Leinefelde-Worbis
Schluss mit wilder Parkerei
Donnerstag, 30. November 2017, 14:55 Uhr
Nachdem die langwierigen Baumaßnahmen in der Krengeljäger- und in der Mittelstraße in Worbis nun abgeschlossen sind, weist die Ordnungsbehörde der Stadt Leinefelde-Worbis nochmals darauf hin, wie sich Fahrzeugführer und Fußgänger in verkehrsberuhigten Bereichen zu verhalten haben....
In verkehrsberuhigen Bereichen gelten laut Straßenverkehrsordnung besondere Verhaltensregelungen. So dürfen Fußgänger die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt. Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten, die Fahrzeuge dürfen also nicht schneller als vier bis sieben km/h fahren.
Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern, wenn nötig müssen sie warten. Die Fußgänger wiederum dürfen auch den Fahrverkehr nicht unnötig behindern. Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen ist das Halten zum Ein-oder Aussteigen sowie das Parken zum Be- oder Entladen.
Das Überholen ist nach gültiger Rechtsprechung ausgeschlossen. Und schließlich auch ganz wichtig zu wissen: Beim Ausfahren aus einem verkehrsberuhigten Bereich ist man gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern wartepflichtig.
Aufgrund der Baumaßnahmen in Worbis hatte sich das Ordnungsamt im Interesse der Anlieger und Bewohner sehr großzügig in Bezug auf das Verwarnen falsch abgestellter Fahrzeuge verhalten. Da jetzt wieder alle Straßen uneingeschränkt dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung stehen, wird es wieder verstärkt Kontrollen im Innenstadtbereich geben.
Daher sollten in der Langen Straße (ehemalige Fußgängerzone), dem Friedensplatz, die Kirchstraße, die Weidenbrunnengasse, der Krengeljägerstraße und der Mittelstraße, welche als verkehrsberuhigte Bereiche ausgewiesen sind, oben aufgeführte Verhaltensweisen beachtet werden.
In allen Straßen gibt es markierte Parkplätze zum Abstellen des Fahrzeuges, betont das Ordnungsamt. Um ausreichend Parkplätze vorhalten zu können, wurden auf dem Friedensplatz zusätzlich Parkflächen markiert. In den genannten Straßen, die zum verkehrsberuhigten Bereich gehören, gilt in der Zeit von 9 bis 17 Uhr zeitlich befristetes Parken von zwei Stunden.
Das Ordnungsamt weist in diesem Zusammenhang besonders darauf hin, dass in der Langen Straße auf der südlichen Seite keine Parkplätze markiert sind und somit auch hier nicht geparkt werden kann. Wir hören bei unseren Kontrollen hier dann die verschiedensten Begründungen, warum man dort hält, so Ordnungsamtsleiter Günther Fiedler. Aber Fakt sei:  Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.
Nicht nur im Interesse der öffentlichen Ordnung, sondern auch im Interesse der Sicherheit, bitten die Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Leinefelde-Worbis die Kraftfahrer um Verständnis und den Regeln entsprechendes Verhalten.
Es sei unter Umständen lebenswichtig, dass Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge auch alle verkehrsberuhigten Bereiche in der Stadt erreichen können. Fahrzeugführer, die mit ihren Autos Rettungswege blockieren, würden nicht länger geduldet, macht das Ordnungsamt der Stadt deshalb deutlich.
Natalie Hünger
Autor: enIn verkehrsberuhigen Bereichen gelten laut Straßenverkehrsordnung besondere Verhaltensregelungen. So dürfen Fußgänger die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt. Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten, die Fahrzeuge dürfen also nicht schneller als vier bis sieben km/h fahren.
Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern, wenn nötig müssen sie warten. Die Fußgänger wiederum dürfen auch den Fahrverkehr nicht unnötig behindern. Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen ist das Halten zum Ein-oder Aussteigen sowie das Parken zum Be- oder Entladen.
Das Überholen ist nach gültiger Rechtsprechung ausgeschlossen. Und schließlich auch ganz wichtig zu wissen: Beim Ausfahren aus einem verkehrsberuhigten Bereich ist man gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern wartepflichtig.
Aufgrund der Baumaßnahmen in Worbis hatte sich das Ordnungsamt im Interesse der Anlieger und Bewohner sehr großzügig in Bezug auf das Verwarnen falsch abgestellter Fahrzeuge verhalten. Da jetzt wieder alle Straßen uneingeschränkt dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung stehen, wird es wieder verstärkt Kontrollen im Innenstadtbereich geben.
Daher sollten in der Langen Straße (ehemalige Fußgängerzone), dem Friedensplatz, die Kirchstraße, die Weidenbrunnengasse, der Krengeljägerstraße und der Mittelstraße, welche als verkehrsberuhigte Bereiche ausgewiesen sind, oben aufgeführte Verhaltensweisen beachtet werden.
In allen Straßen gibt es markierte Parkplätze zum Abstellen des Fahrzeuges, betont das Ordnungsamt. Um ausreichend Parkplätze vorhalten zu können, wurden auf dem Friedensplatz zusätzlich Parkflächen markiert. In den genannten Straßen, die zum verkehrsberuhigten Bereich gehören, gilt in der Zeit von 9 bis 17 Uhr zeitlich befristetes Parken von zwei Stunden.
Das Ordnungsamt weist in diesem Zusammenhang besonders darauf hin, dass in der Langen Straße auf der südlichen Seite keine Parkplätze markiert sind und somit auch hier nicht geparkt werden kann. Wir hören bei unseren Kontrollen hier dann die verschiedensten Begründungen, warum man dort hält, so Ordnungsamtsleiter Günther Fiedler. Aber Fakt sei:  Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.
Nicht nur im Interesse der öffentlichen Ordnung, sondern auch im Interesse der Sicherheit, bitten die Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Leinefelde-Worbis die Kraftfahrer um Verständnis und den Regeln entsprechendes Verhalten.
Es sei unter Umständen lebenswichtig, dass Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge auch alle verkehrsberuhigten Bereiche in der Stadt erreichen können. Fahrzeugführer, die mit ihren Autos Rettungswege blockieren, würden nicht länger geduldet, macht das Ordnungsamt der Stadt deshalb deutlich.
Natalie Hünger
