Lohntransparenz-Gesetz
Wissen, was der Kollege verdient
Sonntag, 07. Januar 2018, 12:48 Uhr
Männer verdienen bei gleicher Arbeit immer noch deutlich mehr als Frauen – laut Statistischem Bundesamt bekommen weibliche Beschäftigte bei vergleichbarer Tätigkeit und Qualifikation rund sechs Prozent weniger Gehalt als ihre männlichen Kollegen. Um hier Abhilfe zu schaffen, verabschiedete der Bundestag vergangenes Jahr das sogenannte Lohntransparenz-Gesetz...
Mit diesem soll es seit gestern nun möglich sein, Auskunft über das Gehalt von Mitarbeitern in ähnlicher Position zu bekommen. Alles Wissenswerte zum neuen Gesetz fasst Markus Mingers, Rechtsanwalt, im Folgenden zusammen.
Das Lohntransparenz-Gesetz erlaubt es nicht, das Gehalt eines beliebigen Mitarbeiters zu erfragen, weiß Mingers. Zunächst beschränkt sich der Auskunftsanspruch auf Beschäftigte derselben Beschäftigtengruppe, also Personen, die einer vergleichbaren Tätigkeit nachgehen. Mindestens sechs Personen müssen dieser Gruppe zugehören, damit der Anspruch besteht – je spezifischer die Jobbeschreibung, desto schlechter sind folglich die Chancen, das Gehalt der Mitarbeiter zu erfahren.
Es wird nicht das Gehalt eines einzelnen Kollegen oder einer einzelnen Kollegin offengelegt, sondern das Durchschnittsgehalt von fünf Personen, die ähnliche Arbeit leisten. Als Mann erfährt man nicht, wie viel Geld männliche, als Frau nicht, wie viel weibliche Beschäftigte verdienen. Der Anspruch gilt zudem nur für Unternehmen ab einer Mitarbeiterzahl von 200 Arbeitnehmern.
Autor: redMit diesem soll es seit gestern nun möglich sein, Auskunft über das Gehalt von Mitarbeitern in ähnlicher Position zu bekommen. Alles Wissenswerte zum neuen Gesetz fasst Markus Mingers, Rechtsanwalt, im Folgenden zusammen.
Das Lohntransparenz-Gesetz erlaubt es nicht, das Gehalt eines beliebigen Mitarbeiters zu erfragen, weiß Mingers. Zunächst beschränkt sich der Auskunftsanspruch auf Beschäftigte derselben Beschäftigtengruppe, also Personen, die einer vergleichbaren Tätigkeit nachgehen. Mindestens sechs Personen müssen dieser Gruppe zugehören, damit der Anspruch besteht – je spezifischer die Jobbeschreibung, desto schlechter sind folglich die Chancen, das Gehalt der Mitarbeiter zu erfahren.
Es wird nicht das Gehalt eines einzelnen Kollegen oder einer einzelnen Kollegin offengelegt, sondern das Durchschnittsgehalt von fünf Personen, die ähnliche Arbeit leisten. Als Mann erfährt man nicht, wie viel Geld männliche, als Frau nicht, wie viel weibliche Beschäftigte verdienen. Der Anspruch gilt zudem nur für Unternehmen ab einer Mitarbeiterzahl von 200 Arbeitnehmern.
