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Kreditkartenvertrieb durch unerlaubte Anrufe

Verbraucherzentrale rät ab

Freitag, 24. März 2017, 10:10 Uhr
Die Verbraucherzentrale Thüringen erreichen zunehmend Beschwerden zu untergeschobenen Finanzgeschäften, wie etwa Kreditkarten durch unerlaubte Telefonanrufe. Abgesehen vom hohen Belästigungsgrad drohen im Nachhinein erhebliche finanzielle Belastungen...



Betroffene Verbraucher werden unaufgefordert und unter verschiedenen Vorwänden angerufen. Im Anschluss bekommen sie Rechnungen zu Kreditkarten und Inkassoforderungen zugeschickt. Vermittelt werden sogenannten „Schufa-freie Kredite“ und Prepaid-Kreditkarten. Auch der Finanzmarktwächter der Verbraucherzentralen berichtet von derartigen Fällen.

Die Verbraucherzentrale Thüringen ruft deshalb Verbraucher zu größter Vorsicht bei ungewollten Anrufen zu Finanzgeschäften auf. Wenn jemand wegen einer Kreditkarte oder wegen anderer Finanzgeschäfte unaufgefordert anruft, tut er etwas Verbotenes und disqualifiziert sich schon deshalb als seriöser Vertragspartner.

Verbraucher sollten sich Telefonnummer, Zeitpunkt und Gesprächsthema notieren und den Anrufer dann bei der Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de) melden. Die Behörde kann dann Bußgelder gegen die Anrufer verhängen.

Auf unberechtigte Forderungen und Inkassoschreiben sollten Betroffene schnell reagieren. Die Verbraucherzentrale Thüringen bietet Hilfe in ihren Beratungsstellen an und stellt Musterbriefe zur Verfügung, die an die konkreten Bedürfnisse anpasst und verschickt werden können. Verbraucher können sich außerdem an die Beratungsstellen vor Ort wenden.
Autor: red

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