Umwelt und Verbraucherschutz
Urteil zu neuer Gentechnik begrüßt
Mittwoch, 25. Juli 2018, 17:15 Uhr
Heute hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil zur rechtlichen Einordnung der neuen Gentechnikmethoden veröffentlicht. Tiere und Pflanzen, die mit den neuen Techniken wie CRISPR/Cas hergestellt wurden, gelten demnach nun rechtlich als Gentechnik.....
Damit müssen sie auch als solche reguliert und gekennzeichnet werden. Das ist ein Sieg für die Wahlfreiheit von Landwirten, Züchtern und Verbrauchern sowie für den Umwelt- und Verbraucherschutz.
Dazu erklärt Sophia Guttenberger, Referentin für Gentechnik beim Umweltinstitut München: Der europäische Gerichtshof hat sein Urteil auf Basis wissenschaftlicher Fakten gefällt. Die Behauptung von Agrarkonzernen und industriefreundlichen Behörden, die neuen Verfahren seien gar nicht als Gentechnik anzusehen, wurde damit vom EuGH zurückgewiesen."
Die Mehrheit der Bevölkerung in Europa lehnt genmanipulierte Lebensmittel ab. Durch das Urteil ist nun sichergestellt, dass die Wahlfreiheit entlang der Handelskette von der Erzeugung bis zu den EndverbraucherInnen erhalten bleibt.
Die unabhängige Wissenschaft warnt seit Langem, dass der Einsatz der neuen Gentechnikmethoden ungeahnte Risiken für Gesundheit und Umwelt birgt, so Guttenberger weiter. Deshalb ist es von großer Bedeutung, dass das Gericht mit seinem Urteil das in der EU herrschende Vorsorgeprinzip gestärkt hat.
In dem Urteil sei aber auch eine wichtige politische Botschaft enthalten: Das System der industriellen Landwirtschaft mit riesigen Monokulturen und pestizidresistenten Designerpflanzen hat in Europa erst einmal einen Dämpfer erhalten. Das stärkt die bäuerliche Landwirtschaft, die auf natürliche Züchtung und angepasste Sorten setzt, freut sich Guttenberger.
Nun ist die EU-Kommission am Zug, die Rechtsprechung auch politisch umzusetzen. Jetzt muss sich Deutschland dafür einsetzen, dass diese Rechtsprechung schnellstmöglich im europäischen Gentechnikrecht Einzug findet.
Autor: enDamit müssen sie auch als solche reguliert und gekennzeichnet werden. Das ist ein Sieg für die Wahlfreiheit von Landwirten, Züchtern und Verbrauchern sowie für den Umwelt- und Verbraucherschutz.
Dazu erklärt Sophia Guttenberger, Referentin für Gentechnik beim Umweltinstitut München: Der europäische Gerichtshof hat sein Urteil auf Basis wissenschaftlicher Fakten gefällt. Die Behauptung von Agrarkonzernen und industriefreundlichen Behörden, die neuen Verfahren seien gar nicht als Gentechnik anzusehen, wurde damit vom EuGH zurückgewiesen."
Die Mehrheit der Bevölkerung in Europa lehnt genmanipulierte Lebensmittel ab. Durch das Urteil ist nun sichergestellt, dass die Wahlfreiheit entlang der Handelskette von der Erzeugung bis zu den EndverbraucherInnen erhalten bleibt.
Die unabhängige Wissenschaft warnt seit Langem, dass der Einsatz der neuen Gentechnikmethoden ungeahnte Risiken für Gesundheit und Umwelt birgt, so Guttenberger weiter. Deshalb ist es von großer Bedeutung, dass das Gericht mit seinem Urteil das in der EU herrschende Vorsorgeprinzip gestärkt hat.
In dem Urteil sei aber auch eine wichtige politische Botschaft enthalten: Das System der industriellen Landwirtschaft mit riesigen Monokulturen und pestizidresistenten Designerpflanzen hat in Europa erst einmal einen Dämpfer erhalten. Das stärkt die bäuerliche Landwirtschaft, die auf natürliche Züchtung und angepasste Sorten setzt, freut sich Guttenberger.
Nun ist die EU-Kommission am Zug, die Rechtsprechung auch politisch umzusetzen. Jetzt muss sich Deutschland dafür einsetzen, dass diese Rechtsprechung schnellstmöglich im europäischen Gentechnikrecht Einzug findet.
