Anträge noch bis zum 31.12.2019
Für Betroffene von SED-Unrecht
Sonntag, 28. Mai 2017, 07:28 Uhr
Ein Beratungs- und Gesprächsangebot für Betroffene von SED-Unrecht gibt es am 1. Juni in Dingelstädter Rathaus. Im Auftrag des Landesbeauftragten des Freistaats Thüringen zur Aufarbeitung der SED-Diktatur informiert der Fachdienst des Caritasverbandes für das Bistum Erfurt Betroffene und deren Angehörige/ Hinterbliebene zu den Rehabilitierungsmöglichkeiten...
....nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen und den daran geknüpften sozialen Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen in der Zeit von 9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 16 Uhr.
Er berät und unterstützt Sie bei den entsprechenden Antragstellungen und bietet die Möglichkeit des Gesprächs über Erlebtes oder Erlittenes in der ehemaligen DDR in einem geschützten Rahmen.
Die Strafrechtliche Rehabilitierung ermöglicht die Aufhebung rechts-staatswidriger Entscheidungen der DDR-Justiz oder behördlicher Entscheidungen zur Freiheitsentziehung, sofern sie der politischen Verfolgung oder (sonstigen) sachfremden Zwecken gedient haben.
Die Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung dient der Aufhebung rechts-staatswidriger Maßnahmen von DDR-Organen, die durch Eingriffe in Gesundheit, Vermögen oder Beruf noch heute unmittelbar schwer und unzumutbar für den Betroffenen fortwirken. Die Berufliche Rehabilitierung zielt auf einen Nachteilsausgleich für politisch motivierte Eingriffe in Ausbildung oder Beruf.
Anträge können noch bis zum 31.12.2019 gestellt werden. Das Beratungs- und Gesprächsangebot kann ohne Voranmeldung wahrgenommen werden. Während der Sprechzeiten besteht die Möglichkeit der telefonischen Nachfrage. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Antragstellung auf Akteneinsicht in die Stasi-Unterlagen bei dem Bundesbeauftragten.
Donnerstag, 1. Juni 2017, 09 00 – 12 00 und 13 00 – 16 00 Uhr in Dingelstädt, Rathaus, Geschwister-Scholl- Str. 28, Sitzungssaal, 1 Etage (auch telefonische Rücksprachen unter 036075 34-40 während der Sprechzeiten möglich)
Autor: en....nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen und den daran geknüpften sozialen Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen in der Zeit von 9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 16 Uhr.
Er berät und unterstützt Sie bei den entsprechenden Antragstellungen und bietet die Möglichkeit des Gesprächs über Erlebtes oder Erlittenes in der ehemaligen DDR in einem geschützten Rahmen.
Die Strafrechtliche Rehabilitierung ermöglicht die Aufhebung rechts-staatswidriger Entscheidungen der DDR-Justiz oder behördlicher Entscheidungen zur Freiheitsentziehung, sofern sie der politischen Verfolgung oder (sonstigen) sachfremden Zwecken gedient haben.
Die Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung dient der Aufhebung rechts-staatswidriger Maßnahmen von DDR-Organen, die durch Eingriffe in Gesundheit, Vermögen oder Beruf noch heute unmittelbar schwer und unzumutbar für den Betroffenen fortwirken. Die Berufliche Rehabilitierung zielt auf einen Nachteilsausgleich für politisch motivierte Eingriffe in Ausbildung oder Beruf.
Anträge können noch bis zum 31.12.2019 gestellt werden. Das Beratungs- und Gesprächsangebot kann ohne Voranmeldung wahrgenommen werden. Während der Sprechzeiten besteht die Möglichkeit der telefonischen Nachfrage. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Antragstellung auf Akteneinsicht in die Stasi-Unterlagen bei dem Bundesbeauftragten.
Donnerstag, 1. Juni 2017, 09 00 – 12 00 und 13 00 – 16 00 Uhr in Dingelstädt, Rathaus, Geschwister-Scholl- Str. 28, Sitzungssaal, 1 Etage (auch telefonische Rücksprachen unter 036075 34-40 während der Sprechzeiten möglich)
