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Leinefelde-Worbis

Winterdienst und Straßenreinigung

Sonntag, 21. Januar 2018, 18:51 Uhr
Die Ordnungsbehörde möchte hier noch einmal auf die Pflichten der Grundstückseigentümer im Winter hinweisen.
Neben der allgemeinen Straßenreinigungspflicht, haben die Verpflichteten bei Schneefall die Gehwege und Zugänge zu Überwegen....

....vor ihren Grundstücken in einer solchen Breite von Schnee zu räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird.

Bei Schnee und Eisglätte haben die Verpflichteten die Gehwege, die Zugänge zu Überwegen, die Zugänge zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang so rechtzeitig zu streuen, dass Gefahren für Fußgänger nicht entstehen können.

Als Streumaterial sind vor allen Dingen Sand, Splitt und ähnliches abstumpfendes Material zu verwenden. Weiterhin sind die Abflussrinnen bei Tauwetter von Schnee freizuhalten.
Autor: en

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