dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Gesetz wurde dabei ein Sonder-lastenausgleich für Belastungen der Kurorte neu eingeführt.
Die Verteilung der zusätzlichen Mittel erfolgt zu zwei Dritteln nach den Übernachtungszahlen 2015 und zu einem Drittel nach der Bettenkapazität 2014.
Autor: enDie Finanzspanne reicht nach den vorliegenden Zahlen von ca. 7.500 Euro für Stützerbach bis zu rund 1,5 Millionen Euro für Bad Liebenstein. Heilbad Heiligenstadt wird eine Zuweisung von genau 607.039 Euro erhalten, versicherte unserer Redaktion das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales.
Das sind beträchtliche Mittel, die einen Großteil der Mehrbelastungen der Kurorte ausgleichen dürften, sagte Innenminister Dr. Holger Poppenhä-ger. Ich bin davon überzeugt, dass die Zuweisungen eine positive Entwick-lung in unseren Kurorten befördern und deren internationale Wettbewerbsfähigkeit sichern, so der Minister weiter.
Das Kabinett hatte am 22. September 2015 beschlossen, den Kommunalen Finanzausgleich (KFA) für den Doppelhaushalt 2016/17 zu novellieren. Mit dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Gesetz wurde dabei ein Sonder-lastenausgleich für Belastungen der Kurorte neu eingeführt.
Die Verteilung der zusätzlichen Mittel erfolgt zu zwei Dritteln nach den Übernachtungszahlen 2015 und zu einem Drittel nach der Bettenkapazität 2014.

