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Die Frage des Tages:

Was bezweckt das Land mit der bevorstehenden Kreisgebietsreform?

Mittwoch, 11. Januar 2017, 10:54 Uhr
Landrat Dr. Werner Henning äußert sich zum Thema Kreisgebietsreform: Die bisherige Hauptargumentation des Landes zur Notwendigkeit einer umfassenden Kreisgebietsreform war stets gestützt auf den demographischen Wandel. Immer weniger Einwohner würden gewissermaßen auch die Zusammenlegung von Verwaltungsstrukturen erzwingen....

Kaum ausgesprochen wurde dabei das Bestreben, die vorhandenen finanziellen Defizite in verschiedenen Landkreisen und kreisfreien Städte zulasten ihrer gesünderen Nachbarn zu nivellieren und dies‘ ohne zwingende Ausgleichsverantwortung durch das Land.
Mit dem am 1. Januar in Kraft 2017 getretenen „Thüringer Gesetz über die Grundsätze von Funktional- und Verwaltungsreformen“ erhellen sich aber erst die eigentlichen Ziele der Landesregierung. Im Kern geht es darin um die Verlagerung bisheriger staatlicher Aufgaben auf die Landkreise.

Etwas schärfer formuliert, meint es die Verstaatlichung der Landkreise, deren bisherige gemeindliche Aufgaben zu den Gemeinden wandern sollen. Kommunal bleibt jedoch der Defizitausgleich der nicht gedeckten Kosten über die Kreisumlage.

Mit einhergehen soll auch ein Wechsel des Personals sowie des dazu gehörigen Sachvermögens. Man denke dabei schon jetzt an die gewaltigen Verschiebungen von sanierten und unsanierten Gebäuden, von jenen, welche noch zu gebrauchen sind und solchen, für die es im neuen Aufgabenzuschnitt gar keine Verwendung mehr gibt.

Man muss kein Hellseher sein, um zu prognostizieren, dass sich hierdurch besonders das Land zu Lasten der kommunalen Ebene sanieren wird, welche die hierdurch entstehenden finanziellen Erschwernisse an ihre Bürgerinnen und Bürger weiterzureichen haben.

§ 7 definiert die Einrichtung von möglichst gemeinsamen Bürgerservicebüros und zentralen Anlaufstellen für staatliche und kommunale Aufgaben. Mit einer Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung hat das rein gar nichts zu tun. Mit Blick auf unsere noch greifbaren DDR-Erfahrungen erhebt sich die Frage, inwieweit wir es hier tatsächlich mit einer Restauration längst untergegangener Verhältnisse zu tun haben und ob diese politische Entwicklung noch vom Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland gedeckt ist.

Die Kofferdemo vor 27 Jahren inszenierte den Wunsch, vor den restaurativen DDR-Bestrebungen nach der zuvor im November erfolgten Grenzöffnung „mit Sack und Pack“ davonlaufen zu wollen. Das damalige Bild erscheint durchaus auch sinnstiftend in Ansehung der aktuellen Bedrohung der damals erstrittenen kommunalen Selbstverwaltung.
Dr. Werner Henning, Landrat
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