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DDR-Posten kamen durch fahrlässigen Umgang mit der Waffe ums Leben

Opfer an der Grenze, die totgesagt wurden

Sonnabend, 23. Dezember 2017, 12:00 Uhr
Im Harz und im Eichsfeld kamen an der innerdeutschen Grenze zahlreiche Wachposten der DDR durch fahrlässigen Umgang mit Schusswaffen und Unfälle mit Minen ums Leben. Das SED-Regime verhängte darüber ein strenges Schweigegebot. Das galt auch für den Tod fahnenflüchtiger Grenzer sowie für Fälle von Suizid aufgrund von Pressionen. Der Forschungsverbund „SED-Staat“ an der Freien Universität Berlin deckte mehrere Vorfälle auf. Manfred Neuber mit einem Überblick...


Am 28. November 1986, anlässlich des 40jährigen Bestehens der Grenztruppen der DDR, würdigte Staats- und Parteichef Erich Honecker namentlich 17 Tote. Es handelte sich ausschließlich um solche, die nach Schusswechseln mit Angehörigen der westalliierten Streitkräfte, dem Bundesgrenzschutz oder Fahnenflüchtigen starben. Ausgewählte Soldaten, die im Dienst ums Leben kamen, sind durch Denkmäler sowie Strassen- und Schulnamen geehrt worden.

Das Zollkommissariat Bad Lauterberg meldete im September 1965, am nördlichen Ortsrand von Mackenrode sei eine 2,4 km lange elektrisch geladene Grenzsicherungsanlage errichtet worden. Als der Zaun unter Strom gesetzt wurde, kam ein NVA-Angehöriger durch elektrischen Schlag ums Leben. Nach der Tagesmeldung der DDR-Grenztruppen vom 26. August handelte es sich um den 26 Jahre alten Gefreiten Peter Quelms. Er hatte als Kraftfahrer den Montagetrupp der Grenzkompanie Limlingerode für die Scheinwerfer- und Klingelanlage an den Einsatzort gebracht.

Ein Streife des Zollgrenzkommissariats Walkenried beobachtete am 6. März 1959 vom Gut Wiedigshof aus den gegenüber liegenden Wachturm der DDR-Grenzpolizei. Dort hielten sich wie üblich zwei Posten auf, einer unter und einer auf dem Turm. Gegen 16.30 Uhr fiel ein Schuss, danach Schreie. Ein Posten rannte in Richtung Obersachswerfen und kam mit mehr als 15 Mann zurück.

Einige bestiegen den Wachturm und warfen Kleidungsstücke herunter. Gegen 17.20 Uhr trug man einen offenbar Schwerverwundeten hinab. Aus dienstlichen Nachweisbüchern geht hervor, ein Volkspolizist der Grenzkompanie Rothesütte habe aus Unachtsamkeit durch einen Karabinerschuss einen Streifenkameraden so schwer verwundet, so dass Siegfried Nickoleit auf dem Transport von Obersachswerfen nach Ilfeld gegen 17.25 Uhr starb. Der Militärstaatsanwalt in Erfurt teilte dem Standesamt Ilfeld am 9. März 1959 einen „unnatürlichen Todesfall“ bei der Grenzpolizei mit.

Am Bauernberg zwischen Elend und Schierke waren am 21.Juli 1973 zwei Unteroffiziersanwärter im Wachdienst eingesetzt. Sie dienten erst seit zweieinhalb Monaten bei den Grenztruppen. Aus Langeweile machten sie „Zielübungen“. Dabei richtete Heinz K. die Waffe auf seinen Posten-Führer Hans-Jürgen Langner. Er glaubte, seine Maschinenpistole sei gesichert. Als er den Abzug betätigte, löste sich ein Schuss, der Langner tötete. Durch Austausch der Magazine versuchte Heinz K. eine Selbsttötung Langners vorzutäuschen, gab aber in der Vernehmung den tatsächlichen Ablauf des Vorfalls zu.

Postenführer Udo S. und Grenzsoldat Andreas Funke versahen in der Nacht vom 21. auf den 22. September 1981 in der Nähe von Sorge den Wachdienst an der
Grenze. Da eine besondere Fahndungslage bestand und die beiden Angst vor einem Angriff hatten, unterluden sie ihre Maschinenpistolen. Weil dies eigentlich verboten war, sagte der Gefreite Udo S., als sich die Wachablösung kurz vor 5.30 Uhr annäherte, die Waffen sollten nur besser leise entladen werden. Am Postenpunkt 555 setzten sich beide nebeneinander auf einen Baumstamm und entluden ihre Waffen. Dabei berührte Udo S. versehentlich mit dem kleinen Finger den Abzug seiner Waffe. Der dadurch ausgelöste Schuss traf Funke in die Hüfte.

Die erste medizinische Versorgung geschah im Kurheim Benneckenstein. Wegen der schweren Verwundung sollte er ins Krankenhaus Wernigerode gebracht werden, starb jedoch auf der Fahrt im Sanitätswagen.

„Es soll ja keiner wagen abzuhauen. Dann knallt es!“ rief der Gefreite Günter S. im Sperrgebiet an der Haltestelle Goetheweg an der Strecke der Brocken-Bahn nahe Schierke. Als er versuchte, das Schloss seiner MPi zurückzuziehen, rutschte es ihm aus der Hand. Ein Schuss löste sich und traf Horst Richter, der zusammenbrach. Er blutete stark am Hals, das Geschoss hatte beide Halsschlagadern zerrissen. Günter Z. gelang es nicht, die Blutung zu stillen. Nach
fünf Minuten war Richter tot.

Ihr gemeinsamer Dienst hatte um 5.30 Uhr begonnen und sollte acht Stunden dauern. Wenige hundert Meter westlich des Haltepunkts verlief die Grenze zu Niedersachsen. Wegen der Grenznähe befand sich die Haltestelle bereits im Sperrgebiet und wurde nur noch als Ausweichgleis genutzt. Fahrgäste durften hier nicht mehr aussteigen. Das Kreisgericht Nordhausen verurteilte Günter Z. wegen fahrlässiger Tötung zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und drei Monaten.

Der Grenzpolizist Eduard Knopp hatte sich über seine Versetzung von Berlin nach Schierke gefreut. In der Nacht vom 22. zum 23. Mai 1955 glaubte er während des Wachdienstes Hilferufe zu hören. Er verständigte den Diensthabenden, der einen Unteroffizier und einen Grenzer befahl, die Meldung zu überprüfen. Auch Kopp muss versucht haben, der Sache nachzugehen. Als ihn ein Grenzpolizist 200 Meter östlich im Gelände entdeckte, erkannte er in der Dunkelheit nicht, dass es sich um einen Kollegen handelte. Er gab einen Schuss ab, der Kopp traf. Dieser starb um 2.40 Uhr an der Verwundung. Ob schuldhaftes Verhalten vorlag, konnte später nicht geklärt werden. Ermittlungen, die 1996 die Staatsanwaltschaft Berlin unternahm, wurden eingestellt, weil der Beschuldigte 1993 gestorben war. Kopp hatte eine weltliche Beerdigung erhalten, obwohl seine junge Frau als Katholikin den Trost ihrer Kirche
gewünscht hatte. Mit Verweis auf das Dienstgeheimnis wurden Nachfragen nach den Todesumständen verheimlicht.

Oberstleutnant Bonewitz, MfS-Abwehroffizier, meldete am 19. Dezember 1985 per Chiffriertelegramm an die Berliner Stasi-Zentrale einen „Unfall bei der Bergung von beschossenen Munitionsteilen (“waffentechnischer Schrott“). Demnach verluden zwei Zivilbeschäftigte gemeinsam mit Stabsfeldwebel Ulf Kuckla von der Waffeninstandsetzungsgruppe „Spezialschrott“ auf dem Truppenübungsplatz Friedrichslohra im Kreis Nordhausen. Während der Bergungsarbeiten detonierte eine Hohlladungsgranate des Typs PG-2. Diese panzerbrechende Waffe gehörte seit 1965 nicht mehr zur Bewaffnung der Grenztruppen. Einheiten der Volkspolizei und der Kampfgruppen verschossen sie aber bis zum Mai 1983 weiterhin in der Ausbildung. Die PG-2 verfügte anders als die damals von den Grenztruppen verwendete PG-7 über keine Einrichtung zur Selbstzerlegung. Die mit der Bergung beauftragten drei Männer wussten das aber nicht. Die Granate tötete Kuckla und einen Zivilbeschäftigten auf der Stelle, der andere erlitt schwere Splitterverletzungen, konnte aber noch den Kommandanten des Schießplatzes benachrichtigen.

Es war ein alltäglicher Grenzdienst, der am frühen Abend des 25. Oktober 1957 hinter dem Gefreiten Waldemar Weiß lag. Gemeinsam mit seinem Posten Günter J. hatte er um 12 Uhr die Dienststelle Neuendorf bei Teistungen auf dem Eichsfeld verlassen, um einen Beobachtungsturm nahe der Straße nach Etzenborn zu übernehmen. Doch das Postenpaar, das abgelöst werden sollte, war bereits auf dem Weg nach Neuendorf. Waldemar Weiß sah sie am Ortseingang. Er rief ihnen hinterher, aber sie hörten ihn nicht. Da nahm er seine MPi und gab einen Signalschuss ab. Nun kehrten die beiden Grenzer zurück, das Streifengebiet konnte ordnungsgemäß übernommen werden.

Auf dem Turm waren Waldemar Weiß und Günter J. bis 18 Uhr. Vor sich die Grenze nach Niedersachsen und das Eichsfeld, da mögen die beiden Freunde über Fußball sinniert haben. Weiß spielte als Torwart beim SG Dynamo Neuendorf und hatte eine Delegierung zur Sportschule des SV Dynamo Dresden erreicht. Um 18 Uhr verließen die beiden den Beobachtungsturm und gingen zum Schlagbaum zurück. Wahrscheinlich auf Ablösung wartend, setzten sie sich an einem Transformatorenhäuschen nieder.

Während sie sich weiter unterhielten, nahm Weiß seine MPi zwischen seine Knie mit der Laufmündung nach oben und überprüfte die Munition in der Trommel. Wie es kam, dass aus der Waffe plötzlich ein Schuss fiel, konnte später nicht geklärt werden. Der Schuss traf Weiß in den Kopf. Günter J. verband die starke Blutung und alarmierte die Dienststelle. Ein Sanitätsfahrzeug brachte den Bewusstlosen ins Kreiskrankenhaus Worbis. Der Chefarzt nahm eine Notoperation vor, obwohl er die Überlebenschancen als gering eingeschätzt hatte. Weiß erlag seiner Verwundung.
Manfred Neuber
Autor: red

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