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Heimtückisch getötet

Staatsanwaltschaft erhebt Mordanklage

Montag, 15. Januar 2018, 09:44 Uhr
Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen wirft einem 26-jährigen Mann aus Nordhausen vor, seine 22-jährige Kommilitonin heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben. Sie hat deshalb Anklage wegen Mordes zur 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Mühlhausen erhoben...

Am Vormittag nach der Tat in der Nordhäuser Töpferstraße (Foto: privat) Am Vormittag nach der Tat in der Nordhäuser Töpferstraße (Foto: privat)
Der Angeschuldigte hatte sein späteres Tatopfer während des gemeinsamen Studiums an der Hochschule in Nordhausen kennen gelernt und sich in sie verliebt. Die attraktive Junge Frau erwiderte jedoch seine Liebe nicht, sondern bestand auf einer freundschaftli­chen Beziehung.

In der Absicht, sich die Aufmerksamkeit der jungen Frau zu sichern, belog der Angeklagte sie und gab vor, Chef des Katastrophenschutzes in Erfurt zu sein. Er bot an, ihr dort eine Stelle als Personalchefin vermitteln zu können. Der Arbeitsvertrag sollte am 29. August vergangenen Jahres in Bonn unterschrieben werden.

Mit dem Plan, an diesem Tag nach Bonn zu fahren, begab sich die junge Frau einen Tag zuvor in den späten Abendstunden mit in die Wohnung des Angeklagten in Nordhausen. Dort legte sie sich auf eine Couch und schlief ein. Der Angeklagte wachte in der Nacht auf und bekam Panik, weil er voraussah, dass am nächsten Tag sein Lügenkonstrukt zusammenbrechen und die junge Frau, in die er sich verliebt hatte, die Freund­schaft beenden würde.

Um dieser "Schmach" zu entgehen, soll er sich mit einem Jagdmesser bewaffnet zu dem Bett der jun­gen Frau begeben und ihr einmal heftig mit dem Griff des Messers gegen den Kopf geschlagen ha­ben. Das Tatopfer war von diesem Schlag völlig benommen, blutete stark und realisierte nicht, dass der Angeklagte für die Verletzung verantwortlich war.

Der Angeklagte tat zunächst so, ais wolle er sich um sie zu kümmern und die Rettungsleitstelle infor­mieren. Stattdessen ergriff er wenig später wiederum das Messer, schnitt der jungen Frau die Kehle durch und stach mehrfach auf sie ein. Die derart Schwerverletzte verstarb wenige Minuten später an einer Verblutung, in Verbindung mit ei­ner Luftembolie. Anschließend versuchte der Angeklagte sich durch Schnittverletzungen an den Un­terarmen das Leben zu nehmen. Als dies nicht gelang, rief er die Rettungsleitstelle an. Gegenüber den Rettungskräften und den unmittelbar danach eintreffenden Polizeibeamten gab er die Tat sofort zu.

Der in Niedersachsen geborene und nicht vorbestrafte Angeklagte hat nach dem Besuch der Grund­- und Regelschule ein Fachabitur erlangt und anschließend an der Hochschule Nordhausen zu­nächst vier Semester Informatik, später Betriebswirtschaftlehre studiert. in Nordhausen wohnte er in einer Einraumwohnung, dem späteren Tatort.

Er befindet Sich seit seiner vorläufigen Festnahme am 29. August in Untersuchungshaft. Ein in Auftrag gegebenes forensisch-psychiatrisches Gutachten zur Klärung der Schuldfähigkeit des Angeklagten zum Tatzeitpunkt, liegt derzeit noch nicht vor.
Autor: red

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