Küllstedt
0,6 Promille und die Konsequenz
Montag, 02. Oktober 2017, 06:23 Uhr
Am Sonntag gegen 03:40 Uhr wurde in der Ortslage Küllstedt im Rahmen einer Verkehrskontrolle ein Pkw Opel angehalten und kontrolliert. Dabei wurde beim 27jährigen Fahrzeugführer Alkoholgeruch in der Atemluft festgestellt....
Der Test ergibt einen Wert von 0,6 Promille. Da es sich hier um eine Ordnungswidrigkeit handelt, wurde auf der Dienststelle eine beweissichere Atemalkoholmessung durchgeführt, die den Tatbestand bestätigte. Nun erwartet den Eichsfelder ein Bußgeldverfahren und es droht ein Fahrverbot.
Bußgeldkatalog:
Ab 0,5 bis 1,09 Promille: Ordnungswidrigkeit
Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille betrunken gefahren ist und weder Ausfallerscheinungen gezeigt noch einen Unfall verursacht hat, wird wegen relativer Fahruntüchtigkeit belangt. Die Höhe der Sanktionen dieser Ordnungswidrigkeit richtet sich danach, wie oft der Fahrzeugführer mit Alkohol am Steuer auffällig geworden ist. Wird gegen die 0,5-Promille Grenze zum
- ersten Mal verstoßen, erfolgen 500 Euro Geldbuße, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot
- zweiten Mal verstoßen, erfolgen 1.000 Euro Geldbuße, zwei Punkte in Flensburg und zwei Monate Fahrverbot
- dritten Mal verstoßen, erfolgen 1.500 Euro Geldbuße, zwei Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot
Autor: enDer Test ergibt einen Wert von 0,6 Promille. Da es sich hier um eine Ordnungswidrigkeit handelt, wurde auf der Dienststelle eine beweissichere Atemalkoholmessung durchgeführt, die den Tatbestand bestätigte. Nun erwartet den Eichsfelder ein Bußgeldverfahren und es droht ein Fahrverbot.
Bußgeldkatalog:
Ab 0,5 bis 1,09 Promille: Ordnungswidrigkeit
Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille betrunken gefahren ist und weder Ausfallerscheinungen gezeigt noch einen Unfall verursacht hat, wird wegen relativer Fahruntüchtigkeit belangt. Die Höhe der Sanktionen dieser Ordnungswidrigkeit richtet sich danach, wie oft der Fahrzeugführer mit Alkohol am Steuer auffällig geworden ist. Wird gegen die 0,5-Promille Grenze zum
- ersten Mal verstoßen, erfolgen 500 Euro Geldbuße, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot
- zweiten Mal verstoßen, erfolgen 1.000 Euro Geldbuße, zwei Punkte in Flensburg und zwei Monate Fahrverbot
- dritten Mal verstoßen, erfolgen 1.500 Euro Geldbuße, zwei Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot
