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VERKEHRSERZIEHUNG=

Blitzen und Knöllchen schreiben?

Donnerstag, 25. Januar 2018, 15:26 Uhr
"Das Auto war nicht zugelassen, außerdem gehörten die Kennzeichen nicht zu dem Fahrzeug.“ So endete ein Beitrag über einen tödlichen Unfall mit zusätzlich mehreren Schwerverletzten in der nnz-online. Dazu Anmerkungen von Jürgen Wiethoff...


Das „Kind“ ist mal wieder in den Brunnen gefallen. Der Fahrer war zwar schon 19 Jahre alt, hat aber nicht wie ein Neu-Erwachsener gehandelt. Die Frage nach dem „Warum“ muss endlich mal so laut gestellt werden, dass Verantwortliche munter und nachhaltig tätig werden.

Wer mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug mit nicht zugehörigen Kennzeichen fährt, hat ein Umfeld, das entweder im Tiefschlaf versunken ist oder das Handeln sogar gut heißt. Wer die Probleme weiter verniedlicht, Verstöße gegen das Verkehrsrecht als „Sünde“ - im vorliegenden Fall deuten einige Kommentatoren eine Jugendsünde an – bezeichnet, wird weiter den Glauben nähren, dass alles Verkehrsleid dieser Welt mit Kadavergehorsam zu bewältigen ist.

Pauschale Geschwindigkeitsbeschränkungen helfen nur bei der Einnahme von Bußgeld. Dem notorischen Raser sind sie kein Hindernis, denn der Fehler liegt nicht im Gasfuß sondern im Kopf.

„Normale“ motorisierte Verkehrsteilnehmer werden sich fragen, warum sie bei freier gerader Landstraße plötzlich nur noch 80 km/h fahren sollen, wenn diese neuerlich vertretene Schnapsidee Gesetz wird. Ist derselbe Streckenabschnitt stark befahren, sind das zeitweise nämlich 70 km/h zu viel.

Es muss das Verständnis und die tiefe innere Einsicht in §1 der Straßenverkehrsordnung anerzogen werden. Viele Geschwindigkeitsbeschränkungen wirken dem entgegen. So sind 30km/h vor einer Schule eben nur eine erlaubte, aber bisweilen keine angepasste Geschwindigkeit.

Welche Fehler haben Planer und Gesetzgeber gemacht? Es ist nicht gelungen, den Güterverkehr von der Straße auf die Schiene zu verlegen. Überforderten LKW-Fahrern sitzen Terminnot, Parkplatzmangel und Jobangst im Nacken. Geldstrafen des Fahrers übernimmt dann auch schon mal der Arbeitgeber, weil die Vertragsstrafen sehr viel höher sind und ebenfalls den Fahrerjob bedrohen.

Viel zu selten werden Verkehrs“sünder“ mit Strafen belegt, die im Verkehr erziehend wirken. Befristete Führerscheinentzüge ohne Ansehen der Person, im Wiederholungsfall dauerhafter Entzug, werden viel zu selten ausgesprochen.

Die in der DDR üblichen Verkehrsteilnehmerschulungen waren ein Schritt in die richtige Richtung. Das Vorlegen der Nachweiskarte für die regelmäßige Teilnahme brachte im Bagatellfall auch mal Pluspunkte bei den Ordnungshütern ein. Warum wird nicht zwingend von jedem Verkehrsteilnehmer in regelmäßigem Abstand (Vorschlag alle 2 Jahre 2 Stunden) eine nachweispflichtige Schulung durch einen Fahrlehrer verlangt? Wie notwendig so etwas ist, wurde bei der Installation der ersten Kreisverkehre in den neueren Bundesländern überdeutlich und noch heute kann man falsches Verhalten an diesen Stellen häufig feststellen.

Die Politik muss die Weichen für die Zukunft stellen. Verkehrsrecht darf kein moderner Ablasshandel bleiben. Es darf nicht sein, dass jeder sich ausrechnet, was er sich im Straßenverkehr leisten kann.
Jürgen Wiethoff
Anmerkung der Redaktion:
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Autor: red

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