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Beschäftigung trotz Behinderung

Agentur erinnert an Fristen

Dienstag, 16. Januar 2018, 12:01 Uhr
Die Agentur für Arbeit Nordhausen erinnert alle Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich mindestens 20 Arbeitnehmern daran, ihre Anzeigen zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen bis spätestens 31. März 2018 an die Arbeitsagentur zu übersenden...

Die Ausgleichsabgabe wird fällig, wenn Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen nicht mindestens fünf Prozent dieser Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote. Aus diesem Grund müssen Betriebe bis 31. März 2018 die erforderlichen Daten, die für die Berechnung des Umfangs der Beschäftigungspflicht notwendig sind, der jeweiligen Agentur für Arbeit anzeigen.

Dafür steht Arbeitgebern ab sofort die neue Software IW-Elan 2017 zur Verfügung. Das Programm ist Nachfolger der bisherigen Software REHADAT. Für die Nutzer ändert sich durch die Umstellung nichts. Auch der Datenimport aus der bisherigen Software REHADAT-Elan 2016 ist problemlos möglich.

Das Bearbeitungsprogramm kann auf der Internetseite www.iw-elan.de kostenlos heruntergeladen werden. Mit IW-Elan kann die Anzeige wie bisher sicher und bequem elektronisch an die Agentur für Arbeit übersandt werden. Der sofortige Eingang hilft beim Einhalten der Abgabefrist. Lediglich der automatisch ausgedruckte Versandbeleg muss noch rechtsverbindlich unterschrieben und an die Agentur für Arbeit abgeschickt werden.

Das Programm bietet zahlreiche Eingabehilfen und Plausibilitätsprüfungen an und berechnet gleichzeitig die Höhe der eventuellen Ausgleichsabgabe.
Bei weiteren Fragen und Informationen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer steht der persönlicher Ansprechpartner im Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Nordhausen zur Verfügung.
Autor: red

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