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Strengere Kontrollen von Reisenden

Donnerstag, 05. Juli 2018, 18:44 Uhr
Staatsangehörige aus mehr als 60 Ländern und Hoheitsgebieten, die visafrei in die EU einreisen können, müssen ab 2021 vor ihrer geplanten Einreise ein elektronisches Formular ausfüllen. Darin müssen sie persönliche Angaben machen, etwa zu ihrem Namen, Geburtstag und -ort, Geschlecht und Nationalität, zum Reisedokument (Gültigkeit, ausstellendes Land)....

Nicht-EU-Bürger, die von der Visumpflicht befreit sind, müssen vor der Einreise in die EU eine Reisegenehmigung einholen. Dies hat das Parlament heute beschlossen.

Das neue Europäische Reiseinformations- und Genehmigungssystem (ETIAS) soll 2021 in Kraft treten. Nicht mehr einreisen dürfen dann Personen, deren Einreise ein Sicherheitsrisiko darstellt, ein Risiko der illegalen Einwanderung oder ein hohes Epidemierisiko.

Staatsangehörige aus mehr als 60 Ländern und Hoheitsgebieten, die visafrei in die EU einreisen können, müssen ab 2021 vor ihrer geplanten Einreise ein elektronisches Formular ausfüllen. Darin müssen sie persönliche Angaben machen, etwa zu ihrem Namen, Geburtstag und -ort, Geschlecht und Nationalität, zum Reisedokument (Gültigkeit, ausstellendes Land). Angegeben werden müssen auch Heimatadresse und Kontaktinformation sowie das europäische Land, in das zuerst eingereist werden soll.

Die Reisegenehmigung soll sieben Euro kosten und drei Jahre gültig sein, beziehungsweise bis zum Ablauf des Reisedokuments. Für Reisende und 18 und über 70 Jahren soll sie kostenfrei sein.


Fragen zu Vorstrafen und Reisen in Konfliktgebiete

Informieren müssen Antragsteller die Behörden auch über Verurteilungen wegen schwerer Kriminalität (etwa Terrorismus, sexuelle Ausbeutung von Kindern, Menschenhandel oder Drogenbesitz, Mord und Vergewaltigung), über Aufenthalte in Kriegs- oder Konfliktgebieten oder über eine frühere behördliche Entscheidung, das Land zu verlassen. All diese Informationen beziehen sich auf die vergangenen zehn Jahre. Im Fall einer terroristischen Straftat wird dieser Zeitraum auf die letzten 20 Jahre ausgedehnt und es werden zusätzliche Informationen abgefragt zu Zeitpunkt und Land, in dem das Urteil gesprochen wurde.

Zusätzliche Überprüfungen um potenzielles Risiko einzuschätzen

Die angegebenen Informationen werden mit allen relevanten Datenbanken abgeglichen, um zu verifizieren, ob beispielsweise das Reisedokument als verloren oder gestohlen gemeldet wurde oder ob ein Haftbefehl vorliegt. Die überwiegende Mehrheit der Reisenden wird nach Ausfüllen des Formulars unmittelbar eine positive Antwort erhalten.

Sollte es bei der Überprüfung der Dokumente einen oder mehrere Treffer geben, oder sollten positive Angaben gemacht werden zu den Fragen zu Vorstrafen, Reisen in Konfliktgebiete oder Ausweisungen, werden die Daten manuell überprüft und das Sicherheitsrisiko, das Risiko der illegalen Einwanderung oder das Epidemierisiko individuell beurteilt.
Autor: en

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