Aus dem Polizeibericht
Anlieferung um Mitternacht ging schief
Sonntag, 16. Oktober 2016, 13:36 Uhr
In der Nacht gegen 23:45 Uhr befuhr ein 51jähriger polnischer Bürger mit einem Kleintransporter ein Firmengelände in der Ortslage Worbis, um Material anzuliefern. Da er niemand antraf, wollte er wieder wegfahren....
Beim Rangieren beschädigte er zunächst eine Hausfassade und eine Straßenlaterne, dann fuhr er noch gegen ein auf dem Grundstück befindliches Regal. Das alles hat ein Zeugen beobachtet, der dem wegfahrenden Transporter folgte.
Das Fahrzeug wurde auf einem Tankstellengelände in Worbis abgestellt, wo die dann eintreffenden Polizeibeamten den Fahrer schlafend im Fahrerhaus antrafen. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,69 Promille.
Da der Mann keinen Wohnsitz in Deutschland hat, wird zur Durchführung des Strafverfahrens eine sogenannte Sicherheitsleistung erhoben. Das heißt, erst nach Leistung einer Sicherheit, z.B. durch Bargeld, wird der Beschuldigte aus der Maßnahme entlassen.
In diesem Fall hatte er nach Absprache mit der Staatsanwaltschaft 1500 Euro zu hinterlegen. Außerdem wurde sein Führerschein sichergestellt. Darin wird nun vermerkt, dass er für einen befristeten Zeitraum in Deutschland kein Kraftfahrzeug mehr führen darf.
Denn entstandenen Sachschaden beziffern die Beamten mit 3000 Euro. Dieser Schaden wird durch den Fahrzeughalter über seine Haftpflichtversicherung reguliert.
Autor: enBeim Rangieren beschädigte er zunächst eine Hausfassade und eine Straßenlaterne, dann fuhr er noch gegen ein auf dem Grundstück befindliches Regal. Das alles hat ein Zeugen beobachtet, der dem wegfahrenden Transporter folgte.
Das Fahrzeug wurde auf einem Tankstellengelände in Worbis abgestellt, wo die dann eintreffenden Polizeibeamten den Fahrer schlafend im Fahrerhaus antrafen. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,69 Promille.
Da der Mann keinen Wohnsitz in Deutschland hat, wird zur Durchführung des Strafverfahrens eine sogenannte Sicherheitsleistung erhoben. Das heißt, erst nach Leistung einer Sicherheit, z.B. durch Bargeld, wird der Beschuldigte aus der Maßnahme entlassen.
In diesem Fall hatte er nach Absprache mit der Staatsanwaltschaft 1500 Euro zu hinterlegen. Außerdem wurde sein Führerschein sichergestellt. Darin wird nun vermerkt, dass er für einen befristeten Zeitraum in Deutschland kein Kraftfahrzeug mehr führen darf.
Denn entstandenen Sachschaden beziffern die Beamten mit 3000 Euro. Dieser Schaden wird durch den Fahrzeughalter über seine Haftpflichtversicherung reguliert.
